Island: Verlängertes Kaufangebot für Offshore-Krónur durch die isländische Zentralbank

24.05.2017

Ergänzend zu unserem Market Flash M17018 vom 8. Mai 2017 möchte Clearstream Banking1 ihre Kunden informieren, dass vom

24. Mai 2017 bis 13. Juni 2017, 16:00 Uhr MESZ

Clearstream Banking1 ihre Kunden beim Kauf von Offshore-Vermögenswerten in Isländischer Krone über die isländische Zentralbank (CBI) zu einem festgelegten Wechselkurs, wie in Gesetz Nr. 37/2016 „Act on the Treatment of Króna-Denominated Assets Subject to Special Restrictions“ (Gesetz über die Behandlung von Vermögenswerten mit einem Nennwert in Isländischer Krone, die besonderen Beschränkungen unterliegen) zur Handhabung von Vermögenswerten mit einem Nennwert in Isländischer Krone, die besonderen Beschränkungen unterliegen („das Gesetz“), definiert, unterstützen wird.

Hintergrund

Am 12. März 2017 bot die isländische Zentralbank Offshore-Vermögenswerte in Isländischer Krone gemäß dem Gesetz zu einem Wechselkurs von 137,5 ISK pro EUR („das Angebot“) zum Rückkauf an. Darüber hinaus hat CBI das Angebot für Besitzer von Offshore-Krónur verlängert, die nicht an der Transaktion vom 12. März 2017 teilnahmen. Am 4. April 2017 wiederholte CBI diese Einladung zur Teilnahme mit einer neuen Frist bis Freitag, den 28 April 2017. Aus Gründen von Markteinschränkungen konnte Clearstream Banking bei diesen Kapitalmaßnahmen nicht als Intermediär agieren.

Am 5. Mai 2017 hat die isländische Zentralbank die Teilnahmefrist des Angebots bis 15. Juni 2017, 12:00 Uhr MESZ verlängert und mit Clearstream Banking und der Euroclear Bank eine Vereinbarung getroffen, dass beide ICSDs als Intermediär von CBI handeln können.

Auswirkungen auf Kunden

Clearstream Banking wird das Kaufangebot von CBI über eine freiwillige Kaufmaßnahme abwickeln. Betroffene Kunden werden über die Kapitalmaßnahme zu gegebener Zeit benachrichtigt.

Umfang der freiwilligen Kaufmaßnahme

Die bei der CBI-Auktion zugelassenen Vermögenswerte sind Offshore-Vermögenswerte in Isländischer Krone, wie im „Gesetz“ festgelegt, und die in Form von durch das isländische Finanzministerium emittierten bzw. staatlich verbürgten effektiven Stücken, Aktien und Anleihen gehalten werden, sowie Hinterlegungsbescheinigungen der Zentralbank (CBI2016) (ISIN IS0000027068). Eine ausführliche Liste der zugelassenen Vermögenswerte finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CBI und über den bei dieser Kundenmitteilung nachfolgend aufgeführten Link.

Alle Kunden von Clearstream Banking, die zugelassene Offshore-Vermögenswerte in Isländischer Krone halten, sind für die Teilnahme am CBI-Kaufangebot bis zur verfügbaren Saldogrenze qualifiziert2.

Die Offshore-Vermögenswerte in Isländischer Krone werden am Abwicklungstag zum höchsten Gebot zum Geschäftsschluss am 10. März 2017 gehandelt, und zwar zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CBI am 19. Mai 2017, zzgl. aufgelaufener Zinsen und inflationsbereinigt.

Clearstream Banking möchte ihre Kunden informieren, dass zu diesem Zeitpunkt alle möglichen Erträgnisse aus bei Clearstream Banking gehaltenen Offshore-Wertpapierbeständen in Isländischer Krone, weiterhin automatisch in Hinterlegungsbescheinigungen der isländischen Zentralbank zu deren Kurs konvertiert werden. Die daraus resultierenden Wertpapierpositionen werden im bestmöglichen Zeitrahmen dem Kundenkonto gutgeschrieben.
Des Weiteren werden Kunden von Clearstream Banking, die für die Teilnahme am „Angebot“ ihre Offshore-Bargeldbestände in Isländischer Krone übertragen möchten, gebeten, Clearstream Banking Client Services bzw. ihren Relationship Officer zu kontaktieren, um die Überträge zu veranlassen.

