Österreich: Geändertes Verfahren zur Rückerstattung der Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen ab 2015
Reference
Clearstream Banking1 wurde von der österreichischen Steuerbehörde über die folgenden Änderungen der Rückerstattung der Quellensteuer auf Dividenden gemäß einer Änderung der österreichischen Bundesabgabeordnung § 240a informiert, die Sie auf der Website der österreichischen Steuerbehörde nachlesen können.
Auswirkungen auf Kunden
Das Verfahren für Dividendenausschüttungen vor 2015 bleibt unverändert. Die Antragsteller/Endbegünstigten können mehrere Rückerstattungsanträge an die österreichische Steuerbehörde senden.
Steuerrückerstattungen für Dividendenausschüttungen im Jahr 2015 können der österreichischen Steuerbehörde erst 2016 vorgelegt werden. Dies bedeutet, dass Kunden den Rückerstattungsantrag nicht vor Ende des Jahres einreichen können, in dem die Steuer einbehalten wurde (z. B. nicht vor 2016, wenn die Dividenden 2015 ausgeschüttet wurden).
Darüber hinaus gab die österreichische Steuerbehörde an, dass sie aus verfahrenstechnischer Sicht nur ein Formular des Rückerstattungsantrags pro Jahr und pro Antragsteller/Endbegünstigten verlangt.
Die oben genannten Bestimmungen gelten auch dann, wenn der Antragsteller/Endbegünstigte verschiedene Wertpapierkonten bei verschiedenen Verwahrern hält. Alle Steuerrückerstattungen sollen in einem Steuerantragsformular ZS-RE1 zusammengefasst und mit einem Formular ZS-RE1A eingereicht werden.
Clearstream Banking befindet sich in Gesprächen mit der österreichischen Steuerbehörde, um die Konformität bezüglich des einfachen Steuerformulars pro Jahr und pro Antragsteller/Endbegünstigten zu klären. Wir werden unsere Kunden informieren, sobald wir eine Rückmeldung erhalten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.