Belgien: Aktualisierung der Dokumentation für die Befreiung von ausländischen Unternehmen, die eine „qualifizierte“ Beteiligung halten

11.06.2018

Ergänzend zur Kundenmitteilung A18036 hat Clearstream Bankings1 lokale Verwahrstelle darauf hingewiesen, dass der Wortlaut der "Self-declaration for exemption of dividend withholding tax art. 264/1" , der von zugelassenen ausländischen Unternehmen, die über eine "qualifizierte" Beteiligung verfügen, bereitgestellt werden muss, um eine vollständige Befreiung an der Quelle oder durch eine zügige oder Standarderstattung zu erhalten, in Bezug auf Bestimmung 5 nicht korrekt war.

Mit

sofortiger Wirkung

ist die aktualisierte Vorlage, in der die Bestimmung 5° ordnungsgemäß geändert wurde, auf der Clearstream Website verfügbar und muss für jeden neuen Antrag auf Steuerbefreiung eingereicht werden.

Hinweis: Wenn Kunden die zuvor bereitgestellte Vorlage der Bescheinigung verwenden, gibt es keine Garantie dafür, dass die belgischen Steuerbehörden oder Emittenten diese bestätigen werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie von der Clearstream Banking Tax Help Desk, den Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.