Die thailändische Clearingstelle (TCH) hat mit der Genehmigung der thailändischen Börsenaufsichtsbehörde (SEC) ihre Bestimmungen überarbeitet und eine Regelung für schwebende Lieferungsinstruktionen eingeführt, und zwar mit Wirkung zum
6. November 2017
Hintergrund
Die TCH führt eine Regelung für schwebende Lieferungsinstruktionen ein mit dem Ziel Ablehnungen von auszuliefernden notierten Wertpapieren besser zu managen, um mit den internationalen Standards, nämlich den Bestimmungen zur Finanzmarktinfrastruktur (Principles of Financial Market Infrastructures; PFMI), konform zu sein. Außerdem bereitet sich TCH für die Verkürzung des Abwicklungszyklus von T+3 auf T+2 im ersten Quartal 2018 vor.
Wird eine schwebende Lieferungsinstruktion festgesetzt, wenn ein Wertpapierunternehmen nicht genügend Wertpapiere für die Auslieferung an TCH hat und die Leerverkaufsbestände nicht durch TCHs obligatorische Wertpapierleihe (securities borrowing and lending; SBL) im Buy-in am T+4 (SD+1) gedeckt werden können, ist folgendes der Fall:
Abwicklungstransaktion und Bestätigung
- Marktteilnehmer und Kunden der Marktteilnehmer, die von der TCH oder der thailändischen Wertpapierverwahrstelle (TSD) als der Empfänger der zu beliefernden Wertpapiere identifiziert werden, erhalten die Übersicht der gehaltenen Bestände, die die schwebenden Instruktionen zu Positionen kennzeichnet. Der Empfänger der zu beliefernden Wertpapiere zahlt den Gesamtbetrag.
- Der Position der als schwebend gekennzeichneten Instruktionen, ist innerhalb des Netto-Clearings normal handelbar und auslieferbar.
- Es wird eine Abwicklungsbestätigung mit der Gesamtmenge gesendet, wie in der ursprünglichen Instruktion angegeben, auch wenn eine schwebende Lieferungsinstruktion vorlag.
Geldabwicklung
- Die TCH löst an SD+4 eine Geldabwicklung aus, um ausstehende schwebende Lieferungsinstruktionen aufzulösen, wenn der ursprünglich in Verzug geratene verkaufende Broker nach wie vor die Aktien nicht an TCH liefern kann.
- Wird eine Geldabwicklung ausgelöst, erhält der Empfänger der zu beliefernden Wertpapiere stattdessen eine Geldabwicklung. Der für die Geldabwicklung verwendete Preis ist entweder der Buy-in-Preis oder 130 % des Mark-to-Market-Kurses vom vorherigen Geschäftstag, je nachdem welcher höher ist.
- Geldabwicklungen werden im zweiten Batch einer Netto-Abwicklung um 16:00 Uhr (thailändischer Ortszeit) abgewickelt und nach 16:00 Uhr (thailändischer Ortszeit) am Geldkonto des Marktteilnehmers oder Kunden des Marktteilnehmers gutgeschrieben.
Kapitalmaßnahme/Erträgniszulassung
- Marktteilnehmer und Kunden der Marktteilnehmer, die Bestände, der schwebenden Instruktionen zu Positionen am Stichtag halten, können nicht von den Vorteilen einer Kapitalmaßnahme bzw. Erträgniszulassungen von den Emittenten für diese Positionen profitieren. Stattdessen erhalten solche Marktteilnehmer oder Kunden von Marktteilnehmern eine Kompensation vonseiten des ursprünglich in Verzug geratenen verkaufenden Brokers, zu einem Satz von 115 % und in Form von finanziellen Vorteilen für Kapitalmaßnahmen/Erträgniszulassungen.
- Die TCH ermöglicht, vom ursprünglich in Verzug geratenem verkaufenden Broker den Strafzins in Höhe von 115 % einzuholen, um den Empfänger der zu beliefernden Wertpapiere finanziell zu kompensieren. Die Kompensation muss innerhalb 15 Kalendertage bezahlt werden.
