Schweiz: SIX SIS ändert zulässige Differenz im Gegenwert

21.11.2016

Clearstream Banking1 möchte Kunden darüber informieren, dass der Schweizer Zentralverwahrer SIX SIS mit Wirkung zum

21. November 2016

folgende Änderungen der zulässigen Differenz im Gegenwert vornimmt. 

Auswirkungen auf Kunden

Die zulässige Differenz im Gegenwert wird von 40 CHF auf 25 CHF gesenkt.

Gematchte Instruktionen gegen Zahlung in CHF mit einem gewünschten Abwicklungsdatum (SD) bis einschließlich 18. November 2016 werden mit einer zulässigen Gegenwertdifferenz von 40 CHF gematcht.

Ab Montag, dem 21. November 2016, werden nicht gematchte Instruktionen und an SIX SIS freigegebene Instruktionen mit einer geringeren zulässigen Gegenwertdifferenz von 25 CHF gematcht.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.