CSDR: Verschiebung von Änderungen für Sicherheitenanforderungen, die für Oktober 2018 geplant waren

06.09.2018

Clearstream Banking1 informiert die Kunden, dass die Änderungen der Sicherheitenanforderungen, deren Umsetzung für den 22. Oktober 2018 geplant waren, später und nicht vor dem ersten Quartal 2019 erfolgen werden.

Dies betrifft die folgenden Änderungen:

  • Haircuts auf den Wert von Wertpapieren, die als Sicherheiten hinterlegt sind (Punkt 2.1.4. des CSDR MMR-Dokuments)
  • Konzentrationslimite (Punkt 2.1.6 des CSDR MMR-Dokuments);
  • Sicherheiten-Tiering (Punkt 2.1.7 des CSDR MMR-Dokuments);
  • Die erweiterte Lösung für das Alter von Wertpapierpreisen (Punkt 2.1.8 des CSDR MMR-Dokuments).

Das CSDR MMR-Dokument wird bis Ende September 2018 mit den neuen Umsetzungsterminen aktualisiert.

Alle anderen kommunizierten Änderungen, die im Oktober 2018 eingeführt werden sollten, z.B. Verbesserungen mit Bezug auf die Bridge, bleiben gültig und sind von dieser Kundenmitteilung nicht betroffen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.