Frankreich: Temporäres Verfahren zur Beglaubigung von Formularen 5000 zur Steuerrückforderung

08.09.2020

Clearstream Bankingund ihr lokaler Partner erhielten von den französischen Steuerbehörden eine Bestätigung der Möglichkeit, nicht beglaubigte Formulare 5000 vorübergehend zu akzeptieren, wenn sie von einer gültigen Sitzbescheinigung begleitet sind. 

Mit

sofortiger Wirkung

akzeptiert Clearstream Banking den Erhalt nicht zertifizierter Formulare 5000 für die Beantragung einer Standard-Rückerstattung. 

Dasselbe Verfahren wurde bereits für das Verfahren der Quellensteuerbefreiung bestätigt. Weitere Informationen finden Sie in der Kundenmitteilung C20008.

Auswirkungen auf Kunden

Kunden, die eine Standard-Rückerstattung der französischen Dividendenquellensteuer einreichen möchten, müssen sicherstellen, dass sie die übliche Bescheinigung im Original vorlegen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem Market Taxation Guide – France. 

Wenn Feld IV des Formulars 5000 von den ausländischen Steuerbehörden des Endbegünstigten nicht ausgefüllt werden kann, kann eine gültige Sitzbescheinigung vorübergehend akzeptiert werden.

Die Sitzbescheinigung muss deutlich angeben:

  • Das Steuerjahr, das alle im Formular 5001 aufgeführten Dividenden umfasst und 
  • Für Endbegünstigte, die den Vorteil eines Doppelbesteuerungsabkommens beanspruchen, dass der Begünstigte im Sinne des mit Frankreich unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommens ansässig ist und zusammen mit dem Formular 5000 versandt werden.

Wichtiger Hinweis: Dieses vorläufige Verfahren bleibt bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

 ------------------------------------------

1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz in der Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.