Ergänzend zu unserer Kundenmitteilung A12001 vom 2. Januar 2012 und mit Wirkung vom
1. Januar 2012
wird der Kapitalertragssteuersatz auf Zins- und Dividendenzahlungen von Unternehmen, die in der Autonomen Region Navarra ansässig sind (zum Beispiel Viscofan und Papelera Navarra) von 18 % auf 19 % angehoben.
Dies folgt aus Punkt 21 des 1. Artikels des Foralgesetzes 20/2011, das am 30. Dezember 2011 im öffentlichen Amtsblatt von Navarra publiziert wurde.
Auswirkung auf Kunden
Der Kapitalertragssteuersatz von 19 % wird bei allen Endbegünstigten (unabhängig davon, ob sie in Spanien ansässig sind oder nicht) erhoben, sofern die erforderliche Steuerbescheinigung zur Beantragung eines ermäßigten Steuersatzes nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eingeht.
Beigefügt erhalten Sie eine Liste der Wertpapiere der Autonomen Region Navarra. Diese Liste erhielten wir von unserer Verwahrstelle vor Ort und sie ist nur für Informationszwecke bestimmt. Wir bieten keine Garantie für die Vollständigkeit oder Korrektheit dieser Informationen. Clearstream Banking1 übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie auf diese diese Informationen vertrauen oder sie verwenden.
Kunden werden in einer vor der entsprechenden Erträgniszahlung verschickten Mitteilung über den anwendbaren Kapitalertragssteuersatz informiert.
Wir werden die Situation weiter beobachten und Ihnen zusätzliche Informationen zukommen lassen, sobald diese zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen
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