Island: Nächste Schritte bei der Liberalisierung von Kapitalkonten: Obligatorische Konvertierung von in Kròna gehaltenen Offshore-Wertpapieren und Erinnerung an Abwicklungstätigkeiten für in Kròna gehaltene Offshore-Vermögen - Aktualisierung
Hinweis: Diese Kundemitteilung, die ursprünglich am 4. August 2016 veröffentlicht und am 17. August 2016 aktualisiert wurde, wurde erneut aktualisiert, um für Kunden, die ihre ausgesetzten Bezugsrechte wiedererhalten möchten, Informationen zur Verfügung zu stellen. Änderungen wurden markiert.
Bezugnehmend auf unsere Kundenmitteilungen A16086 vom 14. Juni 2016 und A16079, zuletzt aktualisiert am 29. Juni 2016, möchte Clearstream Banking1 ihren Kunden Informationen zur Pflichtwandlung bereitstellen, die stattfinden wird am
1. September 2016
gemäß isländischem Gesetz Nr. 37/2016 zur Handhabung von in Kròna gehaltenen Vermögenswerten, die besonderen Einschränkungen unterliegen, hiernach „das Gesetz“, sowie Bestimmung Nr. 425/2016 über die Handhabung von in Kròna gehaltenen Vermögenswerten, die besonderen Einschränkungen unterliegen und dessen Änderung, Bestimmung Nr. 518/2016.
Hintergrund
Das Gesetz sieht vor, dass die Verwahrung von in Kròna gehaltenen Vermögenswerte, die besonderen Einschränkungen unterliegen, nicht später als am 1. September 2016 (das Datum) im Namen der jeweiligen Depotstelle an ein Verwaltungskonto der isländischen Zentralbank (Central Bank of Iceland; CBI) übertragen werden müssen.
Gleichzeitig ist die Depotstelle zur Einhaltung der gebotenen Sorgfaltspflichten gemäß Bestimmung Nr. 518/2016 verpflichtet.
Die Depotstelle von Clearstream Banking, LuxCSD, wird die Übertragung durchführen, indem in Kròna gehaltene Offshore-Positionen, die derzeit im Besitz von Kunden von Clearstream Banking sind, in neue von der CBI speziell zu diesem Zweck herausgegebene ISIN-Codes umgewandelt werden. Die Konvertierung und die Erfassung der jeweiligen Offenlegungs- und Einhaltungspflichten werden über eine Kapitalmaßnahme zur Pflichtwandlung abgewickelt.
Umfang der Kapitalmaßnahme zur Pflichtwandlung
Alle Positionen von in Kròna gehaltenen Offshore-Vermögen, wie durch das Gesetz 37/2016 definiert, die am 22. August 2016 um 17:00 Uhr MEZ noch bei Clearstream Banking gehalten werden, mit Ausnahme von Positionen unter IS0000027068 und in XS ISINs, werden ordnungsgemäß umgewandelt. Die Liste der innerhalb von Clearstream Banking betroffenen ISINs, wie sie derzeit von der CBI geführt wird, ist dieser Ankündigung zu Ihrer Information beigefügt und kann weiteren Aktualisierungen unterliegen.
Auswirkungen für Kunden
Kunden, die am 22. August 2016 um 17:00 Uhr MEZ noch eine Position von in Kròna gehaltenen Vermögen bei Clearstream Banking haben, müssen die Umwandlung dieser Positionen instruieren, gemäß den Bedingungen und Fristen, die von Clearstream Banking in den Corporate Action Notifications dargelegt wurden, welche in den nächsten Tagen den betroffenen Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Offenlegungs- und Einhaltungspflicht
Auf Grund der Instruktion und der Angabe der in der Corporate Action Notification gefragten Informationen, einschließlich der Ermittlung des Endbegünstigten des umzuwandelnden Vermögens, wird davon ausgegangen, dass jeder Kunde damit übereinstimmt, dass
- er die Richtlinie der Financial Action Task Force (FATF) zur Transparenz und dem wirtschaftlichen Eigentum, die Empfehlungen der FATF sowie die örtlichen Vorschriften einhält, die der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen;
- er im Besitz ist von Informationen bezüglich des Endbegünstigten und der Herkunft der Gelder, die rechtmäßig sind und mit den FATF-Richtlinien, den FATF-Empfehlungen und den Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung übereinstimmen, die darauf anwendbar sind;
- der Endbegünstigte der Gelder keinen Sanktionen gemäß des Gesetzes über die Umsetzung von Internationalen Sanktionen unterliegt;
Die Positionen von Clearstream Banking werden unabhängig davon konvertiert, ob Kunden, die von der Konvertierung betroffene Positionen halten, diese Pflichten erfüllen. Allerdings haben uns die isländischen Behörden darauf hingewiesen, dass alle Ansprüche jeglicher Art, die mit einer Position oder dem Teil einer Position in Verbindung stehen, für die der Kunde bis zum 22. August 2016 17:00 Uhr MEZ nicht die oben genannten Anforderungen erfüllt hat, ausgesetzt werden.
