Italien: Quellensteuerbefreiung und zügige Rückerstattung bei Dividendenausschüttung von Ferrari Aktien

25.04.2022

Clearstream Banking AG1 informiert die Kunden, dass am

6. Mai 2022

eine Dividende zu einem Preis von EUR 1,362 pro Aktie an alle Aktionäre von Ferrari Aktien (ISIN NL0011585146) zum Stichtag 20. April 2022 ausgeschüttet wird.

Diese Dividendenausschüttung, die der italienischen Steuer von 26% und der niederländischen Steuer von 15% unterliegt, unterliegt bei CBF insgesamt standardmäßig maximal 41% Quellensteuer.

Kunden können eine Quellensteuerbefreiung oder zügige Rückerstattung für ihre zugrundeliegenden Endbegünstigten gemäß dem in der DTCC-Mitteilung beschriebenen Verfahren beantragen. Ausführliche Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie in der Original-DTCC-Mitteilung, die auf der DTCC-Website verfügbar ist (CUSIP / Wertpapiername kann zum Abrufen der Mitteilung verwendet werden).

Kunden werden dringend gebeten, diese Mitteilung einzuholen, um sicherzustellen, dass sie über die vollständigen Anforderungen für diese Maßnahme informiert sind und diese erfüllen.

Alle Vorlagen und Formulare können auch per E-Mail angefordert werden unter: cadatabase.cs@clearstream.com, mit genauer Angabe im Betreff: TAX ELECTION FERRARI N3167Y103 2022.

Auswirkungen auf Kunden

Kunden, die eine Quellensteuerbefreiung oder zügige Rückerstattung wünschen, müssen CBF wie folgt instruieren:

  • Die in der DTCC-Mitteilung angegebene Originalbescheinigung ist der CBF per Einschreiben an die folgende Adresse zu übermitteln:
    Clearstream Operations Prague s.r.o.
    Attn: PTS - Tax Services
    Futurama Business Park Building B
    Sokolovska 662/136b
    CZ-18600 Prague 8
    Czech Republic
  • Reichen Sie zwei separate Instruktionen ein: Eine für die vollständige Rückerstattung der niederländischen Quellensteuer von 15 % und die andere für die Quellensteuerbefreiung oder zügige Rückerstattung der italienischen Steuer von 26%, und zwar wie folgt:

    • Senden Sie eine Offenlegung des Endbegünstigten: Alle nicht-niederländischen Inhaber müssen offengelegt werden, um die volle Rückerstattung der 15%igen niederländischen Quellensteuer zu erhalten. Die Aufschlüsselung der Offenlegung muss an tax.customers@clearstream.com gesendet werden, indem Sie die Betreffzeile ausfüllen mit Kontonummer, ISIN, Corp ID, Record Date und Ihrer SWIFT/CreationOnline-Instruktionsreferenz. Die Vorlage ist wie oben erwähnt verfügbar.

  • Erklärung zur Bestätigung der Einreichung der Offenlegung des Endbegünstigten

  • Kunden sind verpflichtet, im Feld :92a: für SWIFT oder im geforderten Quellensteuersatz für CreationOnline den geforderten anzuwendenden Steuersatz anzugeben.
  • Einreichung von zusätzlicher Dokumentation
    Zusätzliche Unterlagen können vom Kunden oder den Endbegünstigten angefordert werden. Auf Verlangen sind diese Unterlagen an die oben genannte Adresse zu übermitteln.

Wichtiger Hinweis: Die Kunden werden daran erinnert, dass es in der Verantwortung des Kunden liegt, sicherzustellen, dass die Endbegünstigten für die angewandten Steuersätze, einschließlich der CBF-Standardsätze, in Frage kommen. Weder CBF noch ihre lokale Verwahrstelle haben in dieser Hinsicht eine direkte oder indirekte Haftung gegenüber den italienischen oder niederländischen Behörden.

Frist

Um von einer Quellensteuerbefreiung oder einer zügigen Rückerstattung zu profitieren, müssen Kunden sicherstellen, dass CBF die oben beschriebenen Dokumente erhält bis spätestens:

  • Quellensteuerbefreiung: spätestens 26. April 2022 um 10:00 Uhr MEZ
  • Zügige Rückerstattung - Erster Batch: spätestens 23. Mai 2022 um 10:00 Uhr MEZ
  • Zügige Rückerstattung - Schlussbatch: spätestens 16. Juni 2022 um 10:00 Uhr MEZ

Standardaktion

Geht vor Ablauf der angegebenen Frist keine Bestätigung bei CBF ein, wird standardmäßig eine Quellensteuer von 41% auf die Dividendenzahlung erhoben.

CBF übernimmt keine Verantwortung für Verluste, Ansprüche, Strafen, Steuern und Zinsen, da der Kunde in dieser Angelegenheit oder beim Erhalt von Dokumenten nach Ablauf der angegebenen Frist keine Maßnahmen ergreift.

Wird CBF nach Ablauf der oben genannten Steuerinstruktion oder Bescheinigungsfrist mitgeteilt, dass ein Endbegünstigter eine Quellensteuerbefreiung erhalten hat, auf die der Endbegünstigte keinen Anspruch hat (z.B. aufgrund falscher Berechtigung, Daten, Zertifizierung usw.), wird CBF nicht helfen, die Steuer einzubehalten oder an die zuständigen Steuerbehörden zurückzuzahlen.

---------------------------------------

1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.