Ausländische Aktien in Girosammelverwahrung: Offenlegung von Namen für Dividendenausschüttungen, die einem ermäßigten südkoreanischen Steuersatz unterliegen – Aktualisierung

08.10.2019

Hinweis: Diese ursprünglich am 24. September 2019 veröffentlichte Mitteilung wurde aktualisiert, um die korrekte South Korea Beneficial Owner List zu ergänzen.

Clearstream Banking1 informiert die Kunden, dass für Samsung Global Depository Receipts (GDRs) mit ISINs US796050502018 und US7960508882 eine steuerpflichtige Dividendenzahlung angekündigt wurde. Die folgenden Dokumente müssen bis spätestens

7. Oktober 2019, 10:00 Uhr MEZ

bei Clearstream Banking eingereicht werden.

Aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Dividendenerträgen für die oben genannten, in Girosammelverwahrung befindlichen Wertpapiere müssen die unten beschriebenen Dokumente bis zum Stichtag 30. September 2019 bei Clearstream Banking eingereicht werden, um einen reduzierten Steuersatz oder eine Befreiung von der südkoreanischen Kapitalertragsteuer zu erhalten.

Kunden sollten beachten, dass die Nichtvorlage der Dokumente bis zum oben genannten Datum zur Zahlung der Dividende mit einem Steuerabzug von 22%, d.h. dem Standardsatz der südkoreanischen Kapitalertragssteuer führt.

Wie Sie instruieren können

Elektronische Instruktion

Kunden müssen Clearstream Banking eine elektronische Instruktion über das Xact Web Portal, CreationOnline, SWIFT MT565, MT568 oder MT599 zur Verfügung stellen. Pro Steuersatz ist eine elektronische Instruktion einzureichen.

Diese elektronische Instruktion muss beinhalten:

  • Kapitalmaßnahmen-ID (Bei CASCADE-Maßnahmen müssen Kunden "CASCADE" als Kapitalmaßnahmen-ID verwenden)
  • ISIN
  • Kontonummer
  • Gewählte Option
  • Instruierte Menge (bitte beziehen sie sich auf das zugelassen Guthaben auf dem Konto)
  • Anwendbarer Steuersatz (anzugeben im Feld SWIFT :92a::TAXB oder für Xact Web Portal und CreationOnline im Feld Tax Rate)
  • Vollständige Kontaktdaten des Kunden
  • Referenz zur BO-Liste (anzugeben im SWIFT-Feld INST oder für Xact Web Portal und CreationOnline im Feld Beneficial Owner Details)
  • Nur für OIVs/OPCIVs, der folgende Wortlaut im SWIFT-Feld INST oder für Xact Web Portal und CreationOnline im Feld Corporate Actions Narrative:

    “We, Account number _____ (insert account number) confirm that the underlying holders of the OIV/OPCIV (delete as appropriate) have not changed since the date of the form 29-13.”

Wichtiger Hinweis: Fehlende Informationen können zur Ablehnung der elektronischen Instruktion führen.

Hochladen der BO-Liste

Zusammen mit der elektronischen Instruktion muss der Kunde eine BO-Liste über  von Clearstream Bankings Upload Beneficial Owner List Anwendung einreichen. Kunden müssen die BO-Liste unter Verwendung der neuen Vorlage hochladen.

Hinweis: Kunden müssen "CASCADE" im erforderlichen CORP-ID-Feld auf der Seite "File Upload Information", Abschnitt "Payment Details" der Anwendung Upload Beneficial Owner List, angeben.

Wichtiger Hinweis: BO-Listen, die modifiziert, geändert, nicht mit der bereitgestellten Vorlage übereinstimmen oder falsche Daten enthalten, werden von Clearstream Banking abgelehnt.

Hinweis: Die BO-Liste muss einer gültigen elektronischen Instruktion zugeordnet sein. Die BO-Liste stellt keine gültige Instruktion ohne eine gültige elektronische Instruktion dar.

