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Island: Nächste Schritte bei der Liberalisierung von Kapitalkontrollen – Neue Auswirkungen auf Wertpapierabwicklung, Barmittel und Hinterlegungsbescheinigungen der isländischen Zentralbank

Settlement | Iceland

Reference

Code
A16156
Service level
CBL
Last Updated
24.10.2016
This page contains Governing Information.

Ergänzend zu unserer Kundenmitteilungen A16086 vom 14. Juni 2016 und A16114, die erstmals am 4. August 2016 veröffentlich und am 9. September 2016 aktualisiert wurde, möchte Clearstream Banking1 ihre Kunden über die Auswirkungen der progressiven Liberalisierung von Kapitalkontrollen informieren, die derzeit in Island hinsichtlich Offshore-Vermögenswerten in Isländischer Krone durchgeführt werden.

Hintergrund

Am 21. Mai 2016 verabschiedete das isländische Parlament ein Gesetz zur Behandlung von Vermögenswerten mit einem Nennwert in Isländischer Krone, die besonderen Beschränkungen unterliegen. Das Gesetz Nr. 37/2016 regelt die Behandlung von Vermögenswerten mit einem Nennwert in Isländischer Krone, die besonderen Beschränkungen unterliegen. Das Gesetz legt die wichtigsten Maßnahmen fest, die die Behörden dazu befähigen, die getrennte Führung von Offshore-Vermögenswerten in Isländischer Krone progressiv durchzuführen, und um den Markt auf die Aufhebung der Kapitalkontrolle vorzubereiten.

Die Auktion, welche am am 21. Juni 2016 von der isländischen Zentralbank durchgeführt wurde, und der umgesetzte Übertrag der restlichen Offshore-Vermögenswerte auf Konten, die per 1. September 2016 besonderen Beschränkungen unterliegen, stellten beide entscheidende Elemente dieses Trennungsprozesses dar.

Während der letzten Monate hat Clearstream Banking laufend Gespräche geführt und eng mit der isländischen Zentralbank zusammengearbeitet, um die Interessen und Vermögenswerte der Kunden bestmöglich zu wahren. Trotz dieser Bemühungen waren Geld- und Abwicklungsaktivitäten am isländischen Markt stark betroffen und unterlagen ständigen Änderungen und Anpassungen.

Clearstream Banking möchte hiermit ihren Kunden konsolidierte neue Informationen über die Abwicklungsaktivitäten geben.

ISK-Barmittel

Geldübertragung

Seit 13. Juni 2016 werden ISK Geldguthaben in Hinterlegungsbescheinigung (ISIN IS0000027068), auch bekannt als CBI2016 bzw. CDs, die von der isländischen Zentralbank zum Zwecke der oben beschriebenen, getrennten Führung herausgegeben wurden, umgewandelt. Als direkte Konsequenz und bis auf Weiteres werden ISK-Geldaus- und -einlieferungen sowie Abwicklungen gegen Zahlung in ISK nicht mehr akzeptiert. Diese Instruktionen werden gesperrt.

Kunden von Clearstream Banking können jedoch weiterhin ISK-Barmittel auf ihr Konto bei Clearstream Banking mithilfe von CBI2016 übertragen.

Aufgrund des außergewöhnlichen Verfahrens, das durch solche Überträge erforderlich gemacht wird, werden Kunden von Clearstream Banking, die ISK-Barmittel in Form von CBI2016 überweisen möchten, aufgefordert, ihre Vorankündigungsinstruktionen für Barmittel im Standardformat bis spätestens 15:00 Uhr MEZ einzusenden. Die Gutschrift der CBI2016 auf die Kundenkonten wird auf „Best-Effort“-Basis bearbeitet und per MT544-Nachricht bestätigt.

Barerträgnisse

Ebenso wird die Einlieferung von ISK-Barmitteln aus Erträgnissen aus Offshore-Wertpapieren in Isländischer Krone systematisch in CBI2016 umgewandelt und berechtigten Kunden auf „Best-Effort“-Basis gutgeschrieben.

