Italien: Quellensteuerbefreiung und zügige Rückerstattung bei Dividendenausschüttung von Ferrari-Aktien

24.04.2024

Clearstream Banking AG1 informiert die Kunden, dass am

3. Mai 2024

eine Dividende in Höhe von EUR 2,443 je Aktie an alle Aktionäre von Ferrari-Aktien (ISIN NL0011585146), die zum Stichtag 23. April 2024 im Aktienregister eingetragen sind, ausgeschüttet wird.

Diese Dividendenausschüttung, die der italienischen Steuer von 26% und der niederländischen Steuer von 15% unterliegt, unterliegt insgesamt bei CBF standardmäßig einer Quellensteuer von maximal 41%.

Kunden können Quellensteuerbefreiung und zügige Rückerstattung für ihre Endbegünstigten gemäß dem Verfahren beantragen, das in der Mitteilung von The Depository Trust & Clearing Corporation (DTCC) auf deren Website beschrieben ist. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen finden Sie in der Original-DTCC-Mitteilung (CUSIP / Wertpapiername zum Aufrufen der Mitteilung verwenden).

Kunden werden dringend gebeten, diese Mitteilung zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass sie über alle Anforderungen für diese Maßnahme informiert sind und diese erfüllen.

Alle Vorlagen und Formulare können auch per Email an folgende Adresse angefordert werden: cadatabase.cs@clearstream.com. Bitte geben Sie folgenden Betreff an (exakte Wiedergabe): TAX ELECTION FERRARI N3167Y103 2024.

Auswirkungen auf Kunden

Kunden, die eine zügige Rückerstattung wünschen, müssen Clearstream Banking wie folgt instruieren:

  • Postalischer Versand der in der DTCC-Mitteilung angegebenen Originalbescheinigung an CBF – per Einschreiben an die folgende Adresse:

    Clearstream Services Prague Branch
    Tax Services Prague
    Futurama Business Park Building B
    Sokolovska 662/136b
    18600 Prague 8
    Czech Republic
  • Einreichen von zwei separaten Instruktionen: eine für die vollständige zügige Rückerstattung der niederländischen Quellensteuer und die andere für die zügige Rückerstattung der italienischen Quellensteuer, wie in der folgenden Tabelle beschrieben:

Rückerstattung der niederländischen Quellensteuer

(a) Elektronische Instruktion gegen Zahlung 

Bitte senden Sie über Swift oder Xact Web Portal eine Aufschlüsselung pro Zahlung für jeden erforderlichen Steuersatz. Ihre Anweisung muss Folgendes enthalten: 

  • Ihre Kontonummer,
  • ISIN-Code,
  • Unternehmens-ID,
  • Stichtag,
  • Zahlbarkeitstag,
  • Erklärung zur Bestätigung, dass die Offenlegung des Endbegünstigten übermittelt wurde.

(b) Offenlegung des Endbegünstigten

Alle nicht niederländischen Inhaber müssen offengelegt werden, um die volle Rückerstattung der 15-prozentigen niederländischen Quellensteuer zu erhalten. Die Aufschlüsselung der Offenlegung ist an tax.customers@clearstream.com mit folgenden Angaben in der Betreffzeile zu senden: Kontonummer, ISIN, Corp ID, Stichtag und Ihre Swift-Instruktionsreferenz. Die Vorlage ist wie oben erwähnt verfügbar.

Rückerstattung der italienischen Quellensteuer

Elektronische Instruktion gegen Zahlung

Bitte senden Sie über Swift oder Xact Web Portal eine Aufschlüsselung pro Zahlung für jeden erforderlichen Steuersatz. Ihre Anweisung muss Folgendes enthalten: 

  • Ihre Kontonummer,
  • ISIN-Code,
  • Unternehmens-ID,
  • Stichtag,
  • Zahlbarkeitstag,
  • Erklärung zur Bestätigung, dass die Offenlegung des Endbegünstigten übermittelt wurde.
  • Angabe des geforderten anzuwendenden Steuersatzes im Feld :92a: für Swift.
  • Einreichen zusätzlicher Dokumentation:Zusätzliche Unterlagen können vom Kunden oder den Endbegünstigten angefordert werden. Auf Verlangen sind diese Unterlagen an die oben genannte Adresse zu übermitteln.

Wichtiger Hinweis: Kunden werden daran erinnert, dass es in ihrer Verantwortung liegt, sicherzustellen, dass die Endbegünstigten für die angewandten Steuersätze, einschließlich der Standardsätze von Clearstream Banking, in Frage kommen. Weder Clearstream Banking noch die lokale Verwahrstelle haben in dieser Hinsicht eine direkte oder indirekte Haftung gegenüber den italienischen oder niederländischen Behörden.

Fristen

Um von einer zügigen Rückerstattung zu profitieren, müssen Kunden sicherstellen, dass Clearstream Banking die oben beschriebenen Dokumente spätestens bis zu folgenden Zeitpunkten erhält:

Zügige Rückerstattung

Frist für den Eingang bei CBF

Quellensteuer

Spätestens bis 26. April 2024, 10:00 Uhr MESZ

Erster Batch

Spätestens bis 15. Mai 2024, 10:00 Uhr MESZ

Schlussbatch

Spätestens bis 10. Juni 2024, 10:00 Uhr MESZ

Standardverfahren

Geht vor Ablauf der oben angegebenen Fristen keine Bestätigung bei CBF ein, wird standardmäßig eine Quellensteuer von 41% auf die Dividendenzahlung erhoben.

Clearstream Banking übernimmt keine Verantwortung für Verluste, Ansprüche, Strafen, Steuern und Zinsen, wenn der Kunde in dieser Angelegenheit oder beim Erhalt von Dokumenten nach Ablauf der angegebenen Fristen keine Maßnahmen ergriffen hat.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.