Ergänzend zu unserer Kundenmitteilung A15190 vom 6. Oktober 2015 weist Clearstream Banking1 ihre Kunden darauf hin, dass mit Wirkung zum
15. Februar 2016
die Abwicklungsfristen für Instruktionen frei von Zahlung bei japanischen Staatsanleihen weiter verbessert werden.
Auswirkungen auf Kunden
Die verbesserten Fristen von Clearstream Banking für Instruktionen frei von Zahlungen lauten folgendermaßen:
Mitteleuropäische Zeit (MEZ)
Instruktion | Aktuelle Frist | Neue Frist ab Montag, 15. Februar 2016 |
Einlieferungen und Auslieferungen frei von Zahlung | 09:15 Uhr | 10:50 Uhr |
Japan-Standardzeit (JST)
Instruktion | Aktuelle Frist | Neue Frist ab Montag, 15. Februar 2016 |
Einlieferungen und Auslieferungen frei von Zahlung | 17:15 Uhr | 18:50 Uhr |
Für Transaktionen gegen Zahlung ändern sich die derzeit bestehenden Fristen nicht.
Weitere Informationen
Die Instruktionsanweisungen und die dazugehörige Dokumentation werden entsprechend im Creation Link Guide - Japan - Debt Securities aktualisiert.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.