Statuszusammenfassung der aktuellen Geldaktivitäten

Art der Geldaufträge

Status

Prozessergebnis und Anmerkungen

1. Auslieferung der ISK

Nicht erlaubt

Abgelehnt

2. Einlieferung der ISK

Erlaubt

Systematische Umwandlung in CBI2016
Textfeld: Bitte in CBI2016 umwandeln

Annahmefrist: 15:00 Uhr MEZ

2bis. Einlieferung von ISK-Erträgnissen

 

Systematische Umwandlung in CBI2016
Auf „Best-Effort“-Basis

3. Übertrag der ISK innerhalb CBL

Nicht erlaubt

Abgelehnt

Offshore-Wertpapiere in Isländischer Krone

Trotz der signifikanten Beschränkungen für isländische Abwicklungsaktivitäten gibt es eine beschränkte Anzahl von Instruktionen, die durch das Gesetz Nr. 37/2016 zugelassen sind, vorausgesetzt, dass bestimmte im Folgenden beschriebene Bedingungen erfüllt sind.

Clearstream Banking möchte betonen, dass die Abwicklung dieser zugelassenen Transaktionen bestimmte Verfahren und manuelle Prozesse erforderlich macht. In Folge dessen muss mit längeren Bearbeitungszeiten und verschiedenen Abwicklungszyklen gerechnet werden.

Clearstream Banking unterstützt ihre Kunden auf „Best-Effort“-Basis, übernimmt jedoch keine Haftung für etwaige Verzögerungen bei der Instruktionsbearbeitung.

CBI2016 – IS0000027068

Durch die isländische Zentralbank emittierte Hinterlegungsbescheinigungen, CBI2016, sind für Ein- und Auslieferungsinstruktionen frei von Zahlung zugelassen, wenn bestimmte formelle Bedingungen erfüllt werden.

Bis zum 25. Oktober 2016, 10:00 Uhr MESZ sind CBI2016-Wertpapiere für den Devisenhandel bei der isländischen Zentralbank zugelassen. Kunden, die an Devisentransaktionen zu einem Festpreis mit der isländischen Zentralbank interessiert sind, werden gebeten gemäß den Fristen und Bestimmungen zu instruieren. Dazu gehören auch alle relevanten Offenlegungs- und Konformitätspflichten, die in der Meldung der freiwilligen Kaufmaßnahme beschrieben sind, welche gemäß Corp ID AC5674960 ausgegeben wurde.

Offshore-Wertpapiere in Isländischer Krone, die auf eingeschränkten Konten gehalten werden (auch als TEMP ISINs bekannt)

Transaktionen gegen Zahlung

Gemäß dem Gesetz ist die Abwicklung von Offshore-Wertpapieren in Isländischer Krone gegen ISK erlaubt, wenn die Verkaufserlöse auf Konten verwahrt werden, die bestimmten Beschränkungen unterliegen.

Aus diesem Grunde sind inländische Auslieferungen gegen Zahlung in ISK auf TEMP ISINs für Kunden von Clearstream Banking möglich, wenn „ART 5 37 2016“ im Textfeld angegeben wird, und wenn die Instruktion bis 15:00 Uhr MEZ am SD eingeht. Die Verkaufserlöse werden in CBI2016 umgewandelt und dem Kundenkonto auf „Best-Effort“-Basis gutgeschrieben.

Inländische Überträge frei von Zahlung

Die nachfolgend aufgeführten Überträge frei von Zahlung sind für Kunden von Clearstream Banking möglich, wenn die Instruktion am SD bis 15:00 Uhr MEZ eingeht, und die Pflichtfelder folgende Angaben enthalten:

  • Überträge zwischen eingeschränkten Konten, ohne Änderung des Begünstigten (Textfeld: „ART 11 37 2016“ sowie die Nummer des beschränkten Eingangskontos)
  • Übertrag von CBI2016 zwischen Konten, die bestimmten Beschränkungen unterliegen (Textfeld: „ART 11.1“ bzw. IBAN ISxxxxxx21xxxxxxxxxxxxxxxx des Eingangskontos für eingeschränkte Wertpapiere oder CBI2016 TRANSFER).

