Announcement

Reform des deutschen Investmentsteuergesetzes – Einführung des Services für ständige Weisungen

Tax | Germany

Reference

Code
D19021
Service level
CEU Legacy
Last Updated
05.04.2019

Ergänzend zu unserer Kundenmitteilung D17047 bezüglich der Einführung des neuen deutschen Investmentsteuergesetzes (InvStG) möchte Clearstream Banking AG1 ihre Kunden informieren, dass für Positionen auf einem segregierten Sammelkonto ständige Weisungen entgegen genommen werden können. Dieser neue Service tritt in Kraft mit Wirkung zum

1. Mai 2019

Ständige Weisungen

Um ständige Weisungen nutzen zu können, müssen Kunden

  • ein Sammelkonto eröffnen (Hauptkonto, z. B. xxxx/000) ODER
  • ein bestehendes Sammelkonto verwenden,

auf dem sie nur Wertpapiere für zugelassene und zertifizierte Fondsgesellschaften halten, die der deutschen Kapitalertragsteuer (KESt; Quellensteuer) unterliegen bzw. die Wertpapiere zu diesem Zweck auf dem Konto segregieren.

Bei diesen segregierten Konten können auch ausländische Wertpapiere in diesem Sammelkonto gehalten werden. Für die ausländischen Wertpapiere bleibt das aktuelle Verfahren unverändert.

Darüber hinaus müssen Kunden den beigefügten Antrag („Auftrag zur Abrechnung von Erträgen mit dem ermäßigten Kapitalertragsteuersatz i.S.d. § 7 Abs. 1 InvStG“) ausfüllen und unterzeichnen (eine englische Version ist nur zu Informationszwecken beigefügt) und an CBF mit folgender Adresse senden:

Clearstream Banking AG
Attn: Asset Services Frankfurt / Tax Services
Mergenthaleralle 61 
D-65760 Eschborn

Nach Eingang des Antrags prüft CBF die Unterschriften und kennzeichnet das Sammelkonto, sodass alle Erträgniszahlungen, die der deutschen KESt unterliegen, automatisch mit dem ermäßigten Steuersatz von 15 % (Standard-Quellensteuersatz von 14,218 % zzgl. Solidaritätszuschlag (SolZ) von 5,5 % des Standardsatzes) an die Kunden ausbezahlt werden. Der Steuerabzug wird automatisch am Zahlbarkeitstag der Kapitalmaßnahme für abgewickelte Positionen im Sammelkonto und für jede Kompensation von Market Claims abgewickelt, einschließlich potentieller Steuergutschriften.

Reporting über die BO Upload-Anwendung

Zum Zwecke der monatlichen Steuererklärung und externer Steuerprüfungen müssen Kunden eine Aufstellung zur Offenlegung der Fondsgesellschaft (über die Ordnungsnummer identifiziert) und die dahinter befindlichen Positionen der Fondsgesellschaft mit jeder einzelnen Erträgniszahlung einreichen. Kunden müssen bis spätestens 30 Tage nach dem Stichtag der Kapitalmaßnahme detaillierte Angaben dazu machen. Die Informationen müssen an CBF nach dem bestehenden Verfahren über die BO Upload-Anwendung erfolgen, indem „Germany / German Reporting Standing Instruction InvStG“ gewählt wird.

Hinweis: Wenn der Kunde die Reporting-Details innerhalb von 30 Tagen nach dem Stichtag der Kapitalmaßnahme (wie oben beschrieben) einreicht, diese jedoch von den bereits ausgeschütteten und kompensierten Dividenden auf dem Sammelkonto abweichen, wird CBF die Zahlungen mit dem ermäßigten Steuersatz stornieren und den vollen Steuersatz abrechnen. CBF behält sich das Recht vor, den Kunden eine Gebühr für die Storno- und Korrekturbuchung in Rechnung zu stellen.   

Die Kunden müssen die CSV-Datei „Reporting Standing Instruction InvStG“ einschließlich folgender Angaben hochladen:

Feldname BeschreibungM/O    Format   Bemerkung

Account Master

CBF Kontostamm (Pflichtfeld)

M

Numerisch (4-stellig) 

Event Type

Nummer der Maßnahme (Pflichtfeld)

Numerisch (3-stellig)

110, 120, 126 – Teil der MT56X Kapitalmaßnahme-Referenz (1- bis 3-stellig)

KADI Run Number

KADI Lauf-Nummer (Pflichtfeld)

Numerisch (5-stellig)

Gültige KADI Lauf-Nummer (Bekanntgabe über MT566 und KADI-Liste)

ISIN 

ISIN der Kapitalmaßnahme, die mit der Kontensegregation verarbeitet wird (Pflichtfeld)

