Spanien: Auswirkung von RD 1145/2011 auf Anleihen der Generalitat Valenciana
Ergänzend zu unserer Kundenmitteilung A11153 vom 17. Oktober 2011 und mit
sofortiger Wirkung
hat die Bolsa de Barcelona als Zahlstelle zur Erfüllung der Vorschriften des Königlichen Dekrets 1145/2011 (Real Decreto, RD 1145/2011) das neue Verfahren zur zügigen Steuerrückerstattung für Anleihen der Generalitat de Valencia bestätigt.
Die Steuerverfahren und Offenlegungspflichten für Personen mit Wohnort in Spanien sind identisch mit den derzeit gültigen Verfahren für öffentliche Schuldverschreibungen, die vom spanischen Finanzministerium sowie von den autonomen Regionen begeben und von der spanischen Zentralbank gezahlt werden, wie in der Kundenmitteilung A11153 beschrieben.
Spezifische Fristen
Die Fristen für den Eingang von Steuerunterlagen bei Clearstream Banking1 können von denjenigen abweichen, die von anderen Zahlstellen festgesetzt wurden. Gemäß den Anforderungen der Generalitat Valenciana und Bolsa de Valenciana gelten folgende Fristen:
- Zur sofortigen Rückerstattung: mindestens zwei Geschäftstage vor der jeweiligen Zahlung, bis 12.00 Uhr MEZ;
- Zur zügigen Rückerstattung: spätestens zum 25. Kalendertag nach dem entsprechenden Zahltag.
Bitte beachten Sie, dass der Eingang sämtlicher Instruktionen, Steuerbescheinigungen oder Änderungen nach der Frist für die sofortige Rückerstattung zu einer Ablehnung ihres Antrags führt und die Rückerstattung erneut über das Verfahren für eine zügige Rückerstattung beantragt werden muss.
Darüber hinaus müssen alle erklärten Bestände genau für den relevanten Stichtag (d. h. einen Geschäftstag vor dem Zahltag) um 19.00 Uhr MEZ angegeben werden. Ist eine Differenz zwischen den erklärten Beständen und den Gesamtbeständen des Kunden in den Büchern von Clearstream Banking ersichtlich, wird der Antrag auf Steuerbefreiung zurückgewiesen. Zudem wird der maximale Standardsteuersatz von 19 % angewandt.
One-Time Certificate
Das One-Time Certificate für spanische Staatsanleihen, Anleihen der Generalitat de Calalunya und Generalitat de Valenciana sowie baskische Anleihen muss eingereicht werden (siehe beigefügte PDF-Datei).
Kunden, die bereits zur Bescheinigung ihres Kontos ein gültiges One-Time Certificate für spanische Staatsanleihen, Anleihen der Generalitat de Catalunya sowie baskische Anleihen vorgelegt haben, müssen die neue, oben genannte Version des One-Time-Certificate nicht abgeben.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk unter:
| Luxemburg | Frankfurt | |
| E-Mail: | tax@clearstream.com | tax@clearstream.com |
| Telefon: | +352-243-32835 | +49-(0) 69-2 11-1 3821 |
| Fax: | +352-243-632835 | +49-(0) 69-2 11-61 3821 |
bzw. vom Clearstream Banking Customer Service oder Ihrem Relationship Officer.
1. Clearstream Banking bezieht sich auf Clearstream Banking, société anonyme, mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 (CBL).
| Registrierte Kunden können unseren kostenlosen E-Mail- Benachrichtigungsdienst bestellen, um jeweils sofort, täglich und/oder wöchentlich über neue Kundeninformationen auf unserer Website informiert zu werden. Die Abmeldung ist jederzeit möglich – wir respektieren Ihre Datenschutzrechte. |