Belgien: Einmonatiges Verbot von Leerverkäufen

23.03.2020

Clearstream Banking1 informiert ihre Kunden, dass die Autorité des services marchés financiers (FMSA) das Verbot von Leerverkäufen und ähnlichen Transaktionen auf dem regulierten Markt von Euronext Brüssel von

18. März 2020 bis 17. April 2020

angekündigt hat.

Weitere Informationen

Wir werden die Situation weiterhin beobachten und die Kunden informieren, wenn weitere Nachrichten vom Markt eingehen.

Für weitere Informationen können sich Kunden an den Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer wenden.

------------------------------------------

1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz in der Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.