Sanktionen des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit Venezuela – Aktualisierung VII

01.10.2019

Hinweis: Diese Kundenmitteilung, die erstmals am 4. Februar 2019 veröffentlicht und seitdem mehrmals aktualisiert wurde, wurde erneut aktualisiert, um weitere Informationen zu liefern. Die Änderungen wurden hervorgehoben.

Clearstream Banking1 bezieht sich auf die Veröffentlichungen des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten vom 30. September 2019 in Bezug auf Venezuela.

Clearstream Banking erinnert die Kunden an die Verpflichtung, die geltenden Gesetze oder Vorschriften einzuhalten und die Einhaltung durch die zugrunde liegenden Kunden des Kunden sicherzustellen.

Die Kunden werden zusätzlich gebeten, die folgenden operativen Anforderungen zu beachten:  

Instruktionen zum Erhalt von Wertpapieren, die unter die Generallizenz 3G fallen

Wenn Kunden die Einlieferung eines der betroffenen Wertpapiere,die unter Generallizen 3G fallen, instruieren, müssen diese die folgende Darstellung im Textfeld ihrer Instruktion (z.B. Feld :70E: der MT54x Instruktion) ergänzen:  

“We represent: this instruction is covered by OFAC General License 3G; is ordinarily incident and necessary to transfer or divest, or to facilitate the transfer of the securities to a non-U.S. person; no SDN is involved; the ultimate recipient of the securities is neither a U.S. person nor an SDN or SDN equivalent.”

Hinweis: Abschnitt (c) der Generallizenz 3G genehmigt Transaktionen und Aktivitäten, die normalerweise anfallen und für die Abwicklung von Finanzverträgen oder anderen Vereinbarungen notwendig sind, die vor 16:00 Uhr Eastern Standard Time (EST) am 1. Februar 2019 abgeschlossen wurden, einschließlich oder im Zusammenhang mit Generallizenz 3G Anleihen. Diese Genehmigung gilt bis zum 31. März 2020, 00:01 Uhr Eastern Daylight Time.

Instruktionen zum Erhalt von Wertpapieren, die unter die Generallizenz 9F fallen

Wenn Kunden die Einlieferung eines der betroffenen Wertpapiere,die unter Generallizen 9F fallen, instruieren, müssen diese die folgende Darstellung im Textfeld ihrer Instruktion (z.B. Feld :70E: der MT54x Instruktion) ergänzen:  

“We represent: this instruction is covered by OFAC General License 9F; is ordinarily incident and necessary to transfer or divest, or to facilitate the transfer of the securities to a non-U.S. person; no SDN is involved; the ultimate recipient of the securities is neither a U.S. person nor an SDN or SDN equivalent.”

Hinweis: Abschnitt (d) der Generallizenz 9F genehmigt Transaktionen und Aktivitäten, die normalerweise anfallen und für die Abwicklung von Finanzverträgen oder anderen Vereinbarungen notwendig sind, die vor 16:00 Uhr Eastern Standard Time (EST) am 28. Januar 2019 abgeschlossen wurden, einschließlich oder im Zusammenhang mit PDVSA-Wertpapieren. Diese Genehmigung gilt bis zum 31. März 2020, 00:01 Uhr Eastern Daylight Time.

Instruktionen zur Lieferung von Wertpapieren an den inländischen Markt, die unter die Generallizenz 3G und Generallizenz 9F fallen

Für die Abwicklung auf dem Inlandsmarkt muss der Kunde, der Wertpapiere an den Inlandsmarkt liefert, entweder die gleiche Darstellung abgeben oder alternativ erklären, dass sich die Instruktion auf ein Börsengeschäft bezieht und der Kunde keine Informationen in seinem Besitz hat, die ihn dazu veranlassen, zu wissen oder Grund zu der Annahme zu haben, dass der Endkäufer eine US-Person ist.
Für die Abwicklung auf dem Inlandsmarkt muss der Kunde, der Wertpapiere an den Inlandsmarkt liefert, entweder die gleiche Darstellung abgeben oder angeben, dass sich die Instruktion auf ein Börsengeschäft bezieht.

Hinweis: Wenn es aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, die Darstellung dem Textfeld der Instruktionen hinzuzufügen, benötigen wir eine separate autorisierte Mitteilung, die die Transaktionsreferenz(en) bereitstellen muss, um einen Abgleich der Darstellung mit jeder Instruktion zu ermöglichen.

Weitere Informationen

Kunden erhalten weitere Informationen von Clearstream Banking Client Services oder ihrem Relationship Officer.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.