Niederlande: Einführung einer bedingten Quellensteuer auf Zinsen

13.10.2020

Im Anschluss an den Taxflash T12028 möchte Clearstream Banking1 die Kunden informieren, dass die niederländische Regierung mit Wirkung zum

1. Januar 2021

eine bedingte Quellensteuer auf Zins- und Royalty-Zahlungen an Niedrigsteuergebiete und in missbräuchlichen Situationen einführen wird.

Hintergrund

Der im September 2018 angekündigte Steuerplan für 2019 nahm die Absicht der niederländischen Regierung vorweg, ab 2021 eine Quellensteuer auf Zins- und Lizenzzahlungen einzuführen. 

Seither wurde bestätigt, dass die Steuer zur Anwendung kommt, wenn die Zinsen oder Lizenzgebühren an verbundene Unternehmen gezahlt werden, die in Niedrigsteuergebieten und in missbräuchlichen Situationen ansässig sind. Unternehmen werden im Allgemeinen als verbunden betrachtet, wenn der Aktionär entweder direkt oder indirekt mindestens 50 % der Stimmrechte hält. Unternehmen können auch über einen Stammaktionär als angeschlossene Unternehmen betrachtet werden.

Der Satz der Quellensteuer entspricht dem höchsten Satz der Körperschaftssteuer. Der Steuerplan der niederländischen Regierung für 2021 sieht einen Steuersatz von 25 % vor.

Die bedingte Quellensteuer ist auf Zinsen anwendbar, die von einem niederländischen Unternehmen gezahlt werden an ein verbundenes Unternehme mit Sitz in:

  • einer Jurisdiktion mit einem gesetzlichen Steuersatz von weniger als 9 % oder 
  • einer Jurisdiktion, die auf der Liste der nicht kooperativen Länder der Europäischen Union (EU-Liste) aufgeführt ist oder 
  • Anderen Jurisdiktionen, wenn das empfangende Unternehmen die Zahlung einer Einrichtung in einer Jurisdiktion zuweist, die die Bedingungen aus Punkt 1 oder 2 erfüllt.

Eine Liste aller Jurisdiktionen mit einem gesetzlichen Steuersatz von weniger als 9 % oder die auf der EU-Liste stehen, wird von der niederländischen Regierung am Ende jedes Jahres veröffentlicht. Im Jahr 2020 umfasst sie die folgenden Jurisdiktionen: 

  • Amerikanisch-Samoa
  • Anguilla
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Barbados
  • Bermuda
  • Britische Jungferninseln
  • Fidschi-Inseln
  • Guam
  • Guernsey
  • Kaimaninseln
  • Isle of Man
  • Jersey
  • Oman
  • Samoa
  • Trinidad und Tobago
  • Turkmenistan
  • Turks- und Caicosinseln
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vanuatu
  • US-Jungferninseln

Ein dreijähriger Bestandsschutz ist anwendbar, wenn eine Vertragsgerichtsbarkeit unter die Definition der Niedrigsteuergerichtsbarkeit fällt. Während dieses Zeitraums werden die Niederlande eine Neuverhandlung des betreffenden Doppelbesteuerungsabkommens anstreben. 

Die bedingte Quellensteuer kann auch in missbräuchlichen Situationen anwendbar sein, bei denen es sich um eine künstliche Struktur handeln kann, die mit dem Ziel eingerichtet wird, die niederländische Quellensteuer zu umgehen. 

Auswirkungen auf Kunden

Die Verantwortung für die Einbehaltung und Überweisung der bedingten Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren liegt bei der zahlenden Firma.

Clearstream Banking ist an diesem Prozess nicht beteiligt und wird nur den erhaltenen Zinsbetrag auszahlen. 

Kunden sollten den Rat ihres eigenen Steuerberaters einholen, um zusätzliche Informationen zu dieser neuen bedingten Steuer zu erhalten. 

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk bzw. von Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.