Ergänzend zu unserer Kundenmitteilung A11153 vom 17. Oktober 2011 informieren wir Sie hiermit, dass zur Erfüllung der Vorschriften des Königlichen Dekrets 1145/2011 („RD 1145/2011“) die Bolsa de Bilbao als Zahlstelle neue Verfahren zur sofortigen Erstattung und zügigen Rückerstattung von Steuern für baskische Staatsanleihen bestätigt hat.
Die Steuerverfahren und Offenlegungspflichten für spanische Ansässige sind ab sofort
wirksam
und identisch mit den derzeit gültigen Verfahren für öffentliche Schuldverschreibungen, die vom spanischen Finanzministerium sowie von den autonomen Regionen begeben und von der spanischen Zentralbank gezahlt werden, wie in der Kundenmitteilung A11153 beschrieben.
Spezifische Fristen
Bitte beachten Sie, dass die Fristen für den Eingang von Steuerunterlagen bei Clearstream Banking1 von denjenigen abweichen, die von der spanischen Zentralbank festgesetzt wurden. Gemäß den Anforderungen der Bolsa de Bilbao gelten folgende Fristen:
- Für sofortige Erstattung: mindestens sechs Geschäftstage vor der entsprechenden Zahlung, bis 12:00 MEZ;
- Für zügige Rückerstattung: spätestens am elften Kalendertag (bzw. dem letzten Geschäftstag davor, falls der elfte Kalendertag kein Arbeitstag ist) nach dem entsprechenden Zahltag, bis 12:00 MEZ.
Bitte beachten Sie, dass der Eingang sämtlicher Instruktionen, Steuerbescheinigungen oder Änderungen nach der Frist für eine sofortige Erstattung zu einer Ablehnung Ihres Antrags führt und die Rückerstattung erneut über das Verfahren für eine zügige Rückerstattung beantragt werden muss.
Darüber hinaus müssen alle erklärten Bestände genau für den relevanten Stichtag (d. h. ein Geschäftstag vor dem Zahltag), 19:00 MEZ angegeben werden. Ist eine Differenz zwischen den erklärten Beständen und Ihren Gesamtbeständen bei Clearstream Banking1 ersichtlich, wird Ihr Antrag auf Steuerbefreiung zurückgewiesen. Zudem wird der maximale Standardsteuersatz von 19 % angewandt.
Spezifisches One-Time-Certificate
Das "One-Time Certificate for Spanish Government Bonds and Basque Bonds" muss eingereicht werden (siehe beigefügte PDF-Datei).
Weitere Informationen
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Clearstream Banking Tax Help Desk unter:
| Luxemburg | Frankfurt | |
| E-mail: | tax@clearstream.com | tax@clearstream.com |
| Telefon: | +352-243-32835 | +49-(0) 69-2 11-1 3821 |
| Fax: | +352-243-632835 | +49-(0) 69-2 11-61 3821 |
bzw. Clearstream Banking Customer Service oder an Ihren Relationship Officer.
1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking, société anonyme mit eingetragenem Firmensitz 42, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter Nummer B-9248 (CBL).
| Registrierte Kunden können unseren kostenlosen E-Mail- Benachrichtigungsdienst bestellen, um jeweils sofort, täglich und/oder wöchentlich über neue Kundeninformationen auf unserer Website informiert zu werden. Die Abmeldung ist jederzeit möglich – wir respektieren Ihre Datenschutzrechte. |