Ergänzend zu unserem TaxFlash T12006 vom 2. Februar 2012 informieren wir Sie, dass die französische Finanzgesetzgebung für 2012 die Einführung der Finanztransaktionssteuer (FTT) heute im öffentlichen Amtsblatt über das Gesetz N°2012-354 vom 14. März 2012 veröffentlicht hat.
Mit Wirkung zum
1. August 2012
gilt die FTT in Höhe von 0,1 % für jede gekaufte Aktie:
- die von einem Unternehmen mit Hauptsitz in Frankreich und mit einer Mindestmarktkapitalisierung von EUR 1 Milliarde am 1. Januar jedes Steuerjahres herausgegeben wurde; und
- in Frankreich, Europa oder am geregelten ausländischen Markt gehandelt wird; und
- der Kauf eine Eigentumsübertragung (insbesondere Wertpapierkäufe, Aktienumtausch, Beiträge und Depotüberträge aus Derivaten) generiert.
Die Details zum Ablauf der FTT-Anwendung werden noch durch die Marktteilnehmer analysiert. Wir beobachten den Markt weiterhin genau und werden Sie in Kenntnis setzen, sobald weitere Informationen festgelegt und offiziell vom Markt mitgeteilt werden.
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