Announcement

Frankreich: Steuer-Sonderverfahren für Dividende SANOFI SA INHABER EO 2

Tax | France

Reference

Code
D16010
Service level
CEU Legacy
Last Updated
08.03.2016

Clearstream Banking1 teilt ihren Kunden hiermit mit, dass für den Dividendentermin

12. Mai 2016

in Deutschland ansässige private Aktionäre der SANOFI SA INHABER EO 2, ISIN FR0000120578 (WKN 920 657), ein Steuer-Sonderverfahren zur Steuerermäßigung der französischen Quellensteuer auf die an diesem Termin erfolgende Dividendenzahlung in Anspruch nehmen können.

Hintergrund

Durch die Fusion von Hoechst und Rhône-Poulenc im Jahr 1999 sowie von Aventis und Sanofi im Jahr 2004 ergab sich in der daraus hervorgegangenen Gesellschaft „Sanofi-Aventis“ (Namensänderung von Sanofi-Aventis S.A. in Sanofi S.A in 2011) eine gemischte Aktionärsstruktur mit einer Vielzahl von deutschen Belegschaftsaktionären.

Die Gesellschaft wurde nach französischem Recht gegründet und hat ihren Gesellschaftssitz in Frankreich. Das hat zur Folge, dass alle Dividendenzahlungen ebenfalls französischem Recht und steuerlichen Gegebenheiten unterliegen.

Die deutschen Aktionäre haben gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Frankreich Anspruch auf einen ermäßigten Steuersatz, und alle anspruchsberechtigten wirtschaftlichen Eigentümer können über das Steuer-Sonderverfahren eine Steuerermäßigung an der Quelle in Anspruch nehmen, sofern sie die dafür erforderlichen Unterlagen innerhalb der jeweiligen Fristen einreichen (siehe Market Taxation Guide - France).

In Anlehnung an die Verfahrensweise in den Vorjahren haben die deutschen und französischen Finanzbehörden ihre Einwilligung zur weiteren Vereinfachung der Steuerermäßigung an der Quelle für diesen konkreten Dividendentermin für Privataktionäre der SANOFI SA INHABER EO 2, ISIN FR0000120578 (WKN 920 657), in Form eines Steuer-Sonderverfahrens gegeben.

Die Grundprinzipien und der Ablauf des Steuer-Sonderverfahren werden nachstehend kurz beschrieben.

Prinzipien des Quick Refund-Verfahrens für Sanofi

  • Das Steuer-Sonderverfahren betrifft ausschließlich die Dividendenzahlung Sanofi per 12. Mai 2016 und ausdrücklich nur diese Dividendenzahlung. Es steht nicht in Verbindung mit dem vereinfachten Verfahren, das seit dem 1. Januar 2005 in Kraft ist.
  • Dieses Steuer-Sonderverfahren bezieht sich ausschließlich auf gemäß dem DBA zwischen Frankreich und Deutschland anspruchsberechtigte, natürliche Privatpersonen. Alle übrigen anspruchsberechtigten wirtschaftlichen Eigentümer sollten ungeachtet ihrer steuerlichen Ansässigkeit die Steuerermäßigung an der Quelle über die Teilnahme am vereinfachten Verfahren in Anspruch nehmen.
  • Das Verfahren macht die Mitteilung und Bestätigung des Anspruchs der am Verfahren teilnehmenden wirtschaftlichen Eigentümer auf einen ermäßigten Steuersatz sowohl durch die französischen als auch durch die deutschen Finanzbehörden erforderlich, woraufhin die französische Zahlstelle zur Vornahme der Erstattung (ohne Bestätigung der steuerlichen Ansässigkeit) ermächtigt ist.
  • Das Bundesministerium für Finanzen wird alle Wohnsitzfinanzämter über das Verfahren informieren.

Zum Zwecke der Anrechnung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer müssen die Aktionäre im Rahmen ihrer Steuererklärung die jeweiligen Dividendenabrechnungen einreichen, in welchen der Betrag der einbehaltenen Kapitalertragsteuer ausgewiesen ist.

Ablauf des Steuer-Sonderverfahren für Sanofi

Anspruchsberechtigte Aktionäre müssen das Vollmachtsverfahren (Proxy) mit ihrer Depotbank nutzen, um in den Genuss des Steuer-Sonderverfahren zu kommen. Für anspruchsberechtigte wirtschaftliche Eigentümer, die das Steuer-Sonderverfahren nicht in Anspruch nehmen möchten, steht das vereinfachte und normale Steuerrückerstattungsverfahren zur Verfügung.

