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CLEARSTREAM T2S CUSTOMER READINESS TEAM
Mit der Kundeninformation D17044 vom 22. August 2017 hatte Clearstream Banking1 angezeigt, dass mit der Implementierung von MiFID II der “Legal Entity Identifier (LEI)” zu einem wesentlichen Kennzeichen im regulatorischen Berichtswesen wird.
Der Stichtag für die Bekanntgabe des LEI im Meldewesen ist der 1. Januar 2018. Darüber hinaus soll der LEI zu einem weiteren optionalen Matchkriterium auf TARGET2-Securities (T2S) werden. Hierzu wurde ein entsprechender Change Request für die T2S Abwicklungsplattform erstellt.
Kunden, die bisher noch keinen “Legal Entity Identifier (LEI)” in den Kundenstammdaten hinterlegt haben, werden gebeten die Kennung bis zum 30. November 2017 an Clearstream Banking mitzuteilen. Kunden, die auch als Emittent fungieren, beachten bitte, dass der für die Kundenstammdaten bereitgestellte LEI zukünftig mit dem LEI für die Stammdaten einer Neuemission übereinstimmen soll.
Der LEI kann per E-Mail an den entsprechenden Relationship Manager gesendet werden. Damit eine korrekte Zuordnung der Kennung erfolgen kann, bitten wir um Angabe der bei Clearstream Banking hinterlegten rechtlichen Adresse oder um Angabe einer CBF Kontonummer. Gerne können Kunden einen MT599 (an „DAKVDEFFXXX“) anstelle einer E-Mail senden.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.