OneClearstream Migration für französische Namenspapiere – CBL – Aktualisierung

06.02.2019

Hinweis: Diese Kundenmitteilung, die ursprünglich am 25. Januar 2019 veröffentlicht wurde, wurde geändert, um den Kunden wichtige Informationen über die Auswirkungen der Migration zu liefern, und die Wertpapierlisten im Rahmen der Migration zu aktualisieren.

Nach der Kundenmitteilung C18043 von Clearstream Banking1 und mit Wirkung zum

18. Februar 2019

wird Clearstream Banking ihr derzeitiges OneClearstream-Serviceangebot auf dem französischen Markt erweitern, indem der Umfang der zulässigen Vermögenswerte auf die französischen Namenspapiere erweitert wird.

Die Migration wird sich nur auf die beiden folgenden Kategorien von französischen Namenspapieren auswirken, die auf dem französischen Markt vorhanden sind:

  • "Valeurs Essentiellement Nominatives" (VEN)
  • "Valeurs Occasionnellement Nominatives" (VON) die einem Treueaktien-Programm unterliegen

Die Wertpapierkategorie Treueaktien wird nicht Teil dieser Migration sein. Diese Wertpapiere werden zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2019 migriert (Ziel ist die Zeit vor der Treueaktien-Saison).

Clearstream Banking wird auf den CSD Euroclear France zur Abwicklung in T2S über CBF oder BNP Paribas Securities Services wie folgt zugreifen:

Land

CSD

Art der Anbindung

Zulässige Wertpapiere

Frankreich

Euroclear France (EF)

Direkte Anbindung an Clearstream Banking AG, Frankfurt, für das Halten von Euroclear France/T2S-zulässigen Wertpapieren

VON

Frankreich

Euroclear France (EF)

Direkte Anbindung an Clearstream Banking AG, Frankfurta, für das Halten von Euroclear France/T2S-zulässigen Wertpapieren

VEN

Frankreich

Euroclear France (EF)

Direkt betriebene Anbindung an Euroclear Frankreich über BP2S

Treuaktien

 a. CBF wird auf Euroclear France als Investor CSD über LuxCSD zugreifen.


Hinweis: Alle Zeitangaben auf dieser Seite sind in MEZ. 

Neue Angabe zur Verwahrstelle

Der Wechsel der Verwahrstelle wird mit dem Abwicklungstag 18. Februar 2019 wirksam.

Für alle T2S-Assets, die zu CBF migriert werden, gelten die folgenden neuen Verwahrstellencodes:

Verwahrstelle

Aktueller Code der Verwahrstelle bei CBL

Neuer Code der Verwahrstelle bei CBL

Euroclear France

23

4F


Neue Abwicklungszeitpunkte für inländische Instruktionen

Für Kunden gelten die folgenden Abwicklungsfristen:

Anbindung

Aktuelle Frist EUR gegen Zahlung

Neue Frist EUR gegen Zahlung

Aktuelle Frist frei von Zahlung 

Neue Frist frei von Zahlung 

Euroclear France über CBF

15:45 Uhr SD

15:55 Uhr SD

17:45 Uhr SD

17:55 Uhr SD

Umfang der für die Migration relevanten Wertpapiere und Ausnahmen

Die Liste der migrierenden französischen Namenspapiere ist in den untenstehenden Anhängen zu entnehmen.

ISINs, die in Clearstream Banking auch ohne Position offen sind, werden ebenfalls migriert. Daher kann sich die Liste der angehängten Wertpapiere von den im September und November 2018 veröffentlichten unterscheiden.

Gemäß den allgemeinen Migrationsregeln werden die französischen Namenspapiere mit bevorstehender Fälligkeit und/oder Verzug von der Migration ausgeschlossen.

Für die nicht migrierten Wertpapiere verweisen wir auf die beigefügte Liste.

Voraussetzungen für die Migration

Einrichtung eines Kundenkontos

Wir erinnern CBL-Kunden daran, dass ein neues spezielles Konto, das als registriertes Konto eingestuft wird, eröffnet werden muss, falls dies noch nicht geschehen ist, um VON weiterhin in registrierter Form zu halten.

Gleiches gilt für 6-er Konten, die diese Wertpapiere weiterhin in registrierter Form auf der ICSD-Plattform halten wollen, für die nur ein spezielles CBL registriertes Konto eröffnet werden kann.

Auswirkungen der Migration auf Kunden

Vorbereitung der Portfoliomigration

  • Am Montag, den 11. Februar 2019, werden die VON-Positionen (nur in registrierter Form) von Clearstream vom Hauptkonto XXXX-000 auf das registrierte Konto übertragen (wenn der Kunde Inhaber einer solchen Position ist). 
  • Am Donnerstag, den 14. Februar 2019 zwischen 16:00 und 18:00 Uhr wird Clearstream den technischen Aufbau und die für die Migration erforderlichen Anpassungen vorbereiten, und die unten aufgeführten Wertpapiere kann es aus technischen Gründen zwischen CBL- und CBF-Kontrahenten kein Realignment geben:
  • ISIN FR0000121261 Michelin S.A.
  • ISIN FR0000130213 Lagardère S.C.A.
  • ISIN FR0010040865 Gecina S.A.

