Der Internationale Währungsfonds nimmt den Renminbi in den Währungskorb für Sonderziehungsrechte auf

01.12.2015

Clearstream Banking1 teilt hiermit ihre Kunden mit, dass der Internationale Währungsfonds (IWF) am Montag, 30. November 2015 entschieden hat, den Renminbi (RMB) in den Währungskorb für Sonderziehungsrechte (SZR) aufzunehmen.

Ab 1. Oktober 2016 wird der RMB als fünfte Währung neben dem US-Dollar, dem Euro, dem japanischen Yen und dem britischen Pfund in den SZR-Korb aufgenommen. Das Gewicht des RMB im SZR-Korb beträgt 10,92 %. Die Entscheidung des IWF bedeutet einen weiteren Meilenstein, um die zunehmende Internationalisierung des RMB zu untermauern.  

Der SZR-Währungskorb ist seit vielen Jahren eine Nennwertwährung bei Clearstream Banking. Interessierte Emittenten können in SZR angegebene Wertpapiere über Clearstream Banking herausgeben. Der bei allen Transaktionen von Clearstream verwendete ISO 4217-Währungscode lautet XDR.

Die Verwendung des SZR-Währungskorbs als eine Nennwertwährung war und ist mehr denn je Teil der Strategie von Clearstream Banking, Emittenten weltweit durch ihren Global Issuance Hub zu unterstützen. Inzwischen unterstützen wir Emissionen in 99 Nennwertwährungen und eine vollständige Geldabwicklung bei 44 davon. Seit der Einführung des Offshore-RMB bietet Clearstream Banking erweiterte RMB-relevante Dienste für die Emission, Abwicklung, Verwahrung und Gelddisposition an. Die Aufnahme des RMB in den SZR-Währungskorb ermöglicht uns eine Erweiterung des RMB-Angebots.  

Hintergrund

Bei Sonderziehungsrechten handelt es sich um internationale Reserven, die die offiziellen Geldreserven der Mitgliedsstaaten ergänzen und zusätzliche Kredit- und Liquiditätsversorgung am internationalen Markt bieten. SZR stellen keine eigenständige Währung dar, können jedoch verwendet werden, um den Gegenwert der fünf Währungen im SZR-Korb (Euro, japanischer Yen, britisches Pfund, US-Dollar und ab 1. Oktober 2016 der Renminbi) möglichweise zu beanspruchen. Die Entscheidung des IWF, den RMB in den SZR-Währungskorb aufzunehmen, bezeichnet einen großen wirtschaftlichen Meilenstein für die aufstrebende Weltmacht China und wird wahrscheinlich die globale Nachfrage nach chinesischen Vermögenswerten beschleunigen.

Weitere Informationen

Die vollständige Liste zugelassener Währungen finden Sie unter zugelassene Währungen von Clearstream

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
------------------
1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.