Announcement

Clearstream Banking führt FISN-Codes ein – Aktualisierung

Settlement | Custody

Reference

Code
A17136
Service level
CBL
Last Updated
21.06.2018

Hinweis: Diese Kundenmitteilung, die ursprünglich am 9. Oktober 2017 veröffentlicht und am 5. April 2018 und 10. April 2018 aktualisiert wurde, wurde geändert, um Informationen zum Reporting des Financial Instrument Short Name (FISN) Code für Kunden zu klären.

Clearstream Banking1 hat am 11. Dezember 2017 FISN-Codes (in Folge der neuen Norm ISO 18774:2015) eingeführt, um den Empfehlungen der Association of National Numbering Agencies (ANNA) zu entsprechen, die einen globalen Einführungstermin für die Umsetzung der FISN-Standards für alle National Numbering Agencies festlegen. FISN-Codes werden ab

12. Mai 2018

über CreationOnline unter “Reference Data/Financial Instruments/General Information” und über das Xact Web Portal unter “Financial Instruments Query” verfügbar sein.

Clearstream Banking2 in ihrer Funktion als National Numbering Agency (NNA) in Luxemburg weist ISINs die von Clearstream Banking erzeugten FISN-Codes mit Präfix LU und XS zu.

Ab dem 11. Dezember 2017 werden FISN-Codes für bestehende Wertpapiere und neu ausgegebene Wertpapiere entsprechend der neuen Norm zugewiesen.

Die von Clearstream Banking erstellten FISN-Codes sind für Kunden über CreationOnline unter "CS Financial Instruments" und über das Xact Web Portal unter "Financial Instruments Query" sichtbar.

Die Verfügbarkeit der FISN-Codes über die "Codelist - Securities Database" wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Hintergrund

Die meisten Finanzinstitute verwenden einen internen Kurznamen, um ein Finanzinstrument für das Reporting, den Handel, die Kontoauszüge usw. zu beschreiben oder zu identifizieren. Die neue Norm für den Financial Instrument Short Name (ISO 18774) liefert einen konsistenten und einheitlichen Ansatz für die Standardisierung von Kurznamen und Beschreibungen für Finanzinstrumente. Der FISN-Code ist Teil der Informationen zu Referenzdaten von T2S und wird in verschiedenen Regulierungsvorschriften, wie beispielsweise den MiFID II- und MiFIR-Vorschriften, angegeben.

Die Zuweisung der FISN-Codes zusammen mit den ISIN- und CFI-Codes unterliegt der Verantwortung der National Numbering Agencies. Die FISN-Normen werden gemäß ISO definiert, die Zuweisungsregeln hingegen von ANNA anhand entsprechender Richtlinien.

Die wichtigsten Wertpapierinformationen wie ISIN, CFI und FISN-Codes von verschiedenen NNAs (auch von Clearstream Banking) sind auf der ANNA-Website über dem neuen "free ISIN lookup service" verfügbar. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.anna-web.org.

Grundprinzipien

Der FISN-Code besteht aus höchstens 35 Zeichen und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Name des Emittenten mit maximal 15 alphanumerischen Zeichen3
  • ein Schrägstrich „/“ als Trennzeichen zwischen dem Namen des Emittenten und der Beschreibung des Instruments
  • eine Beschreibung des Instruments mit einer maximalen Länge von 19 alphanumerischen Zeichen, wobei die verfügbare Länge des Emittenten-Namens vollständig ausgenutzt wurde.

Beispiel für eine FISN für eine von AGROKOR D.D. ausgegebene Schuldverschreibung:
AGROKOR/9.875 BD 20190501 144A
Falls die zur Generierung des FISN-Codes erforderlichen Informationen nicht bekannt, nicht verfügbar oder nicht anwendbar sind, wird der Wert nicht zugewiesen. Er wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt.
Weitere Informationen zu ANNA und FISN-Normen entnehmen Sie bitte den externen Links.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Servicesoder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.

2. Clearstream Banking und Euroclear Bank übernehmen gemeinsam die Rolle der NNA für ISINs mit XS-Präfix. Die Einführung der FISN-Normen für von Euroclear Bank zugewiesene ISINs mit XS-Präfix unterliegen einem von Euroclear Bank festgelegten Plan.

3. Eine Ausnahme bilden kollektive Anlageninstrumente (Collective Investment Vehicles; CIVs) und Derivate, für die der Emittenten-Kurzname über 15 alphanumerische Zeichen hinaus auf die maximale Länge des FISN verlängert werden kann.