Zusätzliche erforderliche Dokumentation

Darüber hinaus werden die Besitzer, die als Overseas Investment Vehicles (OIVs), Overseas Public Collective Investment Vehicles (OPCIVs), Pensionsfonds, gemeinnützige Organisationen oder weltweit freigestellte Unternehmen gelten, aufgefordert, Clearstream Banking die folgenden Formulare zur Verfügung zu stellen:

  • Für OIVs:
    Report of Overseas Investment Vehicle (Formular 29-13, Abschnitt 2) und schedule of Beneficial Owners (Annex des Formular 29-13)
  • Für OPCIVs: 
    Report of Overseas Investment Vehicle (Formular 29-13, Abschnitt 1)
    Wichtiger Hinweis
    Ein Originalformular 29-13 muss vor der Dividendensaison eingereicht werden.
    Die Kunden verpflichten sich, Clearstream Banking vor Ablauf der geltenden Frist für die Quellensteuerbefreiung über authentifizierte Kommunikationsmittel über jeden Wertpapierbestand zu informieren, bei dem die in dem Formular 29-13 enthaltenen Daten nicht korrekt sind und daher möglicherweise nicht gelten. In Ermangelung einer solchen Mitteilung ermächtigen die Kunden Clearstream Banking unwiderruflich, an jedem relevanten Tag der Ertragszahlung den gesamten Wertpapierbestand an Wertpapieren, der sich im Namen der in den Formularen 29-13 genannten berechtigten Begünstigten im wirtschaftlichen Eigentum befindet, standardmäßig zu berücksichtigen, und die Kunden ermächtigen Clearstream Banking, einen ermäßigten koreanischen Kapitalertragssteuersatz zu beantragen, der auf dieser Grundlage besteuert wird.
    Kopien der Formulare 29-13 werden für die nachfolgenden Auswahlen akzeptiert, die Kunden für denselben Begünstigten während desselben Dividendenzyklus vornehmen können. Damit die Kopien akzeptiert werden können, muss die elektronische Instruktion jedoch den folgenden Wortlaut im SWIFT-Feld ADTX oder für Xact Web Portal und CreationOnline im Feld Corporate Actions Narrative tragen:

    “ We, _________ (Insert account number), confirm that the underlying holders of the OIV/OPCIV (Delete as appropriate) have not changed since the date of the Form 29-13.”

    Wenn die oben genannte Bestätigung über SWIFT, Xact Web Portal oder CreationOnline nicht eingeht, werden Kopien des Formulars 29-13 nicht akzeptiert.
  • Für Pensionsfonds und gemeinnützige Organisationen:  
    Zu den erforderlichen Dokumenten gehören unter anderem eine Ansässigkeitsbescheinigung oder andere Originaldokumente, die den Status des Pensionsfonds/der gemeinnützigen Organisation belegen.
    Wichtiger Hinweis
    Das Formular 72-2 wird für Pensionsfonds und gemeinnützige Organisationen nicht mehr akzeptiert. Für Endbegünstigte, die bereits ein Formular 72-2 eingereicht haben, bleibt das Formular bis zu seinem Ablaufdatum von drei Jahren nach dem Ausgabedatum gültig, wenn sich die Umstände nicht ändern.
    Nach diesem Datum ist nur noch eine Ansässigkeitsbescheinigung oder ein anderes Originaldokument, das den Status der Pensionskasse/des gemeinnützigen Vereins belegt, zulässig.
    Pensionsfonds und gemeinnützige Organisationen, die derzeit nicht unter ein Formular 72-2 fallen, müssen anstelle eines Formulars 72-2 eine Ansässigkeitsbescheinigung oder andere Originaldokumente vorlegen, die ihren Status belegen.
  • Für weltweit freigestellte Unternehmen: 
    Formular 29-2(1) und Belege zum Nachweis des weltweit freigestellten Status eine Ansässigkeitsbescheinigung (Das Steuerjahr muss mit dem Jahr des Zahlungsdatums übereinstimmen). 
  • Für U.S.-Begünstigte: 
    Damit U.S.-Begünstigte einen reduzierten Steuersatz erhalten, ist für jede Dividendensaison ein Original W9 erforderlich.
  • Für in Korea ansässige Begünstigte: 
    Damit in Korea ansässige Begünstigte einen ermäßigten Steuersatz oder eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer erhalten, ist eine überprüfbare Identifikationsnummer erforderlich, eine Kopie des Dokuments (Reisepass, Führerschein oder Einwohnermeldekennzeichen für Einzelpersonen, Kopie der Firmen-/Geschäftsregisternummer für Unternehmen) muss bis zum Ablauf der Frist von Clearstream Banking eingereicht werden. Darüber hinaus können Begünstigte, die im Rahmen einer Treuhandvereinbarung handeln, um eine Ansässigkeitsbescheinigung zum Nachweis des Steuerstatus gebeten werden. Koreanische juristische Personen müssen einen Ansässigkeitsbescheiniung im Original einreichen.

