Clearstream Banking1 möchte Kunden darüber informieren, dass mit Wirkung zum
17. Oktober 2016
Kunden chinesische Wertpapiere, die am China Interbank Bond Market (CIBM) notiert sind, über den neuen chinesischen Anleihen-Link von Clearstream Banking abwickeln und verwahren können. Kunden haben ohne Kontingenteinschränkungen Zugriff auf den drittgrößten Anleihenmarkt der Welt. Über den lokalen Abwicklungsagenten von Clearstream Banking ist Clearstream Banking ihren Kunden bei der Registrierung bei der People's Bank of China (PBOC) und bei der Eröffnung eines direkten Kontos bei der Aufsichtsbehörde und Clearingstellen vor Ort behilflich.
Seit Juli 2015 hat die chinesische Regierung den Zugriff auf den CIBM für ausländische Investoren vereinfacht und Anfang dieses Jahres die Gruppe der möglichen Anleger erweitert. Derzeit gibt es zwei Arten von zugelassenen Anlegern: den Anlegertyp Zentralbank2 und den Anlegertyp Ausländisches Institut3. Diese Maßnahme ist ein weiterer Schritt, den chinesischen Anleihenmarkt für ausländische Investoren zu öffnen. Dies erfolgt im Zuge der Bestrebungen der chinesischen Regierung, den Renminbi als internationale Währung zu etablieren und den Finanzmarkt zu liberalisieren.
Die Einführung des chinesischen Anleihen-Link von Clearstream Banking erfolgt zeitgleich mit der offiziellen Integration des RMB in die Sonderziehungsrechte (Special Drawing Rights; SDR) des IWF bezüglich des Leitwährungskorbs und findet im Rahmen von Clearstream Bankings kontinuierlichem Engagement statt, unseren internationalen Kunden einen verbesserten Zugang zum chinesischen Markt zu garantieren. Kunden werden von der Verwahr- und Anbindungsinfrastruktur unseres ICSDs sowie unserem Standardportfolio an Mehrwertdiensten profitieren, darunter Kapitalmaßnahmenverarbeitung und Reporting. Diese Initiative ist eine weitere Ergänzung unserer existierenden Dienstleistungen für chinesische A-Aktien (über Shanghai-Hong Kong Stock Connect) und B-Aktien, die an den Börsen auf dem Festland notiert werden.
Auswirkungen auf Kunden
Um am CIBM teilzunehmen, müssen Kunden folgende Konten eröffnen:
- Ein neues Clearstream Banking Konto
- Ein Basiskonto (falls zutreffend) und ein Sonderkonto bei der People's Bank of China (PBOC)
- Ein Konto bei Shanghai Clearing House (SCH)
- Ein Konto bei der China Central Depository & Clearing Co., Ltd (CDCC) und
- Ein Konto bei China Foreign Exchange Trade; CFETS
Clearstream Banking ist alleinige Anlaufstelle und unterstützt Kunden bei der Kontoeröffnung4.
Folgende Fristen bestehen für Abwicklungsinstruktionen gegen Zahlung:
Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ)
Instruktion | Frist ab dem 17. Oktober 2016 |
Aus-/Einlieferungen gegen Zahlung | 07:55 Uhr SD |
Chinesische Standardzeit (CST)
Instruktion | Frist ab dem 17. Oktober 2016 |
Aus-/Einlieferungen gegen Zahlung | 13:55 Uhr SD |
Für das CIBM-Geldkonto gelten folgende Instruktionsfristen:
Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ)
Instruktion | Frist ab dem 17. Oktober 2016 |
Vorankündigung für Barmittel5/Rückführung | 03:30 Uhr SD |
Chinesische Standardzeit (CST)
Instruktion | Frist ab dem 17. Oktober 2016 |
Vorankündigung für Barmittel5/Rückführung | 09:30 Uhr SD |
Weitere Informationen
Der Creation Link Guide – China und zugehörige Dokumente werden entsprechend aktualisiert.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.
2. Ausländische Zentralbanken, Währungsbehörden, internationale Finanzorganisationen und Staatsfonds.
3. Handelsbanken, Versicherungsgesellschaften, Wertpapierfirmen, Fondsverwaltungsgesellschaften und andere Vermögensverwaltungseinrichtungen;
Anlageprodukte, die von den vorgenannten Institutionen legal aufgelegt wurden;
Andere mittel- und langfristige institutionelle Anleger, wie Pensionsfonds, Wohltätigkeitsfonds, Stiftungsfonds usw.
4. Die Konten werden gesondert und im Namen des Endbegünstigten eröffnet.
5. Kunden müssen sicherstellen, dass die Onshore-Fonds in RMB vor 08:00 Uhr CEST/14:00 Uhr CST im chinesischen Onshore-Konto eingehen.