Erforderliche Maßnahmen

Der Clearstream Banking-Kunde (die Depotbank des Aktionärs):

  • muss vom wirtschaftlichen Eigentümer (dem Depotkunden) eine Vollmacht für die Teilnahme am Steuer-Sonderverfahren einholen. Diese Vollmacht berechtigt die Depotbank, alle steuerrelevanten Daten ihrer Depotkunden auf elektronischem Wege an die französischen Finanzbehörden weiterzuleiten.
  • Alle Depotbanken, die für ihre Depotkunden Sanofi-Aktien verwahren und an diesem Verfahren teilnehmen, müssen die Bankenerklärung (Anlage 1) ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens zum 22. April 2016 an die folgende Adresse senden:

    BNP Paribas Securities Services S.C.A.
    Corporate Trust Services
    Europaallee 12
    60327 Frankfurt am Main
    Deutschland
    oder E-Mail: frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com
  • muss alle für das Steuer-Sonderverfahren relevanten Daten seiner Depotkunden vorhalten und auf Verlangen von Clearstream Banking zur Verfügung stellen.
  • wird am Ex-Tag (10. Mai 2016) alle dividendenberechtigten Aktionäre bestimmen und Clearstream Banking nur diejenigen anspruchsberechtigen natürlichen Personen melden, für die eine Vollmacht eingegangen ist.
  • wird spätestens am 27. Mai 2016 (10:00 Uhr MEZ) über die Website von Clearstream Banking eine Sammelliste in Form einer speziellen Excel-Tabelle (siehe Anlage 2) übermitteln (siehe folgenden Abschnitt „Unterstützung der Kunden“).
    Hinweis: Separate Sammellisten sind für die Positionen in CASCADE und Creation abzugeben.
  • muss darüber hinaus spätestens am 27. Mai 2016 (10:00 Uhr MEZ) nach der Übermittlung der Sammellisten der wirtschaftlichen Eigentümer eine SWIFT-Nachricht senden, in welcher die Gesamtsumme der gehaltenen Positionen und die Summe der Positionen, für die der ermäßigte Steuersatz über das Steuer-Sonderverfahren beantragt wird, und
  • muss ein Formular 5000/5001 über den Gesamtbestand der Endkunden, die am Sonderverfahren teilnehmen, ausstellen. Dies ist eine Anforderung der französischen Steuerbehörden. Die Wohnsitzbestätigung durch das lokale Finanzamt auf dem Formular 5000 muss nicht erfolgen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass separate Formular 5000/5001 für die CASCADE und für die Creation Positionen auszustellen sind.

Nach Erhalt der Steuerrückerstattung durch die französische Zahlstelle – frühestens am 24. Juni 2016 – wird Clearstream Banking die Steuerrückerstattung den Kundenkonten zur Weiterleitung an die jeweiligen Aktionäre gutschreiben.

Unterstützung der Kunden

Clearstream Banking wird ihre Kunden durch Bereitstellung der Steuer-Sonderverfahren-Unterlagen und der zu übermittelnden Liste der wirtschaftlichen Eigentümer unterstützen.

Sie erhalten als Anlage zur Kundenmitteilung die folgenden Unterlagen:

Die ausgefüllte Excel-Datei sollte Clearstream Banking online auf der Clearstream Website unter Applications / BO Upload Einrichtung / France / Equities übermittelt werden, worauf die Schritte 3, 4 und 5 folgen.

Wichtiger Hinweis

Clearstream Banking wird alle von ihren Kunden übermittelten Dateien zurückweisen, die nicht das in Anlage 1 vorgegebene Excel-Tabellenformat für die Sammelliste verwenden. Der Kunde muss die Excel-Datei ausfüllen und den Online-Upload für deren Übermittlung an Clearstream Banking nutzen.

Etwaige per E-Mail übermittelte Dateien werden von Clearstream Banking nicht akzeptiert.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.

PDF
Anlage 1: Erklärung zum Steuergutschriftverfahren für französische Dividenden der Sanofi
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Anlage 2: Sanofi Aktie – gezahlte Dividende am 12. Mai 2016 an deutsche Privataktionäre – ISIN FR...
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