Spanien: Erste Phase der Marktreform: Ende der vorübergehenden Unterstützung für beidseitige Ancillary-Transaktionen
Mit Wirkung zum
22. Januar 2017
wird die vorübergehende Unterstützung für beidseitige Ancillary-Transaktionen wie in der Kundenmitteilung A16064 vom 29. April 2016 beschrieben, eingestellt.
Hintergrundinformationen
Im Mai 2016 führte die erste Phase der spanischen Marktreform eine neue Transaktionsart namens „Ancillary“-Handel ein. Die bilaterale Ancillary-Methode wird verwendet, wenn der finanzielle Intermediär (Broker), der den Auftrag abwickelt, die Angaben der letzten Verteilung zwischen den Besitzern nicht kennt, für welche dieser Brokerage-Dienste leistet.
Wie in der Kundenmitteilung A16064 beschrieben, gelten für bilaterale „Ancillary“-Transaktionen bestimmte Formate. Sofern die Felder :95P::DEAG/REAG und :97A::SAFE bzw. :70E::SPRO//AOUX nicht ordnungsgemäß formatiert wurden, wird die Ancillary-Instruktion stattdessen als eine „Traspaso“-Transaktion verarbeitet.
Im Gegensatz zu „Ancillary“-Transaktionen gilt „Traspaso“ nicht als ein Handel am Markt, sondern nur als eine Einlieferung bzw. Auslieferung von einer Verwahrstelle zur anderen. „Traspaso“-Transaktionen können nur ohne Änderung des Endbegünstigten abgewickelt werden. Falls sich der Endbegünstigte ändert, ist ein Umschreibungsverfahren (Put-through) notwendig.
Um Kunden von Clearstream Banking1 während der Einführung dieser Änderungen zu unterstützen, hat der Agent von Clearstream Banking alle als „Traspaso“ eingehenden Transaktionen in „Ancillary“ umgewandelt, wenn diese einen Special Financial Intermediary (SFI) involvierten, der als zu Brokern zugehörig, welche Transaktionen über ein finanzielles Intermediär-Konto, d. h. über eine Ancillary-Transaktion abwickeln, bezeichnet werden könnte. Dieses Verfahren war als temporär gedacht und sollte Kunden während der Übergangsphase 1 der Marktreform unterstützen.
Liste der BICs/NIFs, die als Eigentum des Brokers identifiziert wurden und über „Ancillary“-Transaktionen abgewickelt wurden:
- ISNTGB2LXXX
- SBILGB2LXXX
- BARCGB33XXX
- ROYCGB22XXX
- DEUTGB22EEQ
- DEUTDEFFXXX
- NWSCUS33XXX
- SOGEHR22XXX
- JBBRFRPPXXX
- NEFOSESSXXX
- PAREFRPPXXX
- BBVAESMMXXX
- A48265169
- A79204319
Auswirkungen auf Kunden
Ab dem 22. Januar 2017 wird die oben beschriebene Korrektur von „Traspaso“-Instruktionen in „Ancillary“-Instruktionen nicht mehr unterstützt.
Kunden von Clearstream Banking, deren finanzieller Intermediär sich für die Ausführung der Transaktionen als eine „Ancillary“-Transaktionsart entscheidet, müssen durch eine der folgenden Optionen entsprechend instruieren und anweisen, dass es sich bei bei dem Handel um eine „Ancillary“-Transaktion handelt:
Option 1:
:95P::DEAG//REAG - BIC des Kontrahenten
:97A::SAFE// - 35-stelliges Konto des Finanzintermediärs (Broker)
Option 2:
:70E::SPRO//OAUX
Trifft keine dieser beiden Optionen zu, behandelt der Markt die Transaktion als „Traspaso“.
Clearstream Banking möchte hervorheben, dass beide Kontrahenten ihre Instruktionsformate („Ancillary“ oder „Traspaso“) aufeinander abstimmen müssen, andernfalls wird die Instruktion nicht abgewickelt. Um Abwicklungsverzögerungen zu vermeiden, empfiehlt Clearstream Banking Kunden dringend, sich mit ihren entsprechenden Kontrahenten bezüglich der zu instruierenden Transaktionsart abzustimmen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie von Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden von Clearstream Banking Frankfurt (CBF), die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.