Finnland: Offizieller Leitfaden bezüglich der Zinsen auf Steuerrückvergütungen an Nichtansässige von der finnischen Steuerbehörde herausgegeben
Reference
Am 16. März 2015 veröffentlichte die finnische Steuerbehörde den offiziellen Leitfaden (Nr. A126/200/2014 vom 13. März 2015) bezüglich der Zinsen auf Steuerrückvergütungen an nicht ansässige Endbegünstigte.
Dieser bezieht sich auf das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts (KHO 2013:148) vom 25. September 2013 und ist eine Ergänzung unserer Kundenmitteilungen A14087 vom 19. Juni 2014 und A14139 vom 28. Oktober 2014.
Der Leitfaden bietet weitere Informationen zu folgenden Themen:
- Die finnische Steuerbehörde zahlt Zinsen an den Endbegünstigten unabhängig von:
- Land des Wohnsitzes (EU- und Nicht-EU-Staaten)
- Einkommensart, aufgrund derer die Steuer einbehalten wurde
- Ob die einbehaltene Steuer aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens oder nationalen Gesetzes angewandt wurde.
- Rückerstattungen mit offenen Entscheidungen der finnischen Steuerbehörde:
- Die Zinsen werden automatisch von der finnischen Steuerbehörde bezahlt.
- Bereits durch die finnische Steuerbehörde gezahlte Rückerstattungen, jedoch ohne Zinsen:
- Berechtigte Endbegünstigte können innerhalb der Verjährungsfrist Einspruch erheben.
Die finnische Steuerbehörde wendet das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts bereits in der Praxis an und hat mit der Rückerstattung von Zinsen aus Rückvergütungsanträgen begonnen. Weiter wurde das Recht des Endbegünstigten auf Zinsen für 2013 infolge des Urteils anerkannt.
Weitere Informationen
Wir beobachten weiterhin die Entwicklungen auf dem finnischen Markt auf weitere Entwicklungen und werden Ihnen detaillierte Informationen zukommen lassen, sobald diese zur Verfügung stehen. Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking 1 Tax Help Desk bzw. Clearstream Banking Kundenservice oder Ihrem Relationship Officer.
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