Kanada: Quellensteuervorabbefreiung für ausländische Aktien in Girosammelverwahrung
Reference
Diese Kundenmitteilung betrifft die Dividendenausschüttungen von 2020 aus kanadischen Aktien in Girosammelverwahrung (GS) einschließlich des Verfahrens zur Erwirkung der Quellensteuervorabbefreiung bei Clearstream Banking1.
Das Verfahren zur Quellensteuervorabbefreiung
Dividenden aus kanadischen Aktien unterliegen derzeit dem Standard-Quellensteuersatz von 25 %. Eine Quellensteuervorabbefreiung ist für die folgenden Arten von Endbegünstigten möglich:
- Nichtansässige eines Landes, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht und in dem die anwendbaren Sätze der kanadischen Quellensteuer denen der im Steuerabkommen zwischen Kanada und den USA festgelegten entsprechen (d. h. 15 %), und die sich als Nichtansässige gemäß Formular NR301 der kanadischen Finanzbehörde (CRA) qualifizieren bzw.
- Endbegünstigte, die gemäß dem entsprechenden kanadischen Gesetz von der Quellensteuer befreit sind
Dokumentationsanforderungen
Um eine Quellensteuerbefreiung für kanadische Dividendenausschüttungen zu erwirken, müssen Kunden sicherstellen, dass die folgenden Dokumente Clearstream Banking vor Ablauf der entsprechenden Frist vorliegen:
- Ein One-time Certificate for Canadian Equities and Trust Units
- Das One-Time-Certificate muss einmalig eingereicht werden und ist bis auf Widerruf gültig;
- Ein Formular 301 der kanadischen Finanzbehörde, ggf. mit Unterschrift vom Kunden als Endbegünstigten (nur von Kunden, die Eigenbestände halten und eine DBA-Befreiung beantragen); und
- Eine Freistellungsbescheinigung, die ggf. von der kanadischen Steuerbehörde ausgestellt ist und bestätigt, dass der Begünstigte gemäß entsprechendem kanadischem Gesetz von der Quellensteuer befreit ist.
Die Freistellungsbescheinigung muss darüber hinaus die Identifikationsnummer der kanadischen Steuerbehörde (auch bekannt unter „Kontrollnummer“) des Endbegünstigten enthalten. - Eine Instruktion pro Zahlung mit den Steuersätzen, die am Zahlbarkeitstag gelten.
Die Instruktion pro Zahlung für jeden erforderlichen Steuersatz über SWIFT (formatiert als MT565- oder Xact Web Portal-Nachricht (alle Formatanforderungen finden Sie im Kundenhandbuch oder in der Kundenmitteilung D18075)).
Alle Instruktionen müssen Folgendes enthalten:
- Kontonummer des Kunden
- ISIN-Code
- Kapitalmaßnahmen-ID
- Gesamtbestand
- Der Steuersatz (einzutragen in Feld 92a für SWIFT-Anwender oder im Feld „Tax Rate“ für Xact-Anwender) und
- Anzahl der Aktien, für die der ermäßigte Steuersatz gilt
Die folgenden Zusatzinformationen sind in der Instruktion pro Zahlung anzugeben, wenn für Endbegünstigte instruiert wird, die von der Steuer komplett befreit sind (0 %):
- Vollständiger Name des Endbegünstigten (anzugeben in der SWIFT-Nachricht unter „Beneficial Owner“).
Neben den oben genannten müssen vom Kunden folgende ergänzende Unterlagen unverzüglich auf Anfrage eingereicht werden:
- Ein Formular 301 der kanadischen Steuerbehörde mit Unterschrift des Endbegünstigten (für Kunden, die als Intermediär agieren und eine DBA-Befreiung für die zugrundeliegenden Begünstigten beantragen);
- Eine Liste des Endbegünstigten im durch Clearstream Banking vorgegebenen Format
- Ein Nachweis des Steuersitzes für Endbegünstigte, die für einen ermäßigten Quellensteuersatz gemäß DBA zwischen dem Sitzland und Kanada zugelassen sind
- Etwaige sonstige Steuerunterlagen, die von Zeit zu Zeit angefordert werden
Alle erforderlichen Unterlagen (ausgenommen die Instruktion pro Zahlung) müssen an folgende Adresse gesandt werden:
Clearstream Operations Prague s.r.o.