Interne Überträge frei von Zahlung

Kunden von Clearstream Banking können frei von Zahlung gegen Kontrahenten von Clearstream Banking abwickeln. Kunden von Clearstream Banking, die ihre Offshore-Wertpapiere in Isländischer Krone verkaufen wollen, um die Verkaufserlöse in den Devisenhandel der isländischen Zentralbank einfließen zu lassen, können dies durch Transaktionen frei von Zahlung erwirken, wobei sowohl Auslieferungs- als auch Einlieferungsinstruktionen die folgenden Angaben in den entsprechenden Textfeldern enthalten müssen:

  • ART 5 37 2016
  • BIC des Delivering/Receiving Agent von CBI2016
  • Vereinbarter Gegenwert mit Nominalbetrag von CBI2016

Die Liste der für oben genannte Transaktionen zugelassene ISINs sind dieser Kundenmitteilung beigefügt und können weiteren Aktualisierungen unterliegen.

XS ISINs mit Nennwert in ISK

Die Abwicklung gegen Zahlung in ISK im Allgemeinen sowie die Abwicklung über Bridge sind nicht erlaubt. 

Statuszusammenfassung der Wertpapierabwicklungsaktivität

Wertpapierinstruktionsart

Status

Prozessergebnis und Anmerkungen

1. Inländisch frei von Zahlung

Nicht erlaubt

Gesperrt – Ausnahmen liegen vor

2. Inländisch gegen ISK-Zahlung

Nicht erlaubt

Gesperrt – Ausnahmen liegen vor

3. Intern frei von Zahlung

Nicht erlaubt

Gesperrt – Ausnahmen liegen vor

4. Intern gegen ISK-Zahlung

Nicht erlaubt

Abgelehnt

5. Bridge gegen jegliche Zahlung

Nicht erlaubt

Abgelehnt

6. Bridge frei von Zahlung

Nicht erlaubt

Abgelehnt

Ausnahmen genehmigt

Status

Formatanforderungen

1a. Übertrag frei von Zahlung von IS0000027068 zwischen Konten, die bestimmten Beschränkungen unterliegen

Erlaubt

Standard MT540/542 oder COL-Äquivalent
Textfeld (eine der folgenden Angaben):

  • ART 11.1, IBAN ISxxxxxx21xxxxxxxxxxxxxxxx
  • Eingangskonto für eingeschränkte Wertpapiere
  • CBI2016 ÜBERTRAG

Annahmefrist: 15:00 Uhr MEZ

1b. Übertrag frei von Zahlung zwischen Konten, die bestimmten Beschränkungen unterliegen, ohne Änderung des Begünstigten (NCBO)2

Erlaubt

Standard MT540/542 oder COL-Äquivalent
Textfeld (alle folgenden Angaben):

  • ART 11 37 2016
  • Eingangskonto für eingeschränkte Wertpapiere

Annahmefrist: 15:00 Uhr MEZ

2a. Inländisch gegen Zahlungseingänge für die Teilnahme am CBI-Devisenhandel zum Kurs von 220 ISK/EUR

Erlaubt

Standard MT543 oder COL-Äquivalent
Bezeichnung: ART 5 37 2016

Annahmefrist: 15:00 Uhr MEZ

Der Gegenwert der ISK-Barmittel wird systematisch in CBI2016 umgewandelt und auf „Best-Effort“-Basis gutgeschrieben.

3a. Intern frei von Zahlung im vereinbarten Gegenwert in IS0000027068

Erlaubt

Standard MT540/542 oder COL-Äquivalent
Textfeld (alle folgenden Angaben):

  • ART 5 37 2016
  • BIC des Delivering/Receiving Agent von CBI2016 beim Verkauf/Kauf
  • Vereinbarter Gegenwert in NOM AMT von IS0000027068

Annahmefrist: 15:00 Uhr MEZ

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie beim Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.
2. Solche Überträge zwischen Depotstellen können grenzüberschreitende Kapitalbewegungen zur Folge haben, die gegen das Gesetz Nr 87/1992 zum Devisenhandel verstoßen. Die CBI kann über Ausnahmen von den Beschränkungen gemäß dem Gesetz zum Devisenhandel, cf. Artikel 7 des zuvor genannten Gesetzes beschließen. Informationen zum Ausnahmeverfahren finden Sie auf der Website der Zentralbank oder können per E-Mail unter gjaldeyrismal@sedlabanki.is angefordert werden.

ZIP
List of Temporary ISINs
05.12.2018
8332 KB