Announcement

Spanien: Auswirkung von RD 1145/2011 auf Anleihen der Generalitat de Catalunya – aktualisiert

Tax | Spain

Reference

Code
A11178
Service level
CBL

Diese Mitteilung wurde aktualisiert und berücksichtigt bestätigte Informationen zur zügigen Steuerrückerstattung.

Ergänzend zu unserer Kundenmitteilung A11153 vom 17. Oktober 2011 und mit Wirkung zum

21. November 2011

hat die Bolsa de Barcelona als Zahlstelle zur Erfüllung der Vorschriften des Königlichen Dekrets 1145/2011 („RD 1145/2011“) das neue Verfahren zur sofortigen und zur zügigen Steuerrückerstattung für Anleihen der Generalitat de Catalunya bestätigt.

Die Steuerverfahren und Offenlegungspflichten für spanische Ansässige sind identisch mit den derzeit gültigen Verfahren für öffentliche Schuldverschreibungen, die vom spanischen Finanzministerium sowie von den autonomen Regionen begeben und von der spanischen Zentralbank gezahlt werden, wie in der Kundenmitteilung A11153 beschrieben.

Spezifische Fristen

Bitte beachten Sie, dass die Fristen für den Eingang von Steuerunterlagen bei Clearstream Banking1 von denjenigen abweichen, die von der spanischen Zentralbank oder von der Bolsa de Bilbao festgesetzt wurden. Nach den Anforderungen der Generalitat de Catalunya und Bolsa de Barcelona gelten folgende Fristen:

  • Für die sofortige Steuerrückerstattung: Mindestenszwei Geschäftstage vor der entsprechenden Zahlung, bis 12:00 Uhr MEZ.
  • Für die zügige Steuerrückerstattung: Spätestens am elften Kalendertag (oder der erste Geschäftstag davor, falls der elfte Kalendertag kein Geschäftstag ist) nach der entsprechenden Zahlung, bis 12:00 Uhr MEZ.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Eingang sämtlicher Instruktionen, Steuerbescheinigungen oder Änderungen nach der Frist für eine sofortige Erstattung zu einer Ablehnung Ihres Antrags führt und die Rückerstattung über das Verfahren der zügigen Steuerrückerstattung beantragt werden muss.

Darüber hinaus müssen alle erklärten Bestände genau für den relevanten Stichtag (d. h. ein Geschäftstag vor dem Zahltag), 19:00 Uhr MEZ angegeben werden. Ist eine Differenz zwischen den erklärten Beständen und den Gesamtbeständen des Kunden in den Büchern von Clearstream Banking ersichtlich, wird der Antrag auf

Steuerbefreiung zurückgewiesen. Zudem wird der maximale Standardsteuersatz von 19 % angewandt.

One-Time-Certificate

Das One-Time-Certificate für spanische Staatsanleihen, Anleihen der Generalitat de Catalunya sowie baskische Anleihen muss eingereicht werden (siehe beigefügte PDF-Datei).

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk unter:

LuxemburgFrankfurt
E-Mail:tax@clearstream.comtax@clearstream.com
Telefon:+352-243-32835+49-(0) 69-2 11-1 3821
Fax:+352-243-632835+49-(0) 69-2 11-61 3821

bzw. vom Clearstream Banking Customer Service oder Ihrem Relationship Officer.

1. Clearstream Banking bezieht sich auf Clearstream Banking, société anonyme, mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 (CBL).

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