Handhabung von Realignments in der Zeit vor der Migration

Um Abwicklungsverzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir unseren Kunden dringend, Realignments zwischen CBF und CBL vor 16:00 Uhr am Donnerstag, den 14. Februar 2019, einzuleiten, indem sie das bestehende Format für den Wertpapierenübertrag zwischen CBL und CBF-Kontrahenten verwenden, das im Market Link Guide - International (CBF) veröffentlicht ist.

Um 16:00 Uhr und aufgrund der notwendigen technischen Anpassungen wird dieses Format ungültig.

Nach 16:00 Uhr werden die Kunden gebeten, in dem neuen Format zu instruieren, das im Market Link Guide - France veröffentlicht wurde, aber jede nach 16:00 Uhr erhaltene Realigmentinstruktion bleibt schwebend und wird erst nach erfolgreichem Abschluss der Migration am Freitag, den 15. Februar 2019 abgewickelt.

Dieses Realignmentformat für nicht migrierte Wertpapiere gilt bis zum Beginn der Migration um 12:00 Uhr am Freitag, den 15. Februar 2019.

Handhabung der noch offenen inländischen Instruktionen am Donnerstag, 14. Februar 2019

Alle noch offenen Instruktionen in T2S (gematcht oder ungematcht) werden zwischen 16:00 und 18:00 Uhr storniert, wenn sie in der Zwischenzeit nicht abgewickelt werden.

Frühere Abwicklungsfrist am 15. Februar 2019

Um den Start des Migrationsprozesses am 15. Februar 2019 zu erleichtern, hat Clearstream Banking vorzeitige Cut-off-Fristen am Tagesende. Die Fristen für Clearstream Banking-Kunden am Freitag, den 15. Februar 2019, sind folgende:

  • Gegen Zahlung in EUR: 12:00 statt 15:45 Uhr
  • Frei von Zahlung: 12:00 Uhr statt 17:45 Uhr

Inländische Instruktionen

Clearstream Banking wird die Migration der abgewickelten Positionen auf die neue Verwahrstelle Clearstream Banking AG (CBF) ab 12:00 Uhr am 15. Februar 2019 fortsetzen. Für alle inländischen Instruktionen, die vor 12:00 Uhr abgewickelt werden, sind keine Maßnahmen von Kunden erforderlich.

Alle offenen, nicht gematchten inländischen Instruktionen werden von CBL vor Beginn der Migration um 12:00 Uhr storniert.

Für alle noch offenen gematchten inländischen Instruktionen müssen sich die Kunden so früh wie möglich an ihre Kontrahenten wenden, um sicherzustellen, dass diese Instruktionen von beiden Kontrahenten bis 12:00 Uhr storniert werden, da das bilaterale Stornoprinzip gilt.

Alle vor der Migration stornierten Instruktionen müssen von Kunden und deren Kontrahenten (mit dem neuen Abwicklungsort) nach 12:00 Uhr erneut instruiert werden.

Geht eine Kundeninstruktion bei Clearstream Banking nach 12:00 Uhr mit einem beantragten Abwicklungsdatum am 18. Februar 2019 oder später ein, wird diese in eine Warteschlange gestellt und erst nach erfolgreicher Migration an CBF freigegeben.

Verfahren für inländische Kontrahenten

Die Kunden werden gebeten, ihre lokalen Kontrahenten darüber zu informieren, die folgenden Angaben für Instruktionen, die gegen Clearstream Banking abgewickelt werden, zu verwenden:


Migrierte Wertpapiere

Nicht migrierte Wertpapiere

Place of settlement

DAKVDEFFXXX

SICVFRPPXXX

Delivering/Receiving Agent (DEAG/REAG)

CEDELULLXXX

CEDELULLXXX

SAFEa of the (DEAG/REAG)

Nicht zu instruieren. Wenn instruiert, muss es der gültige CBL SAC sein.

Euroclear France:

DAKV7201103b

Oder,

DAKV7201203c (registriertes Konto)

Nicht zu instruieren. Wenn instruiert, muss es der gültige CBL SAC sein.

Euroclear France:

SICVCEDELULLXXX000L10

Buyer/Seller

BIC11 des CBL-Kunden

BIC11 des CBL-Kunden

a. Obwohl das Safekeeping Account von Party 1 (REAG/DEAG) ein optionales Matchingfeld in T2S ist, wird dieses, wenn es auf einer Instruktion vorhanden ist, nur mit den von diesem Konto instruierten Instruktionen matchen.

Da CBL ihren eigenen SAC nicht an die Abwicklungsparteien weiterleitet, muss, wenn der Kundenkontrahent den SAFE of REAG/DEAG instruiert, dieser genau mit dem SAC von CBL in T2S matchen.