Wichtige Hinweise

Japanische natürliche Personen müssen die persönliche Identifikationsnummer oder das Geburtsdatum in der BO-Liste angeben.

Japanische Unternehmen müssen eine Körperschaftsteuer-Identifikationsnummer in der BO-Liste angeben.

Luxemburgische SICAVs, SICAFs und Investmentfonds können in den Genuss eines ermäßigten Steuersatzes gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kommen; diese Gesellschaften können unter die Kategorie OIV/OPCIV fallen und sind verpflichtet, das entsprechende Formular 29-13 einzureichen.

Der Kunde sollte beachten, dass die Originaldokumentation / DTCC-Mitteilung mit den vollständigen Anforderungen auf der DTCC Website verfügbar ist. Den Kunden wird dringend empfohlen, die Original-DTC-Mitteilung einzuholen, um sicherzustellen, dass sie die vollständigen Anforderungen für diese Veranstaltung kennen und erfüllen.

Alle Unterlagen müssen vor Ablauf der Frist von Clearstream Banking unter der folgenden Adresse eingereicht und zur Bearbeitung eingereicht werden:

OTL - Tax Service Luxembourg
Clearstream Banking S.A.
42, avenue J.F. Kennedy
L-1855 Luxembourg
Luxembourg

Kopien können per E-Mail an tax@clearstream.com eingereicht werden mit Angabe in der Betreffzeile: Kontonummer, ISIN-Code, Corp-ID (das sollte "CASCADE" für CASCADE-Maßnahme sein) und elektronische Weisungsreferenz.

Haftungsausschluss

Bitte seien Sie sich bewusst, dass die Verantwortung für das Einreichen vollständiger, genauer und aktueller Dokumente allein beim Kunden liegt. Clearstream Banking kann die Angaben vor Weiterleitung an die südkoreanische Steuerbehörde nicht prüfen und übernimmt diesbezüglich auch keine Verantwortung. Bitte beachten Sie außerdem, dass die südkoreanische Steuerbehörde sich für fünf Jahre ab Ausschüttung der Dividende das Recht vorbehält, die Steuerforderungen und die eingehenden Unterlagen zu prüfen.

Dies bedeutet, dass die südkoreanische Steuerbehörde bis zu fünf Jahre nach Dividendenausschüttung die vorgelegten Unterlagen ablehnen, weitere Informationen anfordern bzw. entscheiden kann, den beantragten ermäßigten Steuersatz zu stornieren und eine Rückzahlung der Steuerdifferenz zwischen dem ermäßigten Satz und dem Standardsatz zu verlangen sowie potenzielle Strafgebühren und Zinsen erheben kann.

Clearstream Banking behält sich für derartige Fälle alle Rechte vor und Kunden erkennen hiermit dieses Risiko an und akzeptieren, gegenüber Clearstream Banking für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Dividendenausschüttung vollständig für die Zahlung des von der südkoreanischen Steuerbehörde erhobenen Betrags und die Abbuchung durch Clearstream Banking des von der südkoreanischen Steuerbehörde eingeforderten Vertrag verantwortlich zu sein.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie die Seite ADRs - Double Taxation Treaties concluded by South Korea and currently in force, die Ihnen einen Überblick über die Steuersätze der einzelnen Länder gibt.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk bzw. von Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.