Alphanumerisch (12-stellig)

Gültige ISIN in WSS, Lagerland = 99

COAF (for future use)

Ofizielle Referenz der Kapitalmaßnahme 

O

Alphanumerisch (16-stellig) 
  • Für künftige Verwendung, aktuell nicht auszufüllen.
  • Gültige COAF (WM-Daten).
Fund-Ord-Nr  

Ordnungsnummer laut Steuerstatus-Bescheinigung (Pflichtfeld)

M

Alphanumerisch (16-stellig) 

Nominal

Nennwert der Bestände, die mit einem Steuersatz von 15 % verarbeitet werden (Pflichtfeld)

10. Numerisch (3-stellig)

Teilbestand oder kompletter Bestand, der mit einem Quellensteuersatz verarbeitet wird, der im Feld „Tax Rate“ steht

Die Terminart und BID stehen im Feld 20C::CORP// der MT564 und MT566, die KADI Lauf-Nummer wird im Zusatztext 70E::ADTX// der MT564 REPE am Stichtag und in der MT566-Nachricht angegeben. Die KADI Lauf-Nummer steht außerdem in der Zusammenfassung der Erträgnisse und Gebühren im KD110 Report.

Vermeidung einer Ablehnung der CSV-Datei

Um eine Ablehnung der Aufstellung zu vermeiden, müssen Kunden beachten:

  • Nur die CSV-Vorlage zu verwenden und hochzuladen und keine andere CSV-Datei oder Excel-Datei zu verwenden, deren Dateierweiterung auf CSV geändert wurde.
  • In der CSV-Datei:
    • nur Dezimalpunkte („.“) als Trennung bei Brüchen/Dezimalzahlen und kein Komma („,“) zu verwenden.
    • keine Spalten hinzuzufügen oder zu löschen.
    • die Überschriften nicht umzubenennen.
    • keine Zeilen, Kommentare und Hinweise leer zu lassen oder
    • keine Sonderzeichen zu verwenden, z. B. !,”,#,$, / und Leerzeichen.

Hinweis: Abgelehnte BO Upload Anträge zum Steuerabzug werden in Rechnung gestellt.

Gebühren

Die anwendbaren Gebühren finden Sie in Kapitel 3.2 Service für Quellensteuern des Clearstream Banking Preisverzeichnis.

Die Gebühren für ständige Weisungen entsprechen den Gebühren für den ermäßigten Quellensteuersatz oder die unmittelbare Rückerstattung für berechtigte ausländische Investmentfonds, die in deutsche steuerpflichtige Wertpapiere investieren.

Eine Prüfung dieser Gebühren ist für Ende des Jahres geplant.

Market und Reverse Claim-Verfahren

Das Market und Reverse Claim-Verfahren und die Verbuchung von Steuergutschriften aufgrund täglicher Steuerberichtigungen bleiben unverändert (bitte beachten Sie das CBF Handbuch Kompensation), mit der Ausnahme, dass bei der Berechnung der Market Claims und Steuergutschriften, mit einem ermäßigten Steuersatz von 15 % anstatt 26,375 % berechnet wird.

Steuerbescheinigungen

Auf Anfrage stellt CBF Steuerbescheinigungen für Fonds aus. Hierbei erfolgt eine Validierung gegen den Nominalwert der Steuerabzüge.

CBF geht davon aus, dass die offizielle Vorlage für Steuerbescheinigungen für Zahlungen vor dem 1. Januar 2018 unverändert bleibt. Die Anforderungen zur Ausstellung einer Steuerbescheinigung an CBF Kunden für deren eigenen Bestände oder Bestände ihrer Kunden bleiben unverändert (bitte beachten Sie die Kundenmitteilung C19014).

Hinweis: CBF ist der Meinung, dass für Dividendenausschüttungen mit einem ermäßigten Steuersatz keine Steuerbescheinigung beantragt wird.

Bearbeitung von Steuerrückerstattungen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der deutschen Bundeszentralstelle

CBF vertritt die Auffassung, dass auf Dividendenzahlungen mit reduziertem Steuersatz aufgrund von ständigen Weisungen kein Rückerstattungsantrag aufgrund eines DBA gestellt werden kann.

Grundsätzlich bleiben die Anforderungen für die Bearbeitung von DBA Steuerrückerstattungen beim Bundeszentralamt für Steuern unverändert (bitte beachten Sie die Kundenmitteilung C19014).

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.

text/csv
CSV File “Standing Instruction Reporting”
05.04.2019
90 KB
PDF
Auftrag zur Abrechnung von Erträgen mit dem ermäßigten Kapitalertragsteuersatz i.S.d. § 7 Abs. 1 ...
30.01.2020
57245 KB