Attn: PTR - Tax Reclaim Services
Futurama Business Park Building B
Sokolovska 662/136bCZ-18600 Prag 8
Tschechien
Wichtiger Hinweis:
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Clearstream Banking Kunden sicherzustellen, dass die Endbegünstigten ein Anrecht auf beantragte Steuersätze haben, einschließlich des Standardsatzes von Clearstream Banking. Weder Clearstream Banking noch DTCC oder ein anderer Agent übernehmen diesbezüglich eine unmittelbare oder mittelbare Haftung gegenüber den kanadischen Steuerbehörden.
Erhält Clearstream Banking die Informationen nach unten angegebener Frist für die Steuerinstruktion / den Zertifizierungsfristen, dass ein Endbegünstigter eine Quellensteuervorabbefreiung erwirkt hat, für die er nicht zugelassen ist (beispielsweise aufgrund falscher Zulassung, Daten, Zertifikate usw.), wird Clearstream Banking keine Unterstützung bei der Einbehaltung oder Zahlung von Steuern leisten, die an die Steuerbehörden zu zahlen sind.
Fristen
Um von einer Befreiung der Quellensteuer auf kanadische Dividendenausschüttungen zu profitieren, müssen Kunden sicherstellen, dass bei Clearstream Banking die oben genannten Unterlagen fristgerecht gemäß der Kundenmitteilung, die mit der Erträgniszahlung gesandt wird, eingehen.
Clearstream Banking übernimmt keine Verantwortung für Verluste, Forderungen, Strafen, sowie Steuern und darauf erhobene Zinsen, falls Kunden in der oben beschriebenen Angelegenheit keine Maßnahmen ergriffen haben bzw. wenn die Unterlagen nach der festgesetzten Frist eingehen.
Um Verzögerungen oder einen Verlust der Dokumente zu vermeiden, empfehlen wir Kunden von Clearstream Banking eindringlich, alle Steuerdokumente per Sonderkurier oder Einschreiben zu versenden.
Schnelle und standardmäßige Rückerstattung
Schnelle und standardmäßige Rückerstattungen sind nicht über Clearstream Banking möglich, aber berechtigte Endbegünstige können eine Steuerrückerstattung direkt über die kanadischen Steuerbehörden beantragen. Clearstream Banking leistet in dieser Hinsicht keine Unterstützung.
Zügige Standard-Rückerstattung
Eine Steuerrückerstattung kann für berechtigte Endbegünstigte direkt über die kanadischen Steuerbehörden beantragt werden. Clearstream Banking leistet in dieser Hinsicht keinen Hilfestellung.
Rechtliche Pflichten des Kunden
Durch Inanspruchnahme der Dienste für eine Quellensteuervorabbefreiung geht der Kunde folgende Verpflichtungen und Verantwortungen ein:
- Der Kunde hat Clearstream Banking für jegliche Verluste, Haftungen oder Forderungen, die Clearstream Banking als Folge einer Handlung in Zusammenhang mit der Zertifizierung des Kunden bzw. als Ergebnis einer falschen Angabe in einer Zertifizierung erwachsen, zu entschädigen und schadlos zu halten. Zu der Haftung des Kunden gemäß dieser Entschädigung gehören u. a.: Erstattung an die entsprechenden Steuerbehörden, den Emittenten, die Zahlstelle, die Verwahrstelle, sonstige Personen oder Einrichtungen für eine zu gering einbehaltene Steuer bzw. irrtümliche Bezahlung einer Abkommensvergünstigung, für ausländische Börsengebühren, für Zinsen auf die zu gering einbehaltenen Geldmittel und für Verwaltungsgebühren.
- Der Kunde ist verpflichtet, der Steuerbehörde des Ursprungslandes und des Heimatlandes des Endbegünstigten, wobei es sich um den US Internal Revenue Service (IRS) oder eine andere zuständige Behörde handeln kann, die ergänzenden Unterlagen zukommen zu lassen.
- Clearstream Banking wird das Geldkonto des Kunden mit dem Betrag belasten, der den Clearstream Banking Konten bei der DTCC aufgrund der Anfrage der entsprechenden Steuerbehörden, der Zahlstelle oder der Verwahrstelle für die Quellensteuervorabbefreiung und damit verbundene Kosten belastet wurden.
- Auf Anfrage der jeweiligen Steuerbehörden kann jedem Kunden, der die Möglichkeit der Steuerbefreiung in Anspruch nimmt, aber nicht die beschriebenen Verfahren einhält, bei künftigen Ausschüttungen der EDS-Dienst zum Erhalt eines ermäßigten Steuersatzes verwehrt bleiben
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.