Announcement

Südkorea: Neue amtliche Steuerzertifikate

Tax | South Korea

Reference

Code
A12065
Service level
CBL
Last Updated
26.03.2012

Gemäß unserem TaxFlash T12008 vom 2. März 2012 müssen ab dem

1. Juli 2012

die neuen amtlichen Steuerformulare, die von der südkoreanischen Regierung veröffentlicht wurden, von den berechtigten ausländischen Anlegern eingereicht werden, um den in einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen dem Land ihres Wohnsitzes und Südkorea vereinbarten reduzierten Steuersatz in Anspruch zu nehmen.

Hinweis: Ausländische Anleger müssen weiter um ein Investment Registrierungszertifikat (Investment Registration Certificate - IRC) und die Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde ansuchen, um börsennotierte südkoreanische Aktien und Anleihen zu halten.

Auswirkung auf Kunden

Endbegünstigte, die einen reduzierten Steuersatz auf ab dem 1. Juli 2012 ausgezahlte Zinsen und Dividenden beantragen möchten, müssen die neuen Formulare spätestens bis 30. April 2012 ausgefüllt an Clearstream Banking1 übermitteln, unabhängig davon, wann der Betrag ausgezahlt wird. Für jedes Formular gibt es eine Einreichungsanleitung. Den Antragstellern wird geraten, diese vor dem Ausfüllen der Antragsformulare sorgfältig zu lesen.

Hinweis: Die südkoreanische Steuerbehörde akzeptiert nur die dieser Mitteilung beiliegende Version der Antragsformulare in koreanischer Sprache. Die englische Version ist dem Anhang nur zu Informationszwecken beigefügt.

Wir werden zu gegebener Zeit einen Leitfaden für das Verwenden und Ausfüllen der neuen Formulare veröffentlichen.

Die Formulare, die von den im eigenen Namen investierenden Endbegünstigten auszufüllen und einzureichen sind, hängen wie in den folgenden Absätzen ausgeführt vom Status des jeweiligen Endbegünstigten und davon ab, ob es sich um ein Vorabbefreiungs- bzw. Erstattungsverfahren handelt.

Hinweis: TEs gibt kein Verfahren der zügigen Erstattung über Clearstream Banking1.

Für eine Vorabbefreiung

Ausländische Unternehmen: „Anfrage auf reduzierten Steuersatz für Erträgnisse aus inländischen Quellen (für ausländische Unternehmen)“.

Nicht ansässige Einzelpersonen: „Anfrage auf reduzierten Steuersatz für Erträgnisse aus inländischen Quellen (für nicht ansässige Einzelpersonen)“.

Ausländische Anlagevehikel (Overseas Investment Vehicles - OIVs): Der OIV-Bericht (Formular 29-13) muss gemeinsam mit dem "Anhang zum Formular 29-13" (Liste der Endbegünstigten) ausgefüllt werden:

  • Im Fall einer öffentlichen OIV muss der OIV-Bericht vierteljährlich auf der Grundlage der Enddaten des Vierteljahres übermittelt werden, sodass er für die folgenden drei Monate angewendet werden kann. Andernfalls unterliegt der ausländische Anleger dem Standard-Höchststeuersatz (derzeit 22 %).
  • Im Fall einer nicht öffentlichen OIV müssen der OIV-Bericht und die Liste der Endbegünstigten bei jeder Änderung der Liste der Endbegünstigten übermittelt werden. Ändert sich diese nicht, so ist das Formular drei Jahre lang gültig.

Wenn das Antragsformular nicht vor dem Datum der Erträgnisszahlung eingereicht wird, weil der Kunde z. B. das Formular nicht ausfüllen kann oder Positionen nicht zertifiziert sind, so hat der ausländische Anleger nach den neuen Bestimmungen keinen Anspruch auf den reduzierten Steuersatz und unterliegt dem Standard-Höchststeuersatz (derzeit 22 %).

Kunden, die nach dem Standardsatz von 22 % besteuert werden, sollten beachten, dass dies die südkoreanische Steuerbehörde nicht daran hindert, die Besteuerung der vergangenen fünf Jahre, in denen der ausländischen Anleger ggf. aufgrund eines DBAs einen reduzierten Steuersatz in Anspruch genommen hat, zu prüfen.

Für eine Standarderstattung

Ausländische Unternehmen: „Antrag auf Steuererstattung durch Anwendung eines reduzierten Steuersatzes (für ausländische Unternehmen)“.

Nicht ansässige Einzelpersonen: Zur Rückforderung der Quellensteuer müssen nicht ansässige Einzelpersonen den „Antrag auf Steuererstattung durch Anwendung eines reduzierten Steuersatzes (für nicht ansässige Einzelpersonen)“ gemeinsam mit der „Steuersitzbescheinigung“ vorlegen.

Ausländische Anlagevehikel (Overseas Investment Vehicles - OIVs): Nur Endbegünstigte sind berechtigt, eine Steuererstattung zu beantragen. Welcher „Antrag auf Steuererstattung durch Anwendung eines reduzierten Steuersatzes“ auszufüllen ist, hängt davon ab, ob es sich beim ausländischen Anleger um ein Unternehmen oder eine Einzelperson handelt.

Gesetzliche Frist zur Rückforderung der Quellensteuer

Sofern im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen nichts anderes festgelegt ist, beträgt die gesetzliche Frist für die Rückforderung der Quellensteuer drei Jahre nach der Erträgniszahlung.

Gültigkeitsdauer der Dokumente

Die Antragsformulare für einen reduzierten Steuersatz sind ab Unterzeichnung (Datumsangabe) drei Jahre lang gültig, sofern sich keine Änderungen ergeben. Wenn bezüglich der Angaben in den Dokumenten Änderungen eintreten, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden von Clearstream Banking, dies mitzuteilen und aktualisierte, gültige Dokumente einzureichen. Im Fall der ausländischen Anlagevehikel (OIVs) müssen jedoch alle drei Monate neue Formulare übermittelt werden.

Annahmefrist

Nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen am 1. Juli 2012 müssen Antragsteller eines IRC und Kunden bei der Einreichung geänderter Unterlagen die geforderten Antragsformulare spätestens zehn Bankarbeitstage vor dem entsprechenden Zahltag bei Clearstream Banking einreichen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk unter:

LuxemburgFrankfurt
E-Mail:tax@clearstream.comtax@clearstream.com
Telefon:+352-243-32835+49-(0) 69-2 11-1 3821
Fax:+352-243-632835+49-(0) 69-2 11-61 3821

oder vom Clearstream Banking Customer Service bzw. Ihrem Relationship Officer.

1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen in Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter Nummer HRB 7500 (CBF) als auch auf Clearstream Banking, société anonyme mit eingetragenem Firmensitz 42, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter Nummer B-9248 (CBL).

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