Tschechische Republik: Vom Zentralverwahrer gehandelte börsennotierte Fonds und offene Investmentfonds künftig zugelassen

01.02.2018

Im Rahmen unseres kontinuierlichen Engagements zur Verbesserung unserer Dienstleistungen informiert Clearstream Banking1 ihre Kunden, dass es mit Wirkung zur Valuta

5. Februar 2018

möglich sein wird, an der tschechischen Börse gehandelte Fonds (exchange traded funds; ETFs) sowie beim Zentralverwahrer zugelassene offene Investmentfonds abzuwickeln und zu verwahren.

Auswirkungen auf Kunden

Die Fristen für börsengehandelte Fonds und beim Zentralverwahrer zugelassene offene Investmentfonds sind:

Instruktion

Bereitstellung

Annahmefrist für die Einlieferung gültiger Instruktionen

Erwartete Abwicklungsergebnisse

Beginn

Ende

von

bis

Wert

AP=Gegen Zahlung (against payment) FOP=Frei von Zahlung (free of payment) SD=Abwicklungsdatum (settlement date)

ETFs/bei der Verwahrstelle zugelassene offene Fonds

Einlieferungen

Frei von Zahlung

15:20 Uhr
SD-1

15:15 Uhr
SD

15:15 Uhr
SD

08:00 Uhr
SD

18:30 Uhr
SD

 

AP

11:30 Uhr
SD-1

11:25 Uhr
SD

11:25 Uhr
SD

08:00 Uhr
SD

14:00 Uhr
SD

SD

Auslieferungen

Frei von Zahlung

15:20 Uhr
SD-1

15:15 Uhr
SD

15:15 Uhr
SD

08:00 Uhr
SD

18:30 Uhr
SD

 

AP

11:30 Uhr
SD-1

11:25 Uhr
SD

11:25 Uhr
SD

08:00 Uhr
SD

14:00 Uhr
SD

SD

Es gelten die oben angegebenen Fristen, wenn die Kundeninstruktionen vollständig, fehlerfrei und für STB-Bearbeitung bei CBL und am lokalen Markt zugelassen sind. Kunden müssen auch gewährleisten, dass die hierzu notwendigen Bereitstellungen erfolgt sind. Alle Kriterien müssen erfüllt sein, andernfalls kann CBL die termingerechte Abwicklung nicht garantieren.

Diese bei der tschechischen Verwahrstelle zugelassenen ETFs und offenen Investmentfonds werden zunehmend auf Vestima zur Auftragserteilung verfügbar sein. Informationen zur Verfügbarkeit erhalten Kunden anhand der monatlich aktualisierten Supported Funds List oder indem sie die täglich veröffentlichte Fondsliste abonnieren.

Das Quellensteuerverfahren für ETFs/bei der Verwahrstelle zugelassene offene Fonds entspricht dem im Market Taxation Guide – lCzech Republic​​​​​​​​ veröffentlichten Verfahren für Aktien.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.