Announcement

Spanien: Neuer Kapitalertragssteuersatz

Tax | Spain

Reference

Code
D12002
Service level
CEU Legacy
Last Updated
04.01.2012

Mit Wirkung zum

1. Januar 2012

erhöht sich der Kapitalertragssteuersatz auf Zins- und Dividendenausschüttungen bis 31. Dezember 2013 von 19 % auf 21 %.

Hintergrund

Die Rechtsverordnung 20/2011, die am 30. Dezember 2011 vom spanischen Parlament verabschiedet und am 31. Dezember 2011 im öffentlichen Amtsblatt veröffentlicht wurde, sieht mehrere Maßnahmen zur Korrektur des Haushaltsdefizits vor.

Dazu gehört auch die Erhöhung des Kapitalertragssteuersatzes auf Zins- und Dividendenausschüttungen für spanische Wertpapiere von 19 % auf 21 %.

Laut Rechtsverordnung 20/2011 gilt der neue Kapitalertragssteuersatz vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013.

Auswirkung auf Kunden

Bestände von Kunden, für die bei Clearstream Banking1 keine gültige Steuerzertifizierung eingeht, werden innerhalb dieses Zeitraums mit 21 % besteuert.

Die Möglichkeit zur Beantragung einer zügigen Steuerrückerstattung bzw. Standardrückerstattung der einbehaltenen Quellensteuer bleibt unverändert.

Weitere Information

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk unter:

LuxemburgFrankfurt
E-Mail:tax@clearstream.comtax@clearstream.com
Telefon:+352-243-32835+49-(0) 69-2 11-1 3821
Fax:+352-243-632835+49-(0) 69-2 11-61 3821

bzw. dem Clearstream Banking Customer Service oder Ihrem Relationship Officer.

1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter Nummer HRB 7500 (CBF) als auch auf Clearstream Banking, société anonyme mit eingetragenem Firmensitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter Nummer B-9248 (CBL).