Announcement

OneClearstream Migration für französische Namenspapiere – CBF – Aktualisierung

Settlement | Custody | France

Reference

Code
D19006
Service level
CEU Legacy
Last Updated
06.02.2019

Hinweis: Diese Kundenmitteilung, die ursprünglich am 25. Januar 2019 veröffentlicht wurde, wurde geändert, um die Kunden auf eine wichtige Aktualisierung der Auswirkungen der Migration hinzuweisen und aktualisierte Wertpapierlisten im Hinblick auf den Umfang der Migration bereitzustellen.

Nach der Kundenmitteilung C18043 von Clearstream Banking1 und mit Wirkung zum

18. Februar 2019

wird Clearstream Banking ihr derzeitiges OneClearstream-Serviceangebot auf dem französischen Markt erweitern, indem der Umfang der zulässigen Vermögenswerte auf die französischen Namenspapiere erweitert wird.

Die Migration wird sich nur auf die beiden folgenden Kategorien von französischen Namenspapieren auswirken, die auf dem französischen Markt vorhanden sind:

  • "Valeurs Essentiellement Nominatives" (VEN)
  • "Valeurs Occasionnellement Nominatives" (VON) die einem Treueaktien-Programm unterliegen

Die Wertpapierkategorie Treueaktien wird nicht Teil dieser Migration sein. Diese Wertpapiere werden zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2019 migriert (Ziel ist die Zeit vor der Treueaktien-Saison).

Auswirkungen auf die Abwicklung

Nach der Aktivierung ist eine direkte Abwicklung zwischen CBF-Kunden und T2S-Kontrahenten in Euroclear Frankreich für die folgenden drei bereits in CASCADE verfügbaren ISINs möglich:

  • ISIN FR0000121261 Michelin S.A.
  • ISIN FR0000130213 Lagardère S.C.A.
  • ISIN FR0010040865 Gecina S.A.

Hinweis: Für die oben genannten ISINs gelten für die Kunden die folgenden neuen Abwicklungsfristen für Cross-CSD-Instruktionen:

Anbindung

Aktuelle Frist EUR gegen Zahlung

Neue Frist EUR gegen Zahlung

Aktuelle Frist frei von Zahlung 

Neue Frist frei von Zahlung 

Euroclear France über CBF

15:45 Uhr SD

15:55 Uhr SD

17:45 Uhr SD

17:55 Uhr SD

Geclearte und ungeclearte Börsenbewegungen

Die Weiterleitung dieser Instruktionen erfolgt weiterhin nach der aktuellen Logik, die in den OneClearstream Functional specifications in Abschnitt 3.3.2 "Settlement flows" beschrieben ist.

OTC Instruktionen

CBF-Kunden wickeln ihre Zahlungen direkt von ihrem CBF-Konto über die T2S-Abwicklungsplattform ab. Ähnlich wie andere zu OneClearstream migrierte Wertpapiere in CBF können auch französische Namenspapiere mit den folgenden OTC-Abwicklungsinstruktionen abgewickelt werden:

  • Inländische Instruktionen (d.h. T2S Intra-CSD) zwischen CBF-Kunden
  • Crossborder Instruktionen, d.h. eine Transaktion zwischen einem CBF-Kunden und einem Kontrahenten mit einem anderen T2S In-CSD
  • Instruktionen mit CBL-Teilnehmern
  • Realignments im Zusammenhang mit einem CBF 6er-Konto (mit dem Realignment für den französischen Markt)

Verfahren für inländische Kontrahenten

  • Für alle migrierten Wertpapiere ab dem 18. Februar 2019 sollten die T2S-Kontrahenten ihr Instruktionsformat anpassen, insbesondere für VEN-Papiere, da CBF-Kunden direkt erreichbar sein werden. Dazu ist für alle migrierten Wertpapiere der Abwicklungsort DAKVDEFFXXX. 
  • Für die nicht migrierten Treuaktien-Wertpapiere sollten lokale Kontrahenten weiterhin aktuelle Instruktionsformate verwenden, da CBL diese Wertpapiere auf ihren Konten bei ESES über BNP Paribas Securities Services halten wird.

Vorbereitung der Portfoliomigration

  • Am Montag, den 11. Februar 2019, werden die VON-Positionen (nur in registrierter Form) von Clearstream vom Hauptkonto XXXX-000 auf das Unterkonto XXXX-203 übertragen (wenn der CBF-Kunde Inhaber einer solchen Position ist). Wenn ein Kunde, der ein 6er-Konto besitzt, sich dafür entschieden hat, seine Position auf sein CBF-Konto zu übertragen, übernimmt Clearstream Banking die Übertragung.
  • Am Donnerstag, den 14. Februar 2019 zwischen 16:00 und 18:00 Uhr wird Clearstream den technischen Aufbau und die Anpassungen vorbereiten, die für die Migration von CBL zu CBF erforderlich sind. Für die oben aufgeführten drei VENs kann es aus technischen Gründen kein Realignment zwischen CBF- und CBL-Kontrahenten geben.

Handhabung von Realignments in der Zeit vor der Migration

Um Abwicklungsverzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir unseren Kunden dringend, Realignments zwischen CBF und CBL vor 16:00 Uhr am Donnerstag, den 14. Februar 2019, einzuleiten, indem sie das bestehende Format für den Wertpapierenübertrag zwischen CBL und CBF-Kontrahenten verwenden, das im Market Link Guide - International (CBF) veröffentlicht ist.

