Erinnerung: Einreichungsfrist für Steuerrückerstattungsanträge

21.07.2023

Die Fristen für die Einreichung von Steuerrückerstattungsanträgen an Clearstream Banking1 liegen vor den gesetzlichen Einreichungsfristen. In der folgenden Tabelle erhalten Sie weitere Informationen dazu:

Markt

Clearstream Banking Einreichungsfrista

Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreichb, Irland, Island, Litauen, Luxemburg, Neuseeland, Niederlandeb, Österreich, Slowenien, Südafrika, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik.

Zwei Monate vor der gesetzlichen Einreichungsfrist

Estland, Frankreichb, Italien, Japan, Kanada, Niederlandeb, Spanien, Ungarn.

Drei Monate vor der gesetzlichen Einreichungsfrist

Finnland, Norwegen, Polen, Singapur.

Vier Monate vor der gesetzlichen Einreichungsfrist

a. Die tatsächliche Frist fällt auf den letzten Geschäftstag vor der angegebenen Clearstream Banking-Frist. Hinweis: Beabsichtigt der Kunde, 500 Rückforderungen (Linien/ISINs) oder mehr einzureichen, gilt ein zusätzlicher Puffer von zwei Wochen.

b. Für Frankreich und die Niederlande hängt die Frist von der Quellensteuerstelle ab. Eine zweimonatige Frist gilt, wenn Clearstream Banking AG als Quellensteuerstelle fungiert; eine dreimonatige Frist gilt, wenn BNP Paribas als Quellensteuerstelle fungiert. Weitere Einzelheiten finden Sie in den jeweiligen Marktsteuerleitfäden. 

Nach der Clearstream Banking-Frist eingegangene Steuerrückerstattungsanträge

Vorausgesetzt, dass die erforderliche Zertifizierung für die Steuerrückerstattung vollständig und gültig ist, bearbeitet Clearstream Banking alle nach der Frist von Clearstream Banking eingegangenen Anträge zur Standardrückerstattung auf „Best Effort“-Basis. Wir übernehmen jedoch in solchen Fällen keine Verantwortung für Unterlagen, die nicht bis zur Einreichungsfrist bei den lokalen Steuerbehörden eingegangen sind.

Darüber hinaus wird eine zusätzliche Gebühr von 1.500 EUR für Anträge auf Steuerrückerstattung berechnet, die nach der Clearstream Banking-Frist eingehen, wie in den entsprechenden Market Taxation Guides und Steuer-Kundenmitteilungen definiert (wird pro Dividende oder Kuponzahlung erhoben).

In einigen Märkten können von unseren lokalen Verwahrstellen zusätzliche Gebühren erhoben werden, wenn Anträge nach der Frist von Clearstream Banking eingehen. So erhebt beispielsweise der französische Steuerbeauftragte für Rückforderungen der Kapitalertragssteuer auf französische Dividenden 1.000 EUR pro Dividendenauszahlung und pro ISIN.

Hinweis: In Bezug auf Steuerrückerstattungen im Allgemeinen möchten wir die Kunden erinnern, dass Clearstream Banking alle von den Kunden eingereichten Rückerstattungsanträge bearbeitet, unabhängig davon, ob die betroffenen Gebühren höher sind als der beantragte Rückerstattungsbetrag. Nur die Kunden selbst sind dafür verantwortlich zu prüfen, ob der Rückerstattungsantrag rentabel ist.

Wir möchten die Kunden darüber hinaus erinnern, dass Clearstream Banking keinerlei Verantwortung für die Zustimmung oder Ablehnung dieser Rückerstattungen seitens der Steuerbehörden des jeweiligen Landes übernimmt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Anspruch auf Steuerrückerstattung zu bestimmen, die erforderlichen Anträge richtig auszufüllen und den einzufordernden Betrag zu berechnen.

Wohin sollen Steuerrückerstattungsanträge gesandt werden?

Die Kunden werden gebeten, alle Steuerrückerstattungsanträge für die oben genannten Märkte an die in der Clearstream Banking Creation Quick Tax Reference Matrix angegebenen Adresse zu senden.

Um Verzögerungen oder einen Verlust der Dokumente zu vermeiden, empfehlen wir Clearstream Banking-Kunden eindringlich, alle Steuerzertifizierungen per Sonderkurier oder Einschreiben zu versenden.

Wichtige Hinweise

Für jedes Konto, für das eine Rückerstattung beantragt wird, ist ein Steuerrückerstattungsformular erforderlich, und die entsprechende Kontonummer muss deutlich auf dem entsprechenden Antragsschreiben an Clearstream Banking angegeben sein. Eine Vorlage hierzu finden Sie in unseren Market Taxation Guides.

Rückerstattungsanträge, die unvollständig sind, sich auf mehr als ein Konto beziehen oder für die das angegebene Konto keinen Anspruch hat, werden von Clearstream Banking abgelehnt.

Die Kunden werden hiermit daran erinnert, dass zwischen Creation-Konten von Clearstream Banking S.A. und CBF CASCADE-Konten der Clearstream Banking AG unterschieden werden muss.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk bzw. von Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.