Kanada: Anforderungen an Steuerunterlagen für das Quellensteuerverfahren bezüglich Dividendenausschüttungen mit Optionen
Reference
Mit Wirkung zum
1. Juni 2015
und ergänzend zu unserer Kundenmitteilung A15090 vom 30. April 2015, überarbeitet am 26. Mai 2015, bezüglich der Verbesserung des derzeitigen Verfahrens zur Dividendenausschüttung mit Optionen, informieren wir unsere Kunden hiermit über die Auswirkung hinsichtlich der Anforderungen der Steuerbescheinigungen auf solche, ab 1. Juni 2015 verkündete Dividendenausschüttungen.1
Dividendenausschüttungen mit Optionen
Möglichkeit der Quellensteuervorabbefreiung
Eine Quellensteuervorabbefreiung steht Begünstigten wie folgt zur Verfügung:
- Für kanadische Aktien:
- Ansässige eines Landes, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für Dividendenerträge besteht, die als Nichtansässige gemäß CRA-Formular NR301 gelten und
- Steuerbefreite juristische Personen, denen die Steuerbefreiung von der CRA gewährt wurde oder
- Für kanadische Fondsanteile:
- Ansässige eines Landes, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für Fondserträgnisse besteht, die als Nichtansässige gemäß CRA-Formular NR301 gelten
Wichtiger Hinweis:
Nur Begünstigte, die sich als Nichtansässige per Formular NR301 qualifizieren, können eine Quellensteuervorabbefreiung laut DBA-Abkommen über Clearstream Banking2 anfordern. Partnerschaften (NR302) und gemischte Unternehmen (NR303) sind nicht berechtigt und müssen stattdessen über ein Standardrückerstattungsverfahren die Rückzahlung einfordern.
Dokumentationsanforderungen
Um eine Steuerermäßigung oder Quellensteuerbefreiung auf kanadische Dividendenausschüttungen mit Optionen zu erwirken, müssen Kunden vor Ablauf unserer festgesetzten Fristen die folgenden Steuerunterlagen einreichen.
Ansässige eines Landes, mit dem ein DBA abgeschlossen wurde, die als Nichtansässige gemäß Formular Nr. 301 gelten:
- One-Time-Certificate für kanadische Wertpapiere und Fondsanteile (Eigenbestand, Kundenbestand oder Eigen- und Kundenbestand)
Entscheiden sich Kunden für eine ständig gültige Anweisung hinsichtlich des Steuersatzes, dann wird dieser Steuersatz automatisch auf Bargeld- und Aktienwahl angewandt. - Eine Pro-Ausschüttungs-Aufstellung der Bestände (falls anwendbar), die über die BO upload function auf der Clearstream Banking Website unter Applications eingereicht werden
In der Aufstellung der Bestände muss der Kunde alle Pflichtfelder ausfüllen, einschließlich der Felder, die den anwendbaren Steuersatz auf den Anteil der Aktien-/Bargeldwahl angeben.3
Wichtiger Hinweis:
Die Steuerinstruktion ersetzt nicht die Kapitalmaßnahmeninstruktionen hinsichtlich der Wahl des Bargeldes oder der Aktien. Eine solche Instruktion muss nach wie vor separat für die Kapitalmaßnahme gesandt werden.
- Ein CRA-Formular NR301 wie folgt:
- Für Kunden, die Eigenbestände halten
Das Original des Formulars NR301 muss, unterzeichnet vom Kunden als Endbegünstigter, der sich (gemäß Formular NR301) für eine DBA-basierte Quellensteuervorabbefreiung qualifiziert, direkt bei Clearstream eingereicht werden. - Für Kunden, die als Intermediär fungieren
Das Original des Formulars NR301 muss, unterzeichnet vom Endbegünstigten, der sich (gemäß Formular NR301) für eine DBA-basierte Steuerentlastung qualifiziert, direkt dem Kunden zugestellt und von diesem aufbewahrt werden. Letzterer muss Clearstream Banking das Formular auf Anfrage jederzeit und unverzüglich zukommen lassen.
Der Kunde hat, hinsichtlich der in diesem Formular genannten Informationen, seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen und muss prüfen, ob die Informationen ausreichen, um eine DBA-basierte Quellensteuervorabbefreiung im Namen des Endbegünstigten einfordern zu können.
- Für Kunden, die Eigenbestände halten
Das Formular NR301 gilt für drei Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem es vom Endbegünstigten unterzeichnet und datiert ist, es sei denn, es tritt eine Änderung bei der Berechtigung des Steuerzahlers auf Abkommensvergünstigung ein. In diesem Fall muss sofort ein neues Formular vorgelegt werden.
Hinweis: Das Formular NR301 muss vor der ersten entsprechenden Dividendenzahlung datiert sein.
