Announcement

Österreich: Zweites österreichisches Abgabenänderungsgesetz 2014: Besteuerung von Zinsausschüttungen

Tax | Austria

Reference

Code
A15029
Service level
CBL
Last Updated
06.02.2015

Mit Wirkung zum 

1. Januar 2015

sind österreichische Zahlstellen verpflichtet, die österreichische Quellensteuer aus österreichischen Zinsausschüttungen an Investoren, die nicht in Österreich ansässig sind, einzubehalten. Dies ist auf die Gesetzesänderung durch das österreichische Abgabenänderungsgesetz 2014 zurückzuführen.

Bisher unterlagen Zinserträgnisse an ausländische Investoren in Österreich nicht einer beschränkten Steuerpflicht und waren von der österreichischen Quellensteuer befreit.

Auswirkungen auf Kunden

Die neuen Bestimmungen wirken sich hauptsächlich auf ausländische Investoren aus, die natürliche Personen sind und außerhalb der EU wohnen. Zinsausschüttungen durch österreichische Kreditinstitute an ausländische Kreditinstitute bleiben durch das österreichische Abgabenänderungsgesetz 2014 unberührt und sind nach wie vor von der österreichischen Quellensteuer befreit.

Zinsausschüttungen mit österreichischer Quelle, die von der Verwahrstelle von Clearstream Banking 1 bezahlt wurden, sind nicht betroffen und sind deshalb wie bisher von der österreichischen Quellensteuer befreit.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz in Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500, als auch auf Clearstream Banking mit eingetragenem Firmensitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.