Announcement

Italien: San Marino zur weißen Liste hinzugefügt

Tax | Italy

Reference

Code
A15005
Service level
CBL
Last Updated
13.01.2015

Mit Wirkung zum

9. Januar 2015

sind Begünstigte mit Sitz in San Marino ab sofort berechtigt, um u. a. eine Steuerbefreiung auf Zinsen und andere Erträge aus italienischen Anleihen zu beantragen.

Hintergrund

Am 29. Dezember 2014 verabschiedete das italienische Finanzministerium ein Gesetzesdekret, das San Marino auf die weiße Liste der Länder setzt, die einen angemessenen Informationsaustausch mit den italienischen Steuerbehörden ermöglichen. Das Gesetzesdekret trat mit seiner Veröffentlichung im öffentlichen Amtsblatt Nummer 6 am 9. Januar 2015 in Kraft.

Alle Länder auf der weißen Liste finden Sie auf der Website der italienischen Steuerbehörden.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking1 Tax Help Desk bzw. Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz in Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500, als auch auf Clearstream Banking mit eingetragenem Firmensitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.