ESES-Märkte: Feststellung der Abwicklungsparteien in T2S – Migration und Umstellung – Aktualisierung
Diese bereits am 29. März 2017 veröffentlichte Kundenmitteilung wurde aktualisiert und das Wirksamkeitsdatum geändert.
Ergänzend zur Kundenmitteilung A17024 möchte Clearstream Banking1 ihre Kunden erinnern, dass mit Wirkung zum
Montag, 10. April 2017
die Verwendung des Data Source Scheme (DSS) in Creation via SWIFT und Xact File Transfer :95R::DEAG oder :95R::REAG, Xact Web Portal Delivering bzw. Receiving Settlement Parties sowie CreationOnline Delivering Agent bzw. Receiving Agent nicht weiter von Clearstream Banking akzeptiert wird, um den Kontrahenten in T2S festzustellen.
Einzelheiten zur Migration und Umstellung
Freigegebene gematchte und nicht gematchte Instruktionen mit einem gewünschten Abwicklungsdatum (SD) bis einschließlich 7. April 2017 werden automatisch von BP2S vom DSS in den BIC11-Kontrahentencode konvertiert.
Offene Instruktionen, die noch den DSS enthalten und bis einschließlich Freitag, 7. April bei Clearstream Banking eingehen, jedoch noch nicht an BP2S freigegeben wurden, werden von Clearstream Banking am Freitag, 7. März 2017 um 18:00 Uhr storniert.
Kunden müssen erneut im korrekten Format ohne DSS instruieren, um eine Abwicklungsverzögerung zu vermeiden.
Vor-gematchte Instruktionen, die noch den DSS enthalten, müssen von beiden Kontrahenten storniert werden. Außerdem werden Kunden gebeten, erneut zu instruieren, sobald die beidseitige Stornierung wirksam ist.
Alle T2S-zugelassenen Transaktionen, die ab Montag, 10. April 2017 an Clearstream Banking freigegeben werden und bei denen Kontrahenten in T2S anhand des lokalen Bankcodes (DSS) anstatt der gültigen BIC11 identifiziert werden, werden von Clearstream Banking abgelehnt.
Kunden werden gebeten, neu zu instruieren, um die Akzeptanz bei Clearstream Banking und das Matching in T2S sicherzustellen, indem die BIC11 des ESES-Teilnehmers in deren Abwicklungsinstruktion an Clearstream Banking angegeben wird.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über die Verfahren erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.