Teilnahme bei Devisentransaktionen der isländischen Zentralbank

Kunden, die an Devisentransaktionen zu einem Festpreis mit der isländischen Zentralbank interessiert sind, werden gebeten, gemäß den Fristen und Bedingungen, die in der Meldung der freiwilligen Kaufmaßnahme beschrieben sind und den betroffenen Kunden rechtzeitig zugehen.

Akzeptierte Angebote werden bis spätestens 30. Juni 2017 gemäß dem Verkaufsangebot des Kunden in Euro umgetauscht.
Offshore-Vermögenswerte in Isländischer Krone, die nicht erfolgreich bzw. überhaupt nicht eingereicht werden, unterliegen weiterhin den aktuellen Beschränkungen der Kapitalkontrolle.

Zeitrahmen

Das Devisenangebot der isländischen Zentralbank ist bis 15. Juni 2017, 12:00 Uhr MESZ gültig. Um Kundeninstruktionen ordnungsgemäß und gemäß den Marktanforderungen zu verarbeiten, müssen Kunden von Clearstream Banking ihre Teilnahmeinstruktionen baldmöglichst und spätestens bis 13. Juni 2017, 16:00 MESZ einreichen.
Clearstream Banking übernimmt keine Haftung, falls die Instruktionen aufgrund falscher, verspäteter oder ungültiger Dokumente oder im Falle einer Systemstörung nicht rechtzeitig ausgeführt werden können.

Offenlegungs- und Einhaltungspflicht

Belastete Salden sind für „das Angebot“ nicht zugelassen. Kunden mit belasteten Salden von Offshore-Konten in Isländischer Krone, die auf eine fehlende Offenlegung vergangener Kapitalmaßnahmen mit Referenz 0000000353382315 zurückzuführen sind, müssen zuerst ihr Offenlegungsdokument gemäß dem für diese Kapitalmaßnahme geltenden Verfahren einreichen. Nach Validierung und Bearbeitung der eingereichten Offenlegung wird Clearstream Banking die belasteten Positionen freigeben. Nur dann werden letztere für das CBI-Kaufangebot zugelassen.

Aufgrund der Instruktion und der Angabe der in der Corporate Action Notification erfragten Informationen, einschließlich der Benennung des Endbegünstigten des der freiwilligen Kaufmaßnahme unterliegenden Vermögens, wird außerdem davon ausgegangen, dass jeder Kunde zusichert, dass

  • er die Richtlinie der Financial Action Task Force („FATF“) zur Transparenz und dem wirtschaftlichen Eigentum, die Empfehlungen der FATF sowie die örtlichen Vorschriften einhält, die der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen;
  • er im Besitz von Informationen hinsichtlich der durch KYC/Due Diligence geforderten Nachweisdokumente bezüglich des Endbegünstigten und der Herkunft der Gelder ist, die rechtmäßig sind und mit den FATF-Richtlinien, den FATF-Empfehlungen und den Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung übereinstimmen, die darauf anwendbar sind; und dass er Clearstream Banking die Informationen auf Verlangen und spätestens innerhalb drei Geschäftstagen zukommen lässt; • der Endbegünstigte der Fonds keinen Sanktionen gemäß dem Gesetz über die Umsetzung von internationalen Sanktionen (insbesondere in Bezug auf die Sanktionen durch die Europäische Union („EU“), die Vereinten Nationen („UN“), das britischen Finanz- und Wirtschaftsministerium (Her Majesty’s Treasury), die Währungsbehörde von Singapur (The Monetary Authority of Singapore, „MAS“) und die Vereinigten Staaten (die „Sanktionen“)) unterliegt;
  • er eine Due Diligence-Analyse gemäß der isländischen Zentralbank durchgeführt hat.

Teilnahmegebühren

Clearstream Banking wird ferner die Standard-Abwicklungsgebühren gemäß der Gebührentabelle berechnen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie beim Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.

2. Bitte beachten Sie den Abschnitt „Compliance and Disclosure duty“.