Announcement

Türkei: Neue Instruktionsanforderungen für Kunden und neue Marktgebühren auf Aktientransaktionen - Aktualisierung

Settlement | Turkey

Reference

Code
A15098
Service level
CBL
Last Updated
19.11.2015

Hinweis: Ergänzend zu unserem Marketflash M15013 vom 14. September 2015 wurde diese Kundeninformation, die ursprünglich am 15. Mai 2015 veröffentlicht und am 29. Mai 2015 und 21. September aktualisiert wurde, in Ergänzung zur Mitteilung der Borsa Instanbul, dass das neue Startdatum der 30. November 2015 sein wird, weiter aktualisiert und beinhaltet zusätzliche Informationen zur Strafgebühr. Die Änderungen wurden hervorgehoben.

Clearstream Banking1 informiert ihre Kunden hiermit, dass ab

30. November 2015

  • Kunden gemäß der Takasbank und der zentralen Registrierungsagentur (Central Registry Agency, CRA) offenlegen müssen, ob es sich bei ihren Aktientransaktionen um „börsliche“ (Borsa Istanbul) Geschäfte handelt;
  • die Takasbank und die CRA Transaktionsgebühren auf „außerbörsliche“ Transaktionen berechnet und bei Falscherklärungen eventuell eine Strafgebühr erhebt.

Auswirkungen auf Kunden

Aufgrund der geänderten Marktbestimmungen müssen Kunden den Handelsort sowohl in internen als auch externen Abwicklungsinstruktionen angeben. Kunden sind für ihre Erklärungen verantwortlich und müssen daher stets deren Korrektheit garantieren.

Interne und externe Transaktionen sind nicht betroffen, wenn die entsprechende Instruktionsformatierung eingehalten wird.

Erforderliches Instruktionsformat

Kunden von Clearstream werden dazu angehalten, in ihren Abwicklungsinstruktionen den Handelsort anzugeben.

Erklärung einer Abwicklungsinstruktion als börsliche Transaktion:

SWIFT MT54X (Abschnitt B)CreationOnline
:94B::TRAD//EXCH/XISTa

Place of Trade: Stock Exchange

Narrative: XIST

:94B::TRAD//EXCH/XEQY

Place of Trade: Stock Exchange

Narrative: XEQY

a. Kunden wird dringend geraten, das Feld :94B::TRAD//EXCH/XIST zu verwenden. Der Market Identifier Code (MIC) „XIST“ bezieht sich auf Borsa Istanbul, während sich der MIC „XEQY“ auf Borsa Istanbul - Aktienmarkt bezieht.

Instruktionen, bei denen der Standortcode EXCH fehlt oder die nicht als XIST oder XEQY erklärt werden, gelten als außerbörsliche Aktientransaktionen.

Instruktionen, die das Feld :94B::TRAD nicht enthalten, werden standardmäßig als außerbörsliche Transaktionen verarbeitet.

Die erforderliche Angabe in Feld :94B::TRAD stellt kein Pre-Matching-Kriterium dar und die Transaktion ist dennoch gültig, auch wenn das Feld :94B::TRAD auf der Gegenseite einer Abwicklungstransaktion fehlt.  Die Takasbank und die CRA sehen eine Falscherklärung in einem solchen Fall als ein falsch gemeldetes Feld :94B::TRAD an und Strafgebühren können erhoben werden.

Folgende Korrekturen sind von der Takasbank und der CRA erlaubt:

ÄnderungenTakasbankCRA
Änderung von börslich auf außerbörslichErlaubt, aber nur innerhalb eines Monats ab AbwicklungsdatumErlaubt bis zum Ende des dritten Tages des Folgemonats
Änderung von außerbörslich auf börslichNicht erlaubtErlaubt bis zum Ende des dritten Tages des Folgemonats

Anwendbare Gebühren

Die Takasbank wickelt sowohl Auslieferungs- als auch Einlieferungstransaktionen gegen Zahlung ab und berechnet für außerbörsliche Transaktionen eine Gebühr.

Die CRA wickelt Auslieferungs- und Einlieferungstransaktionen frei von Zahlungen ab, berechnet Gebühren jedoch nur für außerbörsliche Auslieferungstransaktionen frei von Zahlung. Bei Einlieferungstransaktionen frei von Zahlung fällt keine Gebühr an.

Die Gebühren werden nach den folgenden Richtlinien erhoben:

  • Für Transaktionen mit einem Wert über 1000 TRY
  • Gebühren werden mit 0,3 Basispunkten des Marktwertes der Aktientransaktionen berechnet.
  • Die Mindestgebühr beträgt 5 TRY und die Maximalgebühr beträgt 25 TRY pro Transaktion. 

Clearstream behält sich das Recht vor, die entsprechenden Gebühren an den Kunden weiterzugeben.

Strafgebühren

Gilt eine Transaktion als falsch erklärt (z. B. außerbörslich statt börslich) und nicht innerhalb der zugelassenen Korrekturphase korrigiert, verhängen die Takasbank und die CRA wie folgt Strafgebühren:

  • Eine Gebühr von 0,6 Basispunkten über dem Transaktionswert (die maximale Strafgebühr ist 1000 TRY plus 5 % Bankversicherung und Transaktionsteuer) wird verhängt, unabhängig von der Maximalgebühr in Höhe von 25 TRY.
  • Zusätzlich gelten Zinsen auf die Strafgebühr (zu berechnen auf dem Zinssatz der türkischen Zentralbank und auf Basis der Tage, die seit dem Abwicklungsdatum verstrichen sind).

Alle vom Markt veranschlagten Strafgebühren für fehlerhafte Erklärungen werden dem Kunden weiterberechnet.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

------------------------------------------

1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.