Zusätzlich für Pensionsfonds, die gemäß DBA steuerfrei sind:
- Ein Schreiben des Pensionsplanes, in dem erklärt wird, dass er ausschließlich zum Zwecke von Pensions- oder Rentenleistungen betrieben wird und dass er sich für die Steuerbefreiung von Dividendenerträgen gemäß dem angegebenen Artikel des Steuerabkommens des jeweiligen Landes mit Kanada qualifiziert und
- Ein Schreiben der örtlichen Steuerbehörde, in dem der Steuerstatus des Pensions- oder Rentenplanes bestätigt wird
Steuerbefreite juristische Personen, denen die Steuerbefreiung von der CRA gewährt wurde
- One-Time-Certificate für kanadische Wertpapiere und Fondsanteile (Eigenbestand, Kundenbestand oder Eigen- und Kundenbestand)
Entscheiden sich Kunden für eine ständig gültige Anweisung hinsichtlich des Steuersatzes, dann wird dieser Steuersatz automatisch auf Bargeld- und Aktienwahl angewandt. - Ein Bescheinigung der Steuerbefreiung (einschließlich der „Steuerbefreiungsnummer“) und
- Eine Pro-Ausschüttungs-Aufstellung der Bestände (falls anwendbar), die über die BO upload function auf der Clearstream Banking Website unter Applications eingereicht werden.
In der Aufstellung der Bestände müssen Kunden alle Pflichtfelder ausfüllen, einschließlich der Felder, die den anwendbaren Steuersatz auf den Anteil der Aktien-/Bargeldwahl angeben.2
Wichtiger Hinweis:
Die Steuerinstruktion ersetzt nicht die Kapitalmaßnahmeninstruktionen hinsichtlich der Wahl des Bargeldes oder der Aktien. Solche Instruktionen müssen nach wie vor separat für die Kapitalmaßnahme gesandt werden.
Und auf Anfrage für alle:
- Eine Liste der Begünstigten
- Ein CRA-Formular NR 301
- Eine Wohnsitzbescheinigung und
- Etwaige sonstige Steuerunterlagen, die von Zeit zu Zeit angefordert werden
Einreichungsfrist für den Eingang der erforderlichen Unterlagen bei Clearstream Banking
Dokument | Für eine Quellensteuervorabbefreiung |
One-Time-Certificate – Kanadische Aktien und Fondsinstrumente (Eigenbestand, Kundenbestand oder Eigen- und Kundenbestand) | Drei Geschäftstage vor dem Datum der ersten Dividendenzahlung bis 10 Uhr MEZ. |
Aufstellung der Bestände (eingereicht über Clearstream Bankings BO upload function auf unserer Website) | Drei Geschäftstage vor dem Datum der Dividendenzahlung bis 10 Uhr MEZ |
CRA-Formular NR301 | Eigenbestände Drei Geschäftstage vor dem Datum der ersten Dividendenzahlung bis 10 Uhr MEZ Kundenbestände Auf Anfrage |
Bescheinigung der Steuerbefreiung | Drei Geschäftstage vor dem Datum der Dividendenzahlung bis 10 Uhr MEZ |
Ein Schreiben des Pensionsplans | Drei Geschäftstage vor dem Datum der Dividendenzahlung bis 10 Uhr MEZ |
Ein Schreiben der örtlichen Steuerbehörde, in dem der Steuerstatus des Pensions- oder Rentenplanes bestätigt wird | Drei Geschäftstage vor dem Datum der Dividendenzahlung bis 10 Uhr MEZ |
Wohnsitzbescheinigung | Auf Anfrage |
Liste der Begünstigten | Auf Anfrage |
Berechtigte Begünstigte, für die der Kunde nicht die erforderlichen Unterlagen vor der maßgeblichen Frist von Clearstream Banking vorlegt, können keine Quellensteuervorabbefreiung erhalten und werden demzufolge mit dem maximalen Quellensteuersatz von 25 % besteuert.
Gewöhnliche Dividendenausschüttungen
Die Anforderungen des Steuerverfahrens und der Steuerbescheinigung bezüglich der Quellensteuervorabbefreiung für gewöhnliche Dividendenausschüttungen bleiben unverändert, mit Ausnahme der Pro-Ausschüttungs-Aufstellung der Bestände, die (ggf.) ab 1. Juni 2015 über die BO upload function, die auf der Clearstream Banking Website unter Applications zu finden ist, eingereicht werden muss.
Über SWIFT oder CreationOnline eingereichte Instruktionen werden nicht mehr akzeptiert.
Zügige und Standard-Rückerstattung
Eine zügige oder Standard-Rückerstattung ist für Begünstigte möglich, die vom Quellensteuerverfahren für gewöhnliche Dividendenausschüttungen und Dividendenausschüttungen mit Optionen nicht profitieren konnten. Weitere Informationen zum zügigen und Standard-Rückerstattungsverfahren finden Sie im Market Taxation Guide - Canada.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
------------------------------------------
1. Anwendbar für Kapitalmaßnahmen, die nur über Creation verarbeitet wurden.
2. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz in Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking mit eingetragenem Firmensitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.
3. Eine aktuelle Vorlage für die Aufstellung der Bestände finden Sie auf unserer Website, die die Anforderungen der Steuerinstruktionen für Dividendenausschüttungen mit Optionen darstellt.