- Die Kompensation für Finanzvorteile, die die TCH ermöglicht, betreffen die folgenden Kapitalmaßnahmen: Dividendenausschüttungen, Zinsausschüttungen, alle Privilegien (z. B, wenn das Unternehmen mehr als eine Kapitalmaßnahme ankündigt), Tilgungen (Rückzahlungen), Bezugsrechte, Kapitalverzinsung, Options(schein)ausübung (letzte Ausübung) und andere Vorteile für Aktienzeichnungen für existierende Aktionäre (z. B. Börsengänge, Vorzugsaktien, Zeichnungen, Aktienzeichnungsrechte von Tochtergesellschaften)
- Die TCH unterstützt jedoch nicht die folgenden Kapitalmaßnahmen: Versammlungen, übertragbare Bezugsrechte, Ausgabe von Gratisaktien (das Recht auf kostenlose Optionsscheine). Die Kompensation für diese Kapitalmaßnahmen muss direkt zwischen dem ursprünglich in Verzug geratenen verkaufenden Brokern und der schwebenden Empfängerseite verhandelt werden.
Täglicher Schlusssaldo am NRBS-Konto
- Bei Empfängern der zu beliefernden Wertpapiere, die keine Ansässigen sind, kann es der Fall sein, dass die Geldabwicklung und die Kompensation aus Finanzvorteilen für die Kapitalmaßnahme/Erträgniszulassungen den täglichen Schlusssaldo am NRBS-Konto und somit das zulässige Limit übersteigt.
- In Folge dessen gestattet die thailändische Zentralbank solchen Nichtansässigen ein Überschussguthaben für einen Geschäftstag. Die aus der Geldabwicklung erhaltenen Erträgnisse und Kompensation aus Finanzvorteilen für Kapitalmaßnahmen und Erträgniszulassungen können bei der FX-Buchung als zugrunde legende Transaktionen verwendet werden, entweder am Tag des Geldeingangs für den morgigen Wert (nächster Geschäftstag) oder zur FX-Buchung am nächsten Geschäftstag für den Wert desselben Tages.
Auswirkungen auf Kunden
Falls Clearstream Banking1 durch die TCH und/oder TSD als Empfänger der zu beliefernden Wertpapiere identifiziert wird, um die Auswirkungen von schwebenden Abwicklungsinstruktionen bzw. das Ausfallrisiko für Kunden zu reduzieren, tritt Folgendes ein:
Abwicklungstransaktion und Bestätigung
- Kunden, bei denen die ISINs nicht betroffen sind, erhalten nach 14:30 Uhr (thailändischer Ortszeit) / 08:30 Uhr MEZ eine Abwicklungsbestätigung.
- Kunden, bei denen die ISINs betroffen sind, erhalten nach 17:00 Uhr (thailändischer Ortszeit) / 11:00 Uhr MEZ eine Abwicklungsbestätigung der Wertpapiere. Haben zu diesem Zeitpunkt Kunden noch immer Bestände mit schwebende Instruktionen, so wird nur die bestätigte abgewickelte Menge gutgeschrieben. Für Bestände, die schwebende Instruktionen zu Positionen kennzeichnen, hat der ursprünglich in Verzug geratene verkaufende Broker bis zum SD+4, um die restlichen Wertpapiere auszuliefern.
Wenn der Bestand keine weiteren schwebenden Instruktionen von Positionen mehr kennzeichnet (d. h. der ursprünglich in Verzug geratene verkaufende Broker hat alle restlichen Wertpapiere ausgeliefert), wird den Kunden die Restmenge gutgeschrieben. Der vollständige Betrag für die Bezahlung der Wertpapiere wird belastet und die originale Kundeninstruktion storniert. Wenn der Bestand am SD+4 weitere schwebende Instruktionen von Positionen kennzeichnet (d. h. der ursprünglich in Verzug geratene verkaufende Broker kann die restlichen Wertpapiere nicht ausliefern), so wird eine Geldabwicklung ausgelöst. Der vollständige Betrag für die Zahlung der Wertpapiere wird belastet und die originale Kundeninstruktion storniert.
