Die Eingabe des Handelstages wird nicht wie geplant zum 17. Oktober 2016 zwingend erforderlich. Diese Kundenmitteilung wurde durch die Kundenmitteilung A16107 ersetzt.
Mit Wirkung zum
17. Oktober 2016
wird der Handelstag für alle internen Abwicklungsinstruktionen von Clearstream Banking1 zwingend erforderlich.
In Erwartung der Settlement Discipline-Anforderungen der Regulierung für Wertpapierzentralverwahrer (Central Securities Depository Regulation; CSD-R), die verlangen, dass der Handelstag als ein zwingend erforderliches Matchingfeld in Europa behandelt wird, schreibt Clearstream Banking den Handelstag (MT54x Feld :98a: Trade Date/Time) für alle internen Abwicklungsinstruktionen, ob frei von oder gegen Zahlung, mit und ohne Matching zwingend vor.
Diese Änderung ist auch erforderlich, um zukünftige Anpassungen zwischen den Angeboten unseres internationalen Zentralverwahrers (ICSD) und Zentralverwahreres (CSD) in einem Migratrionskontext nach TARGET2-Securities sicherzustellen, wodurch die Harmonisierung von Praktiken zwischen Geschäftsbank- und Zentralbank-Geldabrechnungsumgebungen unterstützt werden soll.
Auswirkungen auf Kunden
Ab dem 17. Oktober 2016 wird Clearstream Banking alle internen Instruktionen, bei denen der Handelstag fehlt, ablehnen.
Die Bridge-Abwicklung bleibt unverändert. Allerdings wird der Handelstag zukünftig zwingend erforderlich, wenn die Bridge für Konformität mit den CSD-R-Anforderungen aktualisiert wird.
Für externe Abwicklungen lesen Sie bitte die Abwicklungsinstruktionen in den Market Creation Link Guides, um herauszufinden, ob der Handelstag zwingend erforderlich ist oder nicht.
Umstellung
Alle internen Instruktionen, die am 15. Oktober 2016 offen sind und keinen Handelstag angeben, werden unabhängig davon, ob sie den Status Matched oder Unmatched haben und sofern sie nicht während der Nachtverarbeitung abgewickelt wurden, ungeachtet des Abwicklungstags automatisch abgelehnt. Clearstream Banking wird Kunden über diese Ablehnungen über eine MT548 benachrichtigen.
Wir fordern Kunden mit Nachdruck dazu auf, diese Änderung, sofern erforderlich, so bald wie möglich in ihre Systeme einzuführen, und sicherzustellen, dass alle internen Instruktionen zusammen mit dem Handelstag gesendet werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.