Announcement

Südkorea: Offenlegung der Adresse und Ausweisnummer von Endbegünstigten

Tax | South Korea

Reference

Code
A12074
Service level
CBL
Last Updated
04.04.2012

Beginnend mit den Dividenden mit Stichtag im

Dezember 2012

die vollständige Adresse und Ausweisnummer für alle Endbegünstigten, die Wertpapiere in Südkorea halten und gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen ihrem Wohnsitz und Südkorea einen begünstigten Steuersatz beziehen, angeben.

Zu den gültigen Ausweisnummern gehören u. a. die Sozialversicherungs-, Pass-, Führerschein-, Steueridentifikations- und die Einwohnermeldenummer.

Hintergrund

Das koreanische Strategie- und Finanzministerium (MoSF) hat die Änderungen von mehreren Klauseln des Präsidialerlasses bezüglich des Gesetzes zur Einkommens- und Körperschaftssteuer genehmigt. Aus diesem Grunde muss ein neues Antragsformular für einen ermäßigten Steuersatz verwendet werden, wodurch eine Zahlung der Quellensteuer auf Kontoebene zu den gültigen Steuersätzen möglich ist.

Auswirkung auf Kunden

Als Folge der Gesetzesänderung müssen Anleger, die Stammaktien im lokalen Markt halten und vom ermäßigten Steuersatz gemäß DBA profitieren wollen, evtl. bei ihrer koreanischen Verwahrstelle Qualifizierungsdokumente einreichen.

Hinweis: Kunden werden gebeten, unsere Kundenmitteilung A12065 vom 26. März 2012 durchzulesen.

Das MoSF hat diese Bestimmungen für Anleger gelockert, die amerikanische und globale Hinterlegungszertifikate (ADRs und GDRs) halten, so dass Kunden kein Antragsformular für einen ermäßigten Steuersatz im Auftrag des Endbegünstigen der ADRs und GDRs einreichen müssen.

Das neue Steuergesetz betrifft nicht den Erstattungsprozess bezüglich ADRs und GDRs für Dividendenausschüttungen mit Stichtag Ende Juni 2012.

Der maximale Quellensteuersatz (zurzeit 22 %) gilt für alle Antragsteller, denen diese Information nicht bis zur Frist vorliegt bzw. wenn die Information unvollständig oder ungenau ist.

Die Frist für die Vorlage der vollständigen Adresse und Ausweisnummer des Endbegünstigten bei Clearstream Banking durch den Kunden wird als Vorabmitteilung vor dem jeweiligen Ereignis veröffentlicht.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk unter:

LuxemburgFrankfurt
E-Mail:tax@clearstream.comtax@clearstream.com
Telefon:+352-243-32835+49-(0) 69-2 11-1 3821
Fax:+352-243-632835+49-(0) 69-2 11-61 3821

oder vom Clearstream Banking Customer Service bzw. Ihrem Relationship Officer.

1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen in Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter Nummer HRB 7500 (CBF) als auch auf Clearstream Banking, société anonyme mit eingetragenem Firmensitz 42, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter Nummer B-9248 (CBL).

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