Um 16:00 Uhr und aufgrund der notwendigen technischen Anpassungen wird dieses Format ungültig.

Nach 16:00 Uhr werden die Kunden gebeten, in dem neuen Format zu instruieren, das im Market Link Guide - France veröffentlicht wurde, aber jede nach 16:00 Uhr erhaltene Realigmentinstruktion bleibt schwebend und wird erst nach erfolgreichem Abschluss der Migration am Freitag, den 15. Februar 2019 abgewickelt.

Dieses Realignmentformat für nicht migrierte Wertpapiere gilt bis zum Beginn der Migration um 12:00 Uhr am Freitag, den 15. Februar 2019.

Handhabung der noch offenen Cross-CSD-Instruktionen am Donnerstag, 14. Februar 2019

Alle noch offenen Instruktionen in T2S (gematcht oder ungematcht) werden zwischen 16:00 und 18:00 Uhr storniert, wenn sie in der Zwischenzeit nicht abgewickelt werden.

Steuerliche Auswirkungen

Kundenmitteilung D17073 vom 15. Juni 2018 mit Bezug auf "France T2S: Tax impact on account structure and service offering" gilt weiterhin auch für die Migration von VEN/VON mit den folgenden Ausnahmen:

Trennung der Bestände auf dem Unterkonto XXXX203

Das für französische Namenspapiere bestimmte Unterkonto XXXX203 wird für das Hauptkonto eröffnet und es kann innerhalb dieses Unterkonto keine weitere Trennung nach Steuersätzen vorgenommen werden. Folglich müssen Steuerbefreiungsanträge für Positionen, die im Namen mehrerer Begünstigter auf dem Unterkonto XXXX203 gehalten werden, ausschließlich über SWIFT MT565 oder Xact Web Portal vor jedem Ertragsereignis einschließlich des Steuersatzes pro anwendbarer Beteiligung eingereicht werden.

Steuerbescheinigung

Auswirkungen auf Kunden, die französische T2S-zulässige Wertpapiere halten, die zu CBF migrierten

Für diese Migration ist keine Verlängerung erforderlich, wenn bereits eine gültige Zertifizierung für die Tätigkeit der CBF als französischer Steuerbeauftragter vorgelegt wurde. Kunden müssen jedoch die Vervielfältigung bestehender Zertifikate auf dem/den neu angelegten Unterkonto(en) beantragen.

Auswirkungen auf Kunden, die nur die folgenden in CBF zulässigen VEN halten:

  • ISIN FR0000121261 Michelin S.A.
  • ISIN FR0000130213 Lagardère S.C.A.
  • ISIN FR0010040865 Gecina S.A.

Der Vervielfältigungs- und Erneuerungsprozess ist derselbe, der in der Kundenmitteilung D17073 beschrieben ist.

Auswirkungen auf Kunden ohne Beteiligung an T2S-zulässigen französischen Wertpapieren, die zu CBF migrierten

Der Vervielfältigungs- und Erneuerungsprozess ist derselbe, der in der Kundenmitteilung D17073 beschrieben ist.

Um das Unterkonto XXXX203 zu zertifizieren, müssen Kunden eine SWIFT MT599 oder Message Exchange über das Xact Web Portal senden, um die Vervielfältigung bestehender Zertifikate zu beantragen und Folgendes angeben:

  • Antrag auf Vervielfältigung von Steuerbescheinigungen
  • ATTN: Tax Services
  • Markt: Frankreich VEN/VON
  • Quellkonto:
  • Zielkonto: Clearstream Banking Referenzen der betroffenen Zertifikate:
  • Der folgende Text:

«We hereby confirm that above-mentioned original tax certificate(s) is/are still valid and should not be revoked. We irrevocably authorise Clearstream Banking to apply tax relief based on the information contained in the original tax certification duplicated for the destination account.

We hereby appoint Clearstream Banking and Clearstream Banking depository for the Securities as our attorneys-in-fact with authority to collect and forward the tax certification or a copy of the tax certification, any attachments and any information relating to it to the tax authorities if these prove relevant to any administrative or legal proceedings or official inquiries undertaken or threatened.

We accept full responsibility and indemnify Clearstream Banking in the case of any claims or additional taxes, interest thereon or penalties levied by tax authorities in connection with any payments made in reliance upon this duplication of certification including any additional information provided in connection to it.

We certify, under penalty of perjury, that the information contained in the tax certification is true, correct and complete»

Auswirkungen auf nicht migrierte Treuaktien

Die Servicebeschreibung für die Handhabung der Treueaktien im Rahmen der nachfolgend veröffentlichten Portfolioübertragung oder des Asset Servicing ist erst nach der Migration dieser Wertpapiere zu CBF anwendbar.

Weitere Informationen

Kunden erhalten weitere Informationen von Clearstream Banking Client Services oder ihrem Relationship Officer.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.

PDF
OneClearstream service offering for French Registered Securities for CBF customers
04.02.2019
533524 KB
XLSX
French Registered Securities migrating on 18 February 2019
21.02.2019
14805 KB
XLS
French Registered Securities not migrating
04.02.2019
38400 KB