Italien: Quellensteuerbefreiung und zügige Rückerstattung bei Dividendenausschüttung von Ferrari Aktien

27.04.2020

Hinweis: Diese Kundenmitteilung, die ursprünglich am 24. April 2020 veröffentlicht wurde, wurde aktualisiert, um die E-Mail-Adresse zu korrigieren, die zur Anforderung von Vorlagen und Formularen verwendet wird.

Clearstream Banking AG1 informiert die Kunden, dass am

5. Mai 20020

eine Dividende zu einem Preis von 1,13 EUR pro Aktie an alle Aktionäre von Ferrari Aktien (ISIN NL0011585146) zum Stichtag 21. April 2020 ausgeschüttet wird.

Diese Dividendenausschüttung, die der italienischen Steuer von 26% und der niederländischen Steuer von 15% unterliegt, unterliegt bei CBF insgesamt standardmäßig maximal 41% Quellensteuer.

Kunden können eine zügige Rückerstattung für ihre zugrundeliegenden Endbegünstigten gemäß dem in der DTCC-Mitteilung beschriebenen Verfahren beantragen. Ausführliche Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie in der Original-DTCC-Mitteilung, die auf der DTCC-Website verfügbar ist (CUSIP / Wertpapiername kann zum Abrufen der Mitteilung verwendet werden).

Kunden werden dringend gebeten, diese Mitteilung einzuholen, um sicherzustellen, dass sie über die vollständigen Anforderungen für diese Maßnahme informiert sind und diese erfüllen.

Auswirkungen auf Kunden

Es besteht die Möglichkeit einer Quellensteuerbefreiung und einer zügigen Rückerstattung sowohl der niederländischen als auch der italienischen Steuer.

Die Quellensteuerbefreiung und die zügige Rückerstattung der niederländischen Steuer basiert auf der Offenlegung der Endbegünstigten. Alle nicht-niederländischen Endbegünstigten müssen offengelegt werden, um eine vollständige Befreiung vom niederländischen Quellensteuersatz von 15% zu erhalten. In den Niederlanden ansässige Personen erhalten keine Befreiung von der niederländischen Quellensteuer, können jedoch gegebenenfalls von einer reduzierten italienischen Quellensteuer profitieren.

Sobald die Offenlegung erfolgt ist, können die Endbegünstigten einen weiteren ermäßigten Satz auf der Grundlage ihrer verfügbaren Abkommensvorteile mit Italien beantragen.

Die Quellensteuerbefreiung und die zügige Rückerstattung der italienischen Steuer hängt vom Status der Endbegünstigten ab. Die Dokumentation muss wie in der DTCC-Mitteilung erwähnt vorgelegt werden.

Alle Vorlagen und Formulare können auch per E-Mail an CAdatabase.cs@clearstream.com unter genauer Angabe in der Betreffzeile angefordert werden: TAX ELECTION FERRARI N3167Y103

Kunden, die eine Quellensteuerbefreiung und die zügige Rückerstattung der niederländischen und/oder italienischen Steuer erhalten möchten, müssen zwei separate Instruktionen einreichen: Eine für die volle Rückerstattung von 15% niederländischer Quellensteuer und die andere für die Rückforderung von 26% italienischer Steuer wie folgt:

Für die Befreiung der niederländischen Quellensteuer

  • Senden Sie eine Aufstellung pro Zahlung für jeden erforderlichen Steuersatz per SWIFT- oder CreationOnline-Nachricht (siehe Kundenmitteilung D18075 für die vollständige Anforderungen an die Instruktionsformatierung), einschließlich der folgenden Informationen:
    • Kundenkontonummer
    • ISIN-Code
    • Kapitalmaßnahmen-ID
    • Stichtag
    • Zahlbarkeitsdatum
    • Erklärung zur Bestätigung der Vorlage der Offenlegung der Begünstigten
  • Kunden müssen den anwendbaren Steuersatz im Feld 92a für SWIFT oder im Feld Withholding Tax für CreationOnline angeben.
  • Offenlegung des Begünstigten: Alle nicht-niederländischen Endbegünstigten müssen offengelegt werden, um die vollständige Rückerstattung von 15% niederländischer Quellensteuer zu erhalten. Die entsprechende Aufstellung der Offenlegung muss an tax.customers@clearstream.com geschickt werden, einschließlich der folgenden Informationen in der Betreffzeile:
    ISIN-Code des Kundenkontos, Corporate Action ID, Stichtag, SWIFT- oder CreationOnline-Instruktionsreferenz des Kunden.

