Announcement

T2S Welle 3: Grenzüberschreitende Überträge ausländischer für T2S zugelassene Wertpapiere mit mehrfacher Börsennotierung von ausländischen zu inländischen Märkten zwischen T2S In-CSDs

Settlement | Belgium | France | Netherlands | Denmark | Luxembourg | Italy

Reference

Code
A16077
Service level
CBL
Last Updated
02.06.2016

Clearstream Banking1 bittet ihre Kunden, alle Positionen von betroffenen Wertpapieren der TARGET2-Securities (T2S) Welle 3 mit ausländischen Common Codes an ihre entsprechenden inländischen Märkte zu übertragen, und zwar mit Wirkung zum

13. August 2016

Mit diesem Gesuch soll eine reibungslose Transaktion und Migration der Wertpapiere auf die T2S-Plattform garantiert werden.

Wir weisen Kunden darauf hin, dass die T2S-Migration der Welle 3 am 12. September 2016 für die folgenden fünf Zentralverwahrer (CSDs) stattfindet, wodurch sich deren Abwicklungsverfahren durch die Auslagerung ihrer Abwicklungen zu T2S ändert:

LandZentralverwahrer
BelgienEuroclear Belgium (EBE) SA/NV
FrankreichEuroclear France (EF)
NiederlandeEuroclear Nederland (EN)
DänemarkVP Securities
LuxemburgVP LUX

Auswirkungen auf Kunden

Multi-Markets-Wertpapiere, bei denen sich der inländische und der ausländische Markt in T2S befinden, werden nicht mehr mit dem ausländischen Common Code gekennzeichnet. Grenzübergreifende Transaktionen zwischen T2S-teilnehmenden CSDs („In-CSDs“) wickeln in T2S ab, sodass folglich keine ausländischen Common Codes mehr notwendig sind. Deshalb werden Kunden gebeten, im Feld „Place of Safekeeping“ den inländischen Markt anzugeben. Andere Feldeinträge werden nicht verarbeitet.

Betroffene Wertpapiere

Die von dieser Kundenmitteilung betroffenen ausländischen Wertpapiere sind:

  • Wertpapiere, die über einen T2S In-CSD (inländischer Markt) herausgegeben werden, aber im Ausland bei einem anderen T2S In-CSD (ausländischer Markt) von CBL-Kunden gehalten werden und bereits in Welle 1 und 2 zu T2S migriert wurden. Auch Wertpapiere, die in Welle 3 zu T2S migrieren.
  • Die folgenden grenzüberschreitenden Überträge sind davon betroffen:

    • Von Italien (Ausland) nach Frankreich (Inland)
    • Von Italien (Ausland) nach Belgien (Euroclear Belgium, Inland)
    • Von Italien (Ausland) an die Niederlande (Inland)
    • Von Frankreich (Ausland) nach Italien (Inland)
    • Von den Niederlanden (Ausland) nach Italien (Inland)
    • Von Dänemark (Ausland) nach Frankreich (Inland)
  • Grenzüberschreitende Überträge zwischen T2S In-CSDs und Märkten außerhalb T2S bzw. Märkten, die nach der Welle 3 migrieren, sind davon nicht betroffen. Wertpapiere, die von den Migrationen der Welle 4 und Welle 5 betroffen sind, werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Hinweis: Mit sofortiger Wirkung werden keine neuen ausländischen Wertpapiere bei den oben genannten grenzüberschreitenden Überträgen eröffnet.

Nach dem 13. August 2016 sind von Clearstream Banking-Kunden keine Maßnahmen erforderlich, da Clearstream Banking den Übertrag in ihrem Namen durchführen wird.

Weitere Informationen

Die entsprechenden Creation Link Guides werden zu gegebener Zeit aktualisiert.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.