T2S Release 3.2: Änderungen in Xact Web Portal and SWIFT ISO 15022

14.11.2019

Clearstream Banking AG, Frankfurt1 informiert die Kunden über das bevorstehende TARGET2-Securities (T2S) Release 3.2, das

am Wochenende 16. und 17. November 2019
für den Geschäftstag Montag, 18. November 201

implementiert wird.

Das Xact Web Portal und SWIFT ISO15022 werden erweitert, damit der Leistungsumfang, der mit dem T2S Release 3.2 zur Verfügung gestellt wird, verwendet werden kann. Diese Kundenmitteilung beschreibt die Erweiterungen bezüglich2:

  • T2S CR 606 – T2S should maintain information related to ”Place of trade” and ”Place of Clearing”2;
  • T2S CR 609 -T2S must be able to report ”PENF” settlement status for settlement instructions for which settlement at the Intended Settlement Date (ISD) is no longer possible2;
  • T2S CR 653 - Partial Release functionality2.

Beschreibung der Änderung

T2S CR 606 – T2S should maintain information related to ”Place of Trade” and ”Place of Clearing”

Die Central Securities Depository Regulation (CSDR) erfordert eine Erweiterung der Instruktionsdetails. Künftig sollen der Handelsplatz (Place of Trade) und der Abwicklungsplatz (Place of Clearing) bei der Instruktionserfassung unterstützt und in das Settlement Reporting einbezogen werden.

Derzeit erlaubt T2S die Eingabe von „Place of Trade” und „Place of Clearing” im automatisierten Nachrichtenverkehr (A2A via Settlement Transaction Instruction, sese.023), verwendet die Informationen aber nicht für die weitere Verarbeitung und das Reporting.

Das Feld „Place of Clearing“ ist für den optionalen Gebrauch vorgesehen und kann mittels des BIC8 zur Verfügung gestellt werden, jedoch wird empfohlen einen BIC11 anzugeben. Diese Information wird von Clearstream an T2S weitergeleitet.

CBF Kunden können bereits heute die Felder „Place of Trade” und „Place of Clearing” verwenden. Daher ergeben sich keine Änderungen für den Kunden. Das bedeutet, dass die Nachrichten, die in ISO 15022 erteilt werden, wie bisher gesendet werden können. Die Felder „Place of Trade” (Feld:94B::TRAD//) und „Place of Clearing” (Feld :94H::CLEA//) können in Instruktionen gegen Zahlung (Delivery versus Payment (DvP)) und frei von Zahlung (Free of Payment (FoP)) unter Verwendung der MT540 - MT543 übermittelt werden. Die in den Instruktionen angegebenen Details werden in MT536, MT537, MT544 - MT547 und MT548 ausgewiesen.

Xact Web Portal ist die Eingabe des „Place of Trade” und „Place of Clearing” über den „Securities Instruction screen“ möglich. Nachstehend ist ein Beispiel der Maske:

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T2S CR 609 – T2S must be able to report ”PENF” settlement status for settlement instructions for which settlement at the Intended Settlement Date (ISD) is no longer possible

Die CSDR verlangt eine Aktualisierung des Statuskonzepts für schwebende Instruktionen. Ein Zentralverwahrer (CSD) muss unterscheiden können zwischen:

  • Schwebenden Wertpapieraufträgen („pending instructions”),
    für die eine Abwicklung am Intended Settlement Day (ISD) noch möglich ist.
  • Fehlgeschlagenen Wertpapieraufträgen („failing instructions”),
    für die eine Abwicklung am Intended Settlement Day (ISD) nicht mehr möglich ist.

Kunden beachten bitte, dass die Implementierung in zwei Schritten erfolgt. Mit dem T2S Release 3.2 wird T2S den neuen Status implementieren und das Kennzeichen mit dem bisherigen Statusreporting versenden, wenn eine Instruktion am Intended Settlement Date (ISD) nicht zur Abwicklung gelangen konnte. Das heißt, der Status „PENF“ wird erst mit der nächsten Statusänderung ausgewiesen. Mit dem T2S Release 4.2 (T2S-CR-0692-SYS) wird die umfassende Reporting Funktionalität aktiviert und der Status wird erstmals nach dem Erreichen der zugehörigen „T2S Cut-off Time“ übermittelt. Die nachstehende Tabelle zeigt die „T2S Cut-Off Time“ für die unterschiedlichen Instruktionstypen:

Auftragsarten der WertpapierabwicklungT2S Cut-Off Time

Lieferung gegen Zahlung 
(Delivery versus Payment (DvP))

Erhalt gegen Zahlung 
(Receipt versus Payment (RvP))

Lieferung mit Zahlung
(Delivery with Payment (DwP))

Erhalt mit Zahlung 
(Receipt with Payment (RwP))

16:00 Uhr
DvP / RvP Instruktion mit dem Kennzeichen BATM (unter Verwendung der Kennung „ADEA” 
(Accept After Regular Settlement Deadline))
17:40 Uhr 

Lieferung frei von Zahlung
(Delivery free of Payment (DFoP))

Erhalt frei von Zahlung
(Receipt free of Payment (RFoP))

18:00 Uhr

CBF wird die Liste der möglichen Status und Reason Codes aktualisieren, damit die Weitergabe der zugehörigen Werte von T2S über ISO 15022 und das Xact Web Portal möglich ist.

T2S CR 653 - Partial Release functionality

Die neue Funktionalität von T2S ermöglicht die Teilfreigabe der Nominale, die in einem schwebenden Wertpapierauftrag (Settlement Transaction Instruction, sese.023) angegeben ist. Die Funktionalität der Teilfreigabe wird für Lieferinstruktionen (Delivery versus Payment (DvP), Delivery Free of Payment (DFoP) und Delivery with Payment (DwP)) angeboten. Mit der Auslieferung des T2S Release 3.2 wird dieser Service nicht im vollen Umfang bereitstehen. T2S plant die im Test festgestellten Abweichungen nach und nach in den kommenden Monaten bis einschließlich der Implementierung des T2S Releases 4.0 (Juni 2020) zu bereinigen. Die Details zu den erforderlichen Fehlerreinigungen werden am Ende dieses Abschnitts unter „Known Limitations“ beschrieben.

Der Auftrag für eine Teilfreigabe (im Folgenden Partial Release Request genannt) kann mit der Funktion „Sperre / Freigabe (Hold / Release)” durch Angabe der freizugebenden Stückzahl veranlasst werden. T2S wird den Auftrag innerhalb aller festgelegten Partial Settlement Windows während der Tag- und Nachtverarbeitung ausführen. Insbesondere für die Nachtverarbeitung wurde von T2S definiert, dass das Partial Settlement während des „Last Cycles“ in Sequenz X ausgeführt werden kann. Wenn ein Partial Release Request von T2S während eines laufenden Partial Settlement Windows zur Abwicklung angenommen wird, wird die Transaktion in noch diesem Verarbeitungsschritt berücksichtigt.

Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Partial Release Request:

  • nur ab dem Start of Day (SoD) um 18:45 Uhr am vorgesehenen Abwicklungstag (Intended Settlement Date, ISD) eingereicht werden kann, so dass ein Settlement ab Beginn der Nachtverarbeitung (First und Last Cycle, Sequence 4) möglich ist.

  • für DvP- und DwP-Instruktionen bis 16:00 Uhr am Abwicklungstag berücksichtigt und am Tagesende als nicht erfolgreich („failed”) ausgewiesen wird, wenn die Instruktion nicht (vollständig) zur Abwicklung gelangte.

  • für DFoP-Instruktionen bis 18:00 Uhr am Abwicklungstag berücksichtigt und am Tagesende als nicht erfolgreich („failed”) ausgewiesen wird, wenn die Instruktion nicht (vollständig) zur Abwicklung gelangte.

  • für nicht erfolgreich abgewickelte Aufträge eines Abwicklungstags – falls erforderlich – erneut beauftragt werden muss, da T2S eine neue Instruktion erwartet.

Wenn ein Partial Release Request am einem Geschäftstag nicht (vollständig) ausgeführt werden kann, wird der Prozess für die Teilfreigabe gestoppt und der zugrunde liegende Wertpapierauftrag „on hold” gesetzt. Nur wenn alle diese Voraussetzungen gegeben sind, akzeptiert T2S den Partial Release Request und leitet die Instruktion zur Wertpapierabwicklung weiter. Die Abwicklung wird im nächsten Partial Settlement Window ausgeführt, wenn:

  • Die Transaktion offen ist und das Matching bereits erfolgte,
  • Der Kontrahent dem Partial Settlement zugestimmt hat und der Schwellenwert für den Gegenwert für die freigegebene Stückzahl ausreichend ist. Allerdings muss der Kontrahent nicht dem Partial Release Request als solchem zustimmen,
  • Und die „Cut-off time” für den Partial Release Request noch nicht erreicht ist.

T2S beendet den Partial Release Prozess, wenn:

  • eine (neue) Sperre für die zu Grunde liegende Instruktion oder der Instruktion des Kontrahenten erteilt wurde.

  • eine übliche Freigabe der zu Grunde liegende Instruktion erteilt wurde.

  • die zu Grunde liegende Instruktion oder der Instruktion des Kontrahenten nicht für das Partial Settlement gekennzeichnet wurde.

  • ein Linking oder Pooling für die zu Grunde liegende Instruktion oder die Instruktion des Kontrahenten besteht oder erfasst wurde.

  • der Partial Settlement Indikator „PARC” gesetzt ist und die freigegebene Nominale kleiner ist als der Betrag der sich aus dem Schwellenwert des Gegenwerts aus der zu Grunde liegenden Instruktion ergibt.

Basierend auf dem von T2S definierten Dienstleistungsangebot wird die Anbindung in ISO 15022 für Xact via SWIFT und Xact File Transfer sowie das Xact Web Portal aktualisiert, um die Erfassung und Stornierung von Partial Release Requests zu ermöglichen.

  • Der Partial Release Request kann über MT530 erteilt werden.
    Dazu müssen die folgenden Felder vom Kunden ausgefüllt werden:
    • :22F::SETT///YPRE
    • :36B: in Sequence C die Nominale („Security Quantity“).
  • Der Partial Release Request kann über MT530 storniert werden.
    Dazu muss das folgende Feld vom Kunden ausgefüllt werden:
    • :22F::SETT//NPRE in Sequence B.

Im Falle eines Partial Release Requests wird die freizugebende Restmenge (darf nicht Null sein) wie folgt ausgegeben:

  • MT548 unter Verwendung des Feldes „Reason Narrative“ (:70D::REAS), wenn der Wert „PQRT“ in der Subsequence A2a definiert ist, und

  • MT537 unter Verwendung des Feldes „Reason Narrative“ (:70D::REAS), wen

    • in der Subsequence B1 mit dem Wert „PQRT“, wenn in :22H::STST///STAT angegeben ist;

    • in der Subsequence C3a mit dem Wert „PQRT“, wenn in :22H::STST//TRAN angegeben ist.

Mit der neuen Option „Creation Partial Release“ oder „Cancel Partial Release“, die über die Listenansicht und die Detailansicht auf der Xact Maske zur Verfügung steht, können Kunden Partial Release Requests über das Xact Web Portal erteilen oder stornieren, wenn die Instruktion im Status „on hold“ ist.

Die Erfassung eines Partial Release Requests ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die ausgewählte Instruktion ist eine „Delivery Customer Instruction“ für CSD-Konten (48xxx oder xxxx-xxx), und

  • Der „Party Hold“ zeigt den Wert „True“ in der Listenansicht oder ist in der Detailansicht angehakt.

Wird die Funktion „Creation Partial Release" ausgewählt, dann darf das Feld „Party Hold“ nicht markiert sein und eine Nominale (Settlement Quantity) muss eingegeben werden.

Ein Partial Release Request kann über die Funktion „Cancel Partial Release" storniert werden, wenn

  • Die ausgewählte Instruktion eine „Delivery Customer Instruction“ für CSD-Konten ist (48xxx oder xxxx-xxx),

  • Der „Party Hold“ den Wert „True“ in der Listenansicht zeigt oder dieser in der Detailansicht angehakt ist und

  • Die angeforderte Nominale des Partial Release Requests nicht Null ist.

Die „Detailed view“ zeigt die folgenden Informationen:

  • Requested Partial Release quantity
  • Quantity Remaining Released
  • Quantity Remaining On Hold

Nachstehend ist ein Beispiel der Maske:

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Known Limitations bezüglich des T2S CR 653

Den Kunden wird empfohlen, die benannten Produktionsprobleme auf operative und / oder funktionale Änderungen in ihren Prozessen zu prüfen.

  • Cross CSD partial release not initiated2

    For the cross-border instruction, the partial release was not initiated during partial settlement window (PSW) even though the Partial Release request was successfully instructed. During the PSW no status reporting was provided, but a cancellation message with the rejection code “SPSA005” was transmitted after the cut-off time.2

    Dieses Produktionsproblem soll vorrangig bereinigt werden („Hot Fix“). Die derzeitige Planung sieht eine Auslieferung der Fehlerkorrektur für Freitag, den 30. November 2019, vor.
  • Maintenance of Partial Release requests2

    Während des Tests wurden zwei Abweichungen in der Bearbeitung von „Partial Release Requests“ erkannt. Wird ein „Full Release“ für eine bereits in Teilen freigegebene Instruktion übermittelt, wird T2S die Instruktion für die vollständige Freigabe nicht berücksichtigen. Die beabsichtigte Anpassung der Instruktion ist möglich, wenn der Kunde in einem ersten Schritt eine „Hold"-Instruktion und in einem nächsten Schritt den „Release“ übermittelt.

    Darüber hinaus teilte T2S mit, dass die Statusmeldungen für die Löschung von einem „Partial Release Request“ nicht immer in der richtigen Reihenfolge gesendet werden (d.h. T2S berichtet bereits den neuen Status und sendet im Anschluss die Information zum „Cancellation Request“).

    Dieses Produktionsproblem soll in mehreren Schritten bereinigt werden. Für die Abweichung im Zusammenhang mit dem „Full Release“ wird am Freitag, den 30. November 2019, ein „Hot Fix“ ausgeliefert. Nach der Implementierung wird die Instruktion für einen „Full Release“ auf eine Instruktion, die bereits in Teilen freigegeben ist, von T2S abgelehnt. Der oben beschriebene Workaround unter Verwendung von „Hold / Release“ Instruktionen ist weiterhin möglich. Die Bereinigung der weiteren funktionalen Abweichungen wird mit der Change Request Group (CRG) abgestimmt. CBF wird die Kunden über die nächsten Schritte informieren.

Weitere Informationen

Kunden können für weitere Informationen Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer kontaktieren.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.

2. Da CBF die Angaben von T2S verwendet, werden diese in englischer Sprache aufgeführt.