Announcement

T2S Welle 4: Abwicklung von Crossborder-Geschäften in finnischen Wertpapieren mit Euroclear Finnland

Settlement | Finland

Reference

Code
D17007
Service level
CEU Legacy
Last Updated
24.01.2017

Clearstream Banking AG, Frankfurt1 informiert die Kunden darüber, dass ab

Montag, den 6. Februar 2017

finnische Wertpapiere ausschließlich über den Link von Clearstream Banking S.A., Luxembourg (CBL) nach Euroclear Finnland unterstützt werden. Ab diesem Zeitpunkt wird der indirekte Link zu Euroclear Finnland über CBL als T2S Out-CSD nicht mehr unterstützt.

Hintergrund

CBF wurde am 9. September 2016 darüber informiert, dass Euroclear Finnland ihr neues System "Infinity Release 2“ nicht in Produktion bringen kann, was für November 2016 vorgesehen war. Folglich kann der geplante, indirekte Link zwischen CBF und Euroclear Finnland über CBL als T2S Out-CSD nicht wie geplant
eingeführt werden. Euroclear Finnland untersucht alternative Liefertermine für ihr System "Infinity Release 2“. Als Konsequenz wird Euroclear Finnland nicht zum derzeit geplanten Termin am 18. September 2017 auf T2S migrieren können, wie es in der Kundenmitteilung M17001 am 12. Januar 2017 veröffentlicht wurde.

Implementierungsansatz

Der Link zwischen CBF und CBL als T2S Out-CSD sowie der Link zwischen CBL und Euroclear Finnland werden wie bisher unterstützt. Mit der Migration von CBF auf T2S in Welle 4 wird die Crossborder-Abwicklung von finnischen Wertpapieren ausschließlich mit CBL Teilnehmern möglich sein, solange bis Euroclear Finnland auf T2S migriert. Als Konsequenz können CBF Kunden den UEB-GRUND 221 (“EOC FIN Transfer“) nicht mehr nutzen, um einen Kontrahenten in Euroclear Finnland anzusprechen. Eine Validierung wird hinzugefügt, um Instruktionen mit UEB-GRUND 221 abzulehnen. Stattdessen können CBF Kunden weiterhin finnische Wertpapiere über die folgenden zwei Schritte abwickeln:

  • In ersten Schritt müssen Kunden die finnischen Wertpapiere zwischen Euroclear Finnland und CBL über ein 6er-Konto in Creation übertragen.
  • In einem weiteren Schritt, müssen Kunden die finnischen Wertpapiere zwischen 6er-Konten in Creation und CASCADE übertragen (Link zwischen CBF und CBL als T2S Out-CSD).

Dieser zweistufige Ansatz kann bereits heute genutzt werden.

Auftragserteilung

Nach der Migration müssen CBF Kunden ihre Crossborder-Instruktionen mit UEB-GRUND 220 (“CBL Non-CSD Transfer”) kennzeichnen und ihr 6er-Konto in Creation als Gegenkonto für die Übertragung der finnischen Wertpapiere angeben. Das Spiegelkonto 4496 (“CBF W/ CBL AUSLAENDISCHE WERTE”, T2S Party BIC “CEDELULLCPI”) wird wie heute benötigt.

Kunden müssen ihren Kontrahenten in Euroclear Finnland darüber informieren, für die Übertragung zwischen CBL und Euroclear Finnland gegen das 6er Konto in CBL zu instruieren.

Die weiteren Details zur Auftragserteilung in CBL sind im Creation Link Guide – Finland beschrieben.

Informationen zur Umstellung

Der zweistufige Ansatz wird während des Migrationswochenende der Welle 4 implementiert.

Daher sind CBF Kunden und ihre Kontrahenten in Euroclear Finnland angehalten, alle schwebenden Crossborder-Geschäfte vor Freitag, dem 3. Februar 2017 um 15:30 Uhr2 zu stornieren. Wenn schwebende Crossborder-Geschäfte nach diesem Zeitpunkt in CASCADE verbleiben, kommt der gleiche Prozess wie für alle schwebenden Crossborder-Geschäfte zu tragen, das heißt CBF löscht diese Geschäfte. Eine Benachrichtigung zu den gelöschten Instruktionen ist über das CBF Migration Reporting verfügbar. Weitere Informationen zum Migrationswochenende können der aktuellsten Version des CBF Migration Guide entnommen werden.

Neue Crossborder-Instruktionen für finnische Wertpapiere können für den CBF Kontostamm 4496 (gleiches Konto wie heute) nach der Migration der Welle 4 eingegeben werden. Details zum zeitlichen Ablauf während des Migrationswochenende werden in den „Migration Guidelines for Customers” veröffentlicht, geplant für den 27. Januar 2017. Kunden müssen hierbei beachten, dass ab diesem Zeitpunkt nur UEB-GRUND 220 in Crossborder-Instruktionen für finnische Wertpapiere möglich ist.

---------------------------------------
1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.

2. CBF empfiehlt an diesem Tag bereits um 10:30 Uhr zu beginnen, um die Löschung rechtzeitig zu beenden.