Niederlande: Ausländische Aktien in Girosammelverwahrung: Quellensteuervorabbefreiung und zügige Rückerstattung für Hinterlegungszertifikate mit zugrundeliegenden niederländischen Wertpapieren in 2020

27.02.2020

Diese Kundenmitteilung stellt die Dividendenausschüttungen von russischen Hinterlegungszertifikaten mit zugrundeliegenden niederländischen Wertpapieren (Depositary Receipt; DR), die in 2020 stattfinden, dar und beinhaltet die Verfahren und Fristen von Clearstream Banking1 für Erlangung der Quellensteuervorabbefreiung und der zügigen Rückerstattung für ISINs US9047847093 und US91822M1062.

Wichtiger Hinweis: Die Originalmitteilung der Depository Trust Company (DTC) mit allen Anforderungen ist auf der Website der DTC verfügbar (CUSIP oder Sicherheitsname kann zum Abrufen der Mitteilung verwendet werden). Kunden werden dringend gebeten, diese Mitteilung einzuholen, um sicherzustellen, dass sie über die vollständigen Anforderungen für diese Ereignisse informiert sind und diese erfüllen.

Steuerverfahren für Quellensteuervorabbefreiung und zügige Rückerstattung

Die Dividendenzahlungen, die durch die oben genannten Wertpapiere ausgeschüttet werden, unterliegen bei Clearstream Banking standardmäßig einer niederländischen Quellensteuer von 15%.

Kunden können nach dem folgenden Steuerverfahren für niederländische DRs eine Quellensteuervorabbefreiung und/oder eine zügige Rückerstattung für ihre zugrunde liegenden Endbegünstigten beantragen.

Berechtigte Endbegünstigte

Die folgenden Arten von Endbegünstigten sind berechtigt oder können entweder eine Quellensteuervorabbefreiung und/oder eine zügige Rückerstattung erhalten. Kunden sollten sich an die DTCC-Mitteilung halten, um ihre Berechtigung für einen oder beide Verfahren zu bewerten:

  • Ansässige eines in der ursprünglichen DTCC-Mitteilung aufgeführten Landes mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • Steuerbefreite Unternehmen nach US-Artikel 36 - Charities unter 501(c)(3), 509(a)(1), 509(a)(2), 509(a)(3), 17-(b) und US-Artikel 35 - Pensions and IRAs unter 401(a), 401(k), 457(b), 403(b), 408, 408(a)
  • Ausländische steuerbefreite Unternehmen mit Sitz in einem Land, in dem sie keiner Gewinnsteuer unterliegen, sofern dieser Staat mit den Niederlanden ein Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen abgeschlossen hat und dieses Unternehmen in den Niederlanden nicht der Gewinnsteuer unterliegt, wenn es dort ansässig wäre.

Dokumentationsanforderungen

Um von der Quellensteuervorabbefreiung bzw. zügigen Rückerstattung auf Erträgnisse aus niederländischen DRs zu profitieren zu können, müssen Kunden sicherstellen, dass die folgenden Dokumente innerhalb der Frist, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt, per ISIN bei Clearstream Banking eingehen.

Instruktion pro Zahlung

Kunden sind verpflichtet, eine gültige elektronische Instruktion per SWIFT-Nachricht oder Xact Web Portal Nachricht (siehe Kundenmitteilung D18075 für die vollständige Formatierungsanforderungen) vor Ablauf der Clearstream Banking-Frist (Datum/Uhrzeit) einzureichen. Eine elektronische Instruktion pro Steuersatz ist erforderlich. Die Kundeninstruktion muss Folgendes enthalten:

  • Kundenkontonummer
  • ISIN-Code
  • Unternehmens-ID
  • Record Date
  • Gesamtbeteiligung
  • Antragsart;
  • Steuersatz und Anzahl der anzuwendenden DRs pro Endbegünstigten
  • Unternehmenstyp;
  • Name des Endbegünstigten
  • Adresse des Endbegünstigten für Steuerzwecke
  • Land des Steuerwohnsitzes (ISO 2-stelliges Format)
  • Niederländische Steueridentifikationsnummer (TIN)
  • Die gesamte Beteiligung, die gegebenenfalls nicht offengelegt wird

Alle Endbegünstigten, die eine Quellensteuervorabbefreiung oder eine zügige Rückerstattung beantragen möchten, müssen bei den niederländischen Steuerbehörden registriert sein und erhalten eine niederländische Steueridentifikationsnummer (TIN).