Nach dem 1. September 2016 müssen Kunden, die ihre ausgesetzten Bezugsrechte wiedererhalten möchten, ihre blockierten Positionen entsprechend den Bestimmungen instruieren, die von Clearstream Banking in den ursprünglichen obligatorischen Kapitalmaßnahmen dargelegt wurden, welche sie zu erhalten hatten, aber für welche sie die Frist verpasst hatten. Vorausgesetzt, dass diese Instruktionen gültig sind entsprechend den Bedingungen in den ursprünglichen Events, wird Clearstream diese auf einer „best effort“-Basis verarbeiten und die Bezugsrechte auf die instruierten Positionen nach Erhalt der Bestätigung durch die isländischen Zentralbank freigeben.
Haftung und Strafen
Die CBI wird alle zukünftigen Ansprüche (z. B. Einkommenserlöse) aussetzen, die durch die Überweisung auf ein eingeschränktes Konto oder in irgendeiner anderen Weise mit Positionen in Verbindung stehen, die nicht gemäß den versandten Benachrichtungen ordnungsgemäß konvertiert und offengelegt wurden. Darüber hinaus behält sich Clearstream Banking das Recht zur Weitergabe der Namen und Details ihrer Kunden vor, die Positionen nicht gemäß den empfangenen Benachrichtungen instruiert oder offengelegt haben.
Darüber hinaus nimmt jeder Kunde von Clearstream Banking hiermit zur Kenntnis und verpflichtet sich dazu, Clearstream Banking schadlos zu halten gegenüber allen Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), Kosten, Strafzahlungen, Verlusten, Schäden, Gerichtsurteilen, Gerichtsverfahren oder anderen Verbindlichkeiten, die dadurch entstanden sind, dass er Clearstream Banking unvollständige, unwahre, irreführende oder ungenaue Informationen zur Verfügung gestellt hat, oder dass er einen Teil seiner Positionen nicht in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Fristen gemäß den eingegangenen Benachrichtigungen instruiert hat.
Abwicklungstätigkeiten von in Kròna gehaltenen Vermögenswerten
Clearstream Banking möchte ihre Kunden darauf hinweisen, dass bis zum 1. September 2016 und bis zum Abschluss der oben genannten Übertragung von Clearstream Banking erlaubte Abwicklungsaktivitäten von in Kròna gehaltenen Offshore-Vermögenswerten, die gemäß dem isländischen Gesetz Nr. 37/2016 künftig eingeschränkt werden, bis dahin unverändert bestehen bleiben.
Abwicklungsinstruktionen von Wertpapieren
| Wertpapier und Instruktionsart | Status | Prozessergebnis und Anmerkungen |
| 1. Inland frei von Zahlung (in Kròna gehaltene Offshore-Wertpapiere) | Nicht erlaubt | Abgelehnt |
| 1b. Übertragung von IS0000027068 zwischen von der CBI eingeschränkten Konten | Erlaubt | Bezeichnung: ART 11.1, IBAN ISxxxxxx21xxxxxxxxxxxxxxxx Die Frist ist um 16:00 Uhr MEZ. |
| 2. Inland gegen Zahlung in ISK (alle Wertpapiere) | Nicht erlaubt | Abgelehnt |
| 3. Intern frei von Zahlung (in Kròna gehaltene Offshore-Wertpapiere) | Nicht erlaubt | Abgelehnt |
| 4. Intern gegen Zahlung in ISK (alle Wertpapiere) | Nicht erlaubt | Abgelehnt |
| 5. Bridge gegen Zahlung in ISK (alle Wertpapiere) | Nicht erlaubt | Abgelehnt |
| 6. Bridge ohne Zahlung (in Kròna gehaltene Offshore-Wertpapiere) | Nicht erlaubt | Mit Ausnahme von internationalen XS-Wertpapieren |
Neben den Abwicklungstätigkeiten gemäß CBIs Einlagenzertifikaten (Certificates of Deposit Instrument; CDs), werden die Devisen der von Kunden bei der CBI in Kròna gehaltenen Offshore-Wertpapiere bald, zum Referenzwechselkurs von 220 ISK/EUR, zur Verfügung stehen. Eine detaillierte Mitteilung über die zugrunde liegenden Bedingungen und Anforderungen folgt in Kürze.
Geldaktivitäten von in Kròna gehaltenen Vermögenswerten
Alle Zahlungsanweisungen zu Clearstream Banking werden automatisch in CDs der CBI zur von der CBI vorgegebenen Rate konvertiert. Die daraus resultierenden Wertpapierpositionen werden am gleichen Tag auf das Kundenkonto gutgeschrieben. Kunden müssen hierbei keine Maßnahmen ergreifen.
ISK-Geldaufträge
| Wertpapier und Instruktionsart | Status | Prozessergebnis und Anmerkungen |
| 1. Von Clearstream Banking abgehende Lieferung von ISK | Nicht erlaubt | Abgelehnt (kein ISK Saldo bei Clearstream) |
| 2. Erhalt von ISK in Clearstream (einschließlich Einkommenserlöse) | Erlaubt | Automatisch in CBI CDs umgewandelt |
| Die Frist ist um 16:00 Uhr MEZ. | ||
| 3. Transfer von ISK innerhalb von Clearstream | Nicht erlaubt | Abgelehnt |
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.