Announcement

T2S Welle 2: Auswirkungen auf die Dienste von Clearstream Banking – Einzelheiten zur Umstellung

Settlement | Belgium | Portugal

Reference

Code
A16035
Service level
CBL
Last Updated
26.02.2016

Mit Wirkung zum

Dienstag, 29. März 2016

wird die zweite Welle von TARGET2-Securities (T2S) gestartet.

Für Belgien (BNB) und Portugal (Interbolsa) gelten die Cutover-Einzelheiten für die Handhabung von offenen Transaktionen für Clearstream Banking1 Kunden.

Belgien - Belgische Nationalbank (BNB)

Gematchte und nicht gematchte Instruktionen mit gewünschtem Abwicklungsdatum (SD) bis einschließlich 24. März 2016 und SD 29. März 2016 oder später, die an die BNB freigegeben wurden

Alle T2S-zugelassenen Transaktionen, die gematcht oder nicht gematcht sind und an die BNB bis 18:00 Uhr MEZ am Donnerstag, 24. März 2016 freigegeben wurden, werden von der BNB zu T2S migriert.

Kunden von Clearstream Banking müssen keine Maßnahmen ergreifen.

Nicht gematchte Instruktionen, die älter als 20 Tage sind, werden nicht durch die BNB migriert, sondern abgelehnt. Clearstream Banking storniert solche offenen Instruktionen vor dem Start des Migrationsverfahrens und die Kunden müssen das korrekte T2S-Format erneut instruieren.

Nicht gematchte Instruktionen mit einem gewünschten Abwicklungsdatum (SD) bis einschließlich 24. März 2016 und SD 29. März 2016 oder später, die an die BNB freigegeben wurden

T2S-zugelassene Transaktionen, die nicht gematcht wurden und nicht an KBC bis 17:45 Uhr MEZ am Donnerstag, 24. März 2016 freigegeben wurden, werden von CBL gespeichert und erst an KBC und demensprechend an T2S freigegeben, wenn die erfolgreichen BNB-Migration auf T2S bestätigt wurde.

Kunden von Clearstream Banking müssen keine Maßnahmen ergreifen.

Kunden müssen alle T2S-zugelassenen Instruktionen im korrekten Format instruieren. Falsch formatierte Instruktionen werden abgelehnt und Kunden werden gebeten, neue Abwicklungsinstruktion zu übertragen.

Die Transaktionen können danach nicht gematcht, gematcht bzw. abgewickelt oder abgelehnt werden. Nach Eingang von KBC werden Kunden über den Status informiert.

Cut-off-Abwicklungszeiten

Die derzeitigen Abwicklungsfristen für Kunden von Clearstream Banking bezüglich bei der BNB zugelassene Wertpapiere zum Donnerstag, 24. März 2016 bleiben unverändert:

Gegen Zahlung in EUR: 15:40 Uhr MEZ

Frei von Zahlung: 17:45 Uhr MEZ

Ertragszahlungen

Ertragszahlungen für belgische Anleihen sind davon nicht betroffen.

Clearstream Banking bzw. dessen Kunden müssen keine Maßnahmen ergreifen.

Portugal: Interbolsa

Gematchte und nicht gematchte Instruktionen mit einem gewünschten Abwicklungsdatum (SD) bis einschließlich 24. März 2016 und SD 29. März 2016 oder später, die an die Interbolsa freigegeben wurden

Alle T2S-zugelassenen Transaktionen, die gematcht oder nicht gematcht sind und die an die Interbolsa bis 17:00 Uhr MEZ am Donnerstag, 24. März 2016 freigegeben wurden, werden von der Interbolsa zu T2S migriert.

Kunden von Clearstream Banking müssen keine Maßnahmen ergreifen.

Nicht gematchte Instruktionen mit einem gewünschten Abwicklungsdatum (SD) bis einschließlich 24. März 2016 und SD 29. März 2016 oder später, die an die Interbolsa freigegeben wurden

T2S-zugelassene Transaktionen, die nicht gematcht wurden und nicht an BP2S bis 16:50 Uhr MEZ am Donnerstag, 24. März 2016 freigegeben wurden, werden von CBL gespeichert und erst an BP2S und dementsprechend an T2S freigegeben, wenn die erfolgreichen Interbolsa-Migration auf T2S bestätigt wurde.

Kunden müssen alle T2S-zugelassenen Instruktionen im korrekten Format instruieren.

Die Transaktionen können danach nicht gematcht, gematcht bzw. abgewickelt oder abgelehnt werden. Nach Eingang von BP2S werden Kunden über den Status informiert.

Cut-off-Abwicklungszeiten

Um den Start des Migrationsverfahrens am 24. März 2016 zu erleichtern, hat Interbolsa die Cut-off-Frist zum Tagesende verkürzt. Die Fristen für Clearstream Kunden am 24. März 2016 sind wie folgt:

Gegen Zahlung in EUR: 16:45 Uhr MEZ

Frei von Zahlung: 16:50 Uhr MEZ statt 17:15 Uhr MEZ

Erträge und Kapitaldienste

Ertragszahlungen (Zinsen oder Dividenden) für an der Interbolsa zugelassene Wertpapiere sind davon nicht betroffen. Darüber hinaus wird sich am Migrationswochenende für Kapitalmaßnahmen keine Auswirkung zeigen.

Clearstream Banking bzw. dessen Kunden müssen keine Maßnahmen ergreifen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie von Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.