In bestimmten Fällen sind Endbegünstigten diejenigen mit einer Aktienposition von 5000 Aktien oder mehr. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem DTCC-Mitteilung.

Original 2020 tax year 6166

Das Dokument ist nur für steuerbefreite Unternehmen gemäß US-Artikel 35, der für die Quellensteuer gilt, erforderlich.

Sitzbescheinigung 

Der Sitzbescheinigung  ist nur erforderlich für:

  • Berechtigte DTT-Bewohner
  • Ausländische steuerbefreite Unternehmen

Statuten, Treuhandvertrag, Jahresrechnung und/oder Pensionspläne

Diese Dokumentation ist nur für ausländische steuerbefreite Unternehmen zusätzlich zum Sitzbescheinigung erforderlich.

Einreichung der Originaldokumentation


Die entsprechenden Unterlagen sind bei Clearstream Banking vor Ablauf der festgelegten Clearstream Banking-Frist per Einschreiben (falls zutreffend) an die folgende Adresse einzureichen:

Clearstream Operations Prague s.r.o.
Attn: PTR - Tax Services
Futurama Business Park Building B
Sokolovska 662/136b
CZ-18600 Prague 8

Fristen und Gebühren

Um von der Quellensteuervorabbefreiung/zügigen Rückerstattung für niederländische DRs zu profitieren, müssen Kunden sicherstellen, dass die oben beschriebenen Dokumente sowie alle anderen Dokumente, die in der entsprechenden DTCC-Mitteilung für die unten genannten ISINs erforderlich sind, innerhalb der angegebenen Fristen bei Clearstream Banking eingehen:

ISIN

Name

Record Date

Frist für die Quellensteuer-vorabbefreiungFrist für die zügige Rückerstattung

US9047847093

ADR UNILEVER N.V.21.02.2020

27.02.2020
10:00 Uhr MEZ

09.04.2020
10:00 Uhr MEZ

US91822M1062ADR VEON Com27.02.2020

n.a.

26.03.2020
10:00 Uhr MEZ

Rechtliche Pflichten des Kunden

Durch Inanspruchnahme der Dienste für eine Quellensteuervorabbefreiung bzw. zügige Rückerstattung geht der Kunde folgende Verpflichtungen und Verantwortungen ein:

  • Der Kunde hat Clearstream Banking für jegliche Verluste, Haftungen oder Forderungen, die Clearstream Banking als Folge einer Handlung in Zusammenhang mit der Zertifizierung des Kunden bzw. als Ergebnis einer falschen Angabe in einer Zertifizierung erwachsen, zu entschädigen und schadlos zu halten. Zu der Haftung des Kunden gemäß dieser Entschädigung gehören u. a. Erstattung an die entsprechenden Steuerbehörden, den Emittenten, die Zahlstelle, die Verwahrstelle von russischen DRs, sonstige Personen oder Entitäten für eine zu gering einbehaltene Steuer bzw. irrtümliche Bezahlung einer Abkommensvergünstigung, für ausländische Börsengebühren, für Zinsen auf die zu gering einbehaltenen Geldmittel und für Verwaltungsgebühren.
  • Der Kunde ist verpflichtet, der Steuerbehörde des Ursprungslandes und des Wohnsitzlandes des Begünstigten, wobei es sich um den US Internal Revenue Service (IRS) oder eine andere zuständige Behörde handeln kann, die ergänzenden Unterlagen zukommen zu lassen.
  • Clearstream Banking wird das Geldkonto des Kunden mit dem Betrag belasten, der den Clearstream Banking Konten bei der DTC aufgrund der Anfrage der entsprechenden Steuerbehörden, der Zahlstelle oder der Verwahrstelle von russischen DRs für die Quellensteuervorabbefreiung und damit verbundene Kosten belastet wurden.
  • Auf Anfrage der jeweiligen Steuerbehörden kann jedem Kunden, der die Möglichkeit der Steuerbefreiung oder zügigen Erstattung in Anspruch nimmt, aber nicht die beschriebenen Verfahren einhält, bei künftigen Ausschüttungen der EDS-Dienst zum Erhalt eines ermäßigten Steuersatzes verwehrt bleiben.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.