Wir empfehlen unseren Kunden, ihre Kontrahenten aufzufordern, das SAFE der DEAG/REAG nicht in ihre Instruktionen aufzunehmen (auch Wertpapierkonto der liefernden/empfangenden Partei genannt).

b. Zur Abwicklung von VEN und VON in Inhaberform.

c. Zur Abwicklung der Übertragung des Portfolios von VON in registrierter Form vom oder auf den französischen inländischen Markt.

Wichtiger Hinweis: Kunden sollten ihre Kontrahenten darauf hinweisen, dass sich bei neuen Instruktionen, die nach der Migration und in Bezug auf die migrierten Wertpapiere an Clearstream Banking gesendet werden, die Kontrahentenangaben (SSI) ändern werden und dass die Kontrahenten gegen den Abwicklungsort DAKVDEFFXXX instruieren müssen.

Internale Instruktionen und Bridge Instruktionen

Es gibt keine Auswirkungen auf internationale Instruktionen und Bridge Instruktionen.

Registrierung

Clearstream wird sicherstellen, dass die Wertpapiere weiterhin auf den Namen des Endbegünstigten registriert bleiben, der in den Clearstream Banking Luxembourg Büchern bekannt ist.

Handhabung laufender Asset Service Maßnahmen und damit zusammenhängender Migrationsregeln

Derzeit nicht vorgesehen, da keine laufenden Maßnahmen identifiziert wurden.

Steuern

Kundenmitteilung D17073 vom 15. Juni 2018 mit Bezug auf "France T2S: Tax impact on account structure and service offering" gilt weiterhin auch für die Migration von VEN/VON mit der folgenden Ausnahme:

  • Steuerbescheinigung

Auswirkungen auf Kunden, die französische T2S-zulässige Wertpapiere halten, die zu CBF migrierten

Für diese Migration ist keine Verlängerung erforderlich, wenn bereits eine gültige Zertifizierung für die Tätigkeit der CBF als französischer Steuerbeauftragter vorgelegt wurde. Kunden müssen jedoch die Vervielfältigung bestehender Zertifikate auf dem/den neu angelegten Unterkonto(en) beantragen.

Auswirkungen auf Kunden ohne Beteiligung an T2S-zulässigen französischen Wertpapieren, die zu CBF migrierten

Der Vervielfältigungs- und Erneuerungsprozess ist derselbe, der in der Kundenmitteilung A17174 beschrieben ist.

Zur Zertifizierung der Konten für französische VEN/VON müssen Kunden eine SWIFT MT599 senden, um die Vervielfältigung bestehender Zertifikate zu beantragen und Folgendes angeben:

  • Antrag auf Vervielfältigung von Steuerbescheinigungen
  • ATTN: Tax Services
  • Markt: Frankreich VEN/VON
  • Quellkonto:
  • Zielkonto:
  • Clearstream Banking Referenzen der betroffenen Zertifikate:
  • Der folgende Text:

«We hereby confirm that above-mentioned original tax certificate(s) is/are still valid and should not be revoked. We irrevocably authorise Clearstream Banking to apply tax relief based on the information contained in the original tax certification duplicated for the destination account.

We hereby appoint Clearstream Banking and Clearstream Banking depository for the Securities as our attorneys-in-fact with authority to collect and forward the tax certification or a copy of the tax certification, any attachments and any information relating to it to the tax authorities if these prove relevant to any administrative or legal proceedings or official inquiries undertaken or threatened.

We accept full responsibility and indemnify Clearstream Banking in the case of any claims or additional taxes, interest thereon or penalties levied by tax authorities in connection with any payments made in reliance upon this duplication of certification including any additional information provided in connection to it.

We certify, under penalty of perjury, that the information contained in the tax certification is true, correct and complete

(1) Clearstream Banking refers collectively to Clearstream Banking S.A., registered office at 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg, and registered with the Luxembourg Trade and Companies Register under number B-9248, and Clearstream Banking AG, registered office at 61, Mergenthalerallee, 65760 Eschborn, Germany and registered in Register B of the Amtsgericht Frankfurt am Main, Germany under number HRB 7500."

Auswirkungen auf nicht migrierte Treuaktien

Die in der Kundenmitteilung C18043 veröffentlichte Leistungsbeschreibung für die Handhabung der Treueaktien im Hinblick auf Portfoliotransfer oder Asset Servicing ist erst nach der Migration dieser Wertpapiere zu CBF anwendbar.

Weitere Informationen

Dies ist die aktuelle Situation auf der Grundlage aktueller Informationen, sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie entsprechend informieren.

Kunden erhalten weitere Informationen von Clearstream Banking Client Services oder ihrem Relationship Officer.

Der Market Link Guide für Frankreich mit Gültigkeit ab dem 18. Februar 2019 wird auf der Clearstream Website verfügbar sein.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden von Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.