Hinweis: Aufgrund der Einführung dieser Änderungen am thailändischen Markt, sind Abwicklungstransaktionen/Back-to-Back-Verarbeitungen am selben Tag mit einem höheren Risiko behaftet und können weitere Lieferungen beeinflussen oder verzögern. Deshalb übernimmt Clearstream Banking unter keinerlei Umständen Verantwortung und Haftung für jegliche Verluste, Forderungen, Haftungen und/oder Ausgaben, die durch diese Turnaround-Transaktionen/Back-to-Back-Verarbeitungen entstehen.
Kunden, die Abwicklungstransaktionen/Back-to-Back-Verarbeitungen durchführen, müssen sich dem höheren Risiko und/oder Auswirkungen/Verzögerungen bezüglich weiterer Lieferungen bewusst sein und erklären sich damit einverstanden, Clearstream Banking für jegliche Verluste, Forderungen, Haftungen, Schäden bzw. Ansprüchen in Bezug auf Turnaround-Transaktionen/Back-to-Back-Verarbeitungen zu entschädigen und schadlos zu halten.
Bezüglich Turnaround-Transaktionen/Back-to-Back-Verarbeitungen möchten wir Kunden daran erinnern, ihre Instruktionen zu verknüfen, so dass beide Instruktionen für die Verwahrstelle pünktlich freigegeben werden.
Geldabwicklung
- Die TCH löst an SD+4 (ab SD des ursprünglich in Verzug geratenen verkaufenden Brokers) eine Geldabwicklung aus, um ausständige schwebende Abwicklungsinstruktionen aufzulösen, wenn der bei der ursprünglich in Verzug geratene verkaufende Broker nach wie vor die Aktien nicht an TCH liefern kann.
Wird eine Geldabwicklung ausgelöst, erhält der als Empfänger der zu beliefernden Wertpapiere identifizierte Kunde anstatt der Wertpapiere eine Geldabwicklung.
Kapitalmaßnahme/Erträgniszulassung
- Kunden, die einen Bestand, der schwebende Instruktionen zu Positionen kennzeichnet, halten, können nicht von den Vorteilen einer Kapitalmaßnahme/Erträgniszulassung von den Emittenten profitieren. Stattdessen erhalten solche Kunden eine Kompensation vom ursprünglich in Verzug geratenen verkaufenden Broker zu einem Satz von 115 % und in Form von finanziellen Vorteilen für Kapitalmaßnahmen/Erträgniszulassungen.
- Die TCH ermöglicht, den Strafzins in Höhe von 115 % vonseiten des ursprünglich in Verzug geratenen verkaufenden Brokers einzuholen, um den Empfänger der zu beliefernden Wertpapiere finanziell zu kompensieren. Die Kompensation muss innerhalb von 15 Kalendertage bezahlt werden.
- Die Kompensation für Finanzvorteile, die die TCH ermöglicht, betrifft die folgenden Kapitalmaßnahmen: Dividendenausschüttungen, Zinsausschüttungen, alle Privilegien (z. B, wenn das Unternehmen mehr als eine Kapitalmaßnahme ankündigt), Tilgungen (Rückzahlungen), Bezugsrechte, Kapitalverzinsung, Options(schein)ausübung (letzte Ausübung) und andere Vorteile für Aktienzeichnungen für existierende Aktionäre (z. B. Börsengänge, Vorzugsaktien, Zeichnungen, Aktienzeichnungsrechte von Tochtergesellschaften).
- Die TCH unterstützt jedoch nicht die folgenden unternehmensbezogenen Maßnahmen: Versammlungen, übertragbare Bezugsrechte, Ausgabe von Gratisaktien (das Recht auf kostenlose Optionsscheine). Die Kompensation für diese Maßnahmen muss direkt zwischen dem ursprünglich in Verzug geratenen verkaufenden Brokern und dem Kunden verhandelt werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.