    Die Vorlage ist wie oben angegeben erhältlich.

Für die Befreiung oder einen reduzierten Satz der italienischen Quellensteuer

  • Senden Sie eine Aufstellung pro Zahlung für jeden erforderlichen Steuersatz per SWIFT- oder CreationOnline-Nachricht (siehe Kundenmitteilung D18075 für die vollständige Anforderungen an die Instruktionsformatierung), einschließlich der folgenden Informationen:
    • Kundenkontonummer
    • ISIN-Code
    • Kapitalmaßnahmen-ID
    • Stichtag
    • Zahlbarkeitsdatum
    • Erklärung zur Bestätigung der Vorlage der Offenlegung der Begünstigten
  • Kunden müssen den anwendbaren Steuersatz im Feld 92a für SWIFT oder im Feld Withholding Tax für CreationOnline angeben.
  • Offenlegung des Begünstigten: Alle Endbegünstigten, die eine Befreiung oder einen ermäßigten Steuersatz beantragen, müssen offengelegt werden. Die entsprechende Aufstellung der Offenlegung muss an tax.customers@clearstream.com geschickt werden, einschließlich der folgenden Informationen in der Betreffzeile:
    ISIN-Code des Kundenkontos, Corporate Action ID, Stichtag, SWIFT- oder CreationOnline-Instruktionsreferenz des Kunden.

    Die Vorlage ist wie oben angegeben erhältlich.
  • Die in der DTCC-Mitteilung angegebene Originalbescheinigung ist der CBF per Einschreiben an die folgende Adresse zu übermitteln:

    Clearstream Banking S.A.
    Attention: OTL Luxembourg
    42, Avenue JF Kennedy
    L-1855 Luxembourg
    Luxemburg
  • Einreichung von zusätzlicher Dokumentation
    Zusätzliche Unterlagen können vom Kunden oder den Endbegünstigten angefordert werden. Auf Verlangen sind diese Unterlagen an die oben genannte Adresse zu übermitteln.

Wichtiger Hinweis: Die Kunden werden daran erinnert, dass es in der Verantwortung des Kunden liegt, sicherzustellen, dass die Endbegünstigten für die angewandten Steuersätze, einschließlich der CBF-Standardsätze, in Frage kommen. Weder CBF noch ihre lokale Verwahrstelle haben in dieser Hinsicht eine direkte oder indirekte Haftung gegenüber den italienischen oder niederländischen Behörden.

Frist

Um von einer Quellensteuerbefreiung oder zügigen Rückerstattung zu profitieren, müssen Kunden sicherstellen, dass CBF die oben beschriebenen Dokumente erhält bis spätestens:

  • Quellensteuerbefreiung: Spätestens am 27. April 2020 um 10:00 Uhr MEZ
  • Zügige Erstattung:
    • Erster Batch: spätestens 10. Mai 2019 um 10:00 Uhr MEZ
    • Schlussbatch: spätestens 11. Juni 2019 um 10:00 Uhr MEZ

Standardaktion

Geht vor Ablauf der angegebenen Frist keine Bestätigung bei CBF ein, wird standardmäßig eine Quellensteuer von 41% auf die Dividendenzahlung erhoben.

CBF übernimmt keine Verantwortung für Verluste, Ansprüche, Strafen, Steuern und Zinsen, da der Kunde in dieser Angelegenheit oder beim Erhalt von Dokumenten nach Ablauf der angegebenen Frist keine Maßnahmen ergreift.

Wird CBF nach Ablauf der oben genannten Steuerinstruktion oder Bescheinigungsfrist mitgeteilt, dass ein Endbegünstigter eine Quellensteuerbefreiung erhalten hat, auf die der Endbegünstigte keinen Anspruch hat (z.B. aufgrund falscher Berechtigung, Daten, Zertifizierung usw.), wird CBF nicht helfen, die Steuer einzubehalten oder an die zuständigen Steuerbehörden zurückzuzahlen.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.