Spanien: Neue Einschränkungen bei Rechteverkaufstransaktionen – Auswirkung auf geändertes Quellensteuerverfahren
Bezug nehmend auf unsere Kundenmitteilung A16145 vom 3. Oktober 2016 über die Änderung der steuerlichen Behandlung bei Rechteverkaufstransaktionen möchte Clearstream Banking1 ihre Kunden informieren, dass mit Wirkung zum
1. Januar 2017
Rechteverkaufstransaktionen, die von spanischen Einzelpersonen beauftragt wurden, deren Bestände durch nicht ansässige Banken oder Finanzinstitute (keine spanische Verwahrstelle in der Kette) gehalten werden, bei Clearstream Banking nicht mehr zugelassen sind.
Hintergrundinformationen
Artikel 37 und 100 des spanischen Einkommenssteuergesetzes für Einzelpersonen (Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2017 der Verkauf von Rechten mit der allgemein gültigen Quellensteuer von 19 % besteuert wird.
Wie in unserer vorherigen Mitteilung A16145 angekündigt, wurde vom spanischen Bankenverband (AEB) eine Klärung beantragt, die von den spanischen Steuerbehörden noch nicht vollständig beantwortet wurde.
Die folgenden Elemente wurden jedoch bestätigt:
- Das neue Steuergesetz wirkt sich auf den Verkauf von Rechten bei allen Kapitalmaßnahmen aus, die mit einem Ausschüttungsrecht einhergehen.
- Die Quellensteuerpflicht gilt für alle spanischen natürlichen Personen.
- Die Anwendung der spanischen Quellensteuer auf Rechteverkaufstransaktionen, die von spanischen Einzelpersonen beauftragt wurden, obliegen den spanischen Verwahrstellen.
Um den neuen Steuerverpflichtungen zu entsprechen und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Kundenaktivitäten am spanischen Markt zu minimieren, hat Clearstream Banking entschieden, den Zugang zu Rechteverkaufstransaktionen zu beschränken.
Auswirkungen auf Kunden
Rechteverkaufstransaktionen, die von spanischen Einzelpersonen beauftragt wurden, deren Bestände durch nicht ansässige Banken oder Finanzinstitute (keine spanische Verwahrstelle in der Kette) gehalten werden, sind bei Clearstream Banking nicht mehr zugelassen. Dies gilt für alle Rechteverkaufstransaktionen, einschließlich Verkäufen, die über MT565 Corporate Action Instruction und bilaterale MT54X-Instruktionen instruiert wurden.
- Jede MT564 Corporate Action Notification beinhaltet die Einschränkungsbestimmungen für Rechteverkaufstransaktionen pro Ausschüttungsrecht.
Einwilligung
Durch die Instruktion eines Rechteverkaufs muss jeder Kunde belegen, dass der Endauftraggeber keine spanische Einzelperson ist, die ihre Bestände über nicht ansässige Banken oder Finanzinstitute hält.
Wir weisen Kunden darauf hin, dass die Steuerbehörden vor Ort von Clearstream Banking zusätzliche Dokumente, Zertifikate, Bestandsinformationen und die Identität des Endbegünstigten, der die Rechteverkaufstransaktionen beauftragt, anfordern können.
Aus diesem Grund wird erwartet, dass Kunden von Clearstream Banking, die die Rechteverkaufstransaktion beauftragen, auf Anfrage von Clearstream Banking alle Dokumente und Informationen (d. h. Kopie von Inhaberzertifikaten, Kopie von SWIFT-Instruktionen usw.), die Clearstream Banking und deren Agent benötigt, um die Informationsanfrage der Steuerbehörden vor Ort zu erfüllen, auszuhändigen. Diese werden an die entsprechenden Behörden weitergeleitet.
Kunden von Clearstream Banking nehmen hiermit zur Kenntnis und verpflichten sich dazu, Clearstream Banking schadlos zu halten gegenüber allen Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), Kosten, Strafzahlungen, Verlusten, Schäden, Gerichtsurteilen, Gerichtsverfahren, Steuererhöhungen oder anderen Verbindlichkeiten, die dadurch entstanden sind, dass sie einen Teil ihrer Positionen nicht in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Fristen gemäß den oben beschriebenen Einschränkungen instruiert haben.
Bitte beachten Sie auch den Creation Link Guide - Spain.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie von Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden von Clearstream Banking